Beschlussentwurf:

 

Dem viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Bad Vilbel – Friedberg wird unter Berücksichtigung der in der Anlage 1 „Stellungnahme der Stadt Friedberg zum Planfeststellungsverfahren“ aufgeführten Einwendungen zugestimmt. Die Stellungnahmen von 2011 und 2017 werden weiterhin aufrechterhalten.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Allgemeines zum Planverfahren

 

Das Vorhaben umfasst den Ausbau der bestehenden 2-gleisigen Strecke Kassel – Frankfurt auf 4 Gleise, im Abschnitt zwischen Bad Vilbel und Friedberg (2. Baustufe); die 1. Baustufe erstreckt sich auf den Bereich Frankfurt – Bad Vilbel. Die Stellungnahme der Stadt Friedberg aus dem Jahr 2011 trägt die Drucksachen-Nr. 11-16/0116 (StVV vom 27.10.2011).

 

Die Planfeststellungsunterlagen zur 2. Planänderung haben vom 22.11.2022 bis zum 21.12.2022 offen gelegen. Die Stellungnahmen der Kommunen müssen bis zum 21.02.2023 vorgelegt werden. Aufgrund der Offenlage und Anhörungsfrist zum Jahreswechsel, der ersten Gremienbeteiligung im Februar 2023 sowie der Erarbeitung einer in Auftrag gegebenen Stellungnahme zu den Schall- und Erschütterungstechnischen Gutachten des Planverfahrens im Januar 2023, kann die Anhörungsfrist nicht eingehalten werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt als Anhörungsbehörde wurde über diesen Umstand bereits im November 2022 informiert. Mit Schreiben vom 11.01.2023 wurde die Anhörungsbehörde über diesen Umstand offiziell in Kenntnis gesetzt. Eine „Vorab-Stellungnahme“ zum Verfahren wird bereits im Rahmen der Anhörungsfrist bis zum 21.02.2023 von der Stadt Friedberg abgegeben, in welcher die Einwendungen zur Offenlage benannt werden. Dieses Vorgehen ist notwendig, um eine formelle Beteiligung und die Vermeidung der Präklusion zu gewährleisten.

In Absprache mit der Anhörungsbehörde und unter Vorbehalt der Entscheidung der städtischen Gremien wird eine finale Stellungnahme zum Verfahren nach Ablauf der Anhörungsfrist eingereicht.

 

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass zur Prüfung der dem Planfeststellungsverfahren anhängigen Gutachten zum Thema Schall und Erschütterung, eine fachtechnische Stellungnahme durch den TÜV Süd von den Städten Bad Vilbel, Karben und Friedberg sowie der Gemeinde Wöllstadt beauftragt wurde. Dieses Vorgehen wurde von der Abteilung Stadtplanung des Amts für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen frühzeitig initiiert und koordiniert (Angebotsanfragen durch das AfSLR Anfang Oktober 2022). Die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage vorliegenden Informationen aus der Stellungnahme sind derzeit nicht abschließend und werden schnellstmöglich aktualisiert. Die Ausarbeitung der Stellungnahme konnte durch den beauftragten Gutachter erst zum Start der Offenlage am 22.11.2022 aufgenommen werden, da die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren den Betroffenen Kommunen sowie der Öffentlichkeit erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung standen.

Aufgrund der offiziellen Anhörungsfristen des Verfahrens und des bereits heute absehbaren zeitlichen Verzugs, wurde die Stellungnahme als Arbeitsstand/ Entwurf der Anlage beigefügt.

 

Anmerkung:

Die als Anlage 2 - 4 beigefügten Unterlagen stellen lediglich einen Auszug aus dem Gesamtwerk zur 2. Planänderung im komprimierten A3 Format dar. Sämtliche Planunterlagen stehen weiterhin und mindestens bis zum 21.02.2023 auf der Webseite https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=7544871A-99B8-46F6-A462-5D5D4A4B09D1 als Download im PDF Format zur Verfügung.

 

Die Stellungnahme umfasst Anregungen zu wesentlichen Änderungen im Bereich Friedberg im Rahmen der 2. Planänderung. Darunter sind folgende Punkte bereits in der Bekanntmachung zur Offenlage benannt:

 

A.1. Errichtung eines Mittelbahnsteigs an der Verkehrsstation Bruchenbrücken. Die bestehenden Bahnsteige werden zurückgebaut. Infolgedessen werden die Gleise weiter westlich angeordnet.

 

A.2. Anpassung der P-R-Anlage am Haltepunkt Bruchenbrücken.

 

A.3. Errichtung einer ca. 40 m langen Stützkonstruktion östlich der Bahnstrecke in der Gemarkung Bruchenbrücken (Bahn-km 29,310 - 29,380 der Strecke Str. 3684).

 

A.4.Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung über den Straßbach und des Kreuzungsbauwerks mit der Strecke 3742 im Bahnhofsbereich Friedberg.

 

A.5. Verlängerung der Schallschutzwand westlich der Bahn im Bahnhofbereich Friedberg

bis zum Empfangsgebäude.

 

A.6. Berücksichtigung der Technischen Hochschule Mittelhessen und der 3. Planänderung

zum Wohngebiet auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik in der Schalltechnischen Untersuchung.

Anlagen:

Anlage 1: Stellungnahme der Stadt Friedberg zum Planfeststellungsverfahren

Anlage 2: Übersichtskarte der 2.Baustufe im Bereich Friedberg

Anlage 3: Auszug aus den Lageplänen zum Bauwerksverzeichnis: Lageplan 14b – 20b

Anlage 4: Auszug aus dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan 14b – 20b

Anlage 5: Fachtechnische Stellungnahme Schall und Erschütterung als Arbeiststand/ Entwurf

Anlage 6: Erläuterung CEF-Maßnahme (Beiwerk zur Stellungnahme Abschnitt B.1.)

 

 


 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

ý

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)