hier: Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens – 2. Planänderung
Beschlussentwurf:
Dem viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Bad Vilbel
– Friedberg wird unter Berücksichtigung der in der Anlage 1 „Stellungnahme der
Stadt Friedberg zum Planfeststellungsverfahren“ aufgeführten Einwendungen
zugestimmt. Die Stellungnahmen von 2011 und 2017 werden weiterhin
aufrechterhalten.
Sach- und Rechtslage:
Allgemeines
zum Planverfahren
Das Vorhaben umfasst den Ausbau der bestehenden
2-gleisigen Strecke Kassel – Frankfurt auf 4 Gleise, im Abschnitt zwischen Bad
Vilbel und Friedberg (2. Baustufe); die 1. Baustufe erstreckt sich auf den
Bereich Frankfurt – Bad Vilbel. Die Stellungnahme der Stadt Friedberg aus dem
Jahr 2011 trägt die Drucksachen-Nr. 11-16/0116 (StVV vom 27.10.2011).
Die Planfeststellungsunterlagen zur 2. Planänderung
haben vom 22.11.2022 bis zum 21.12.2022 offen gelegen. Die Stellungnahmen der
Kommunen müssen bis zum 21.02.2023 vorgelegt werden. Aufgrund der Offenlage und
Anhörungsfrist zum Jahreswechsel, der ersten Gremienbeteiligung im Februar 2023
sowie der Erarbeitung einer in Auftrag gegebenen Stellungnahme zu den Schall-
und Erschütterungstechnischen Gutachten des Planverfahrens im Januar 2023, kann
die Anhörungsfrist nicht eingehalten werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt
als Anhörungsbehörde wurde über diesen Umstand bereits im November 2022
informiert. Mit Schreiben vom 11.01.2023 wurde die Anhörungsbehörde über diesen
Umstand offiziell in Kenntnis gesetzt. Eine „Vorab-Stellungnahme“ zum Verfahren
wird bereits im Rahmen der Anhörungsfrist bis zum 21.02.2023 von der Stadt
Friedberg abgegeben, in welcher die Einwendungen zur Offenlage benannt werden.
Dieses Vorgehen ist notwendig, um eine formelle Beteiligung und die Vermeidung
der Präklusion zu gewährleisten.
In Absprache mit der Anhörungsbehörde und unter
Vorbehalt der Entscheidung der städtischen Gremien wird eine finale
Stellungnahme zum Verfahren nach Ablauf der Anhörungsfrist eingereicht.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass zur Prüfung
der dem Planfeststellungsverfahren anhängigen Gutachten zum Thema Schall und
Erschütterung, eine fachtechnische Stellungnahme durch den TÜV Süd von den
Städten Bad Vilbel, Karben und Friedberg sowie der Gemeinde Wöllstadt
beauftragt wurde. Dieses Vorgehen wurde von der Abteilung Stadtplanung des Amts
für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen frühzeitig initiiert und
koordiniert (Angebotsanfragen durch das AfSLR Anfang Oktober 2022). Die zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage vorliegenden Informationen aus der
Stellungnahme sind derzeit nicht abschließend und werden schnellstmöglich
aktualisiert. Die Ausarbeitung der Stellungnahme konnte durch den beauftragten
Gutachter erst zum Start der Offenlage am 22.11.2022 aufgenommen werden, da die
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren den Betroffenen Kommunen sowie der
Öffentlichkeit erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung standen.
Aufgrund der offiziellen Anhörungsfristen des
Verfahrens und des bereits heute absehbaren zeitlichen Verzugs, wurde die
Stellungnahme als Arbeitsstand/ Entwurf der Anlage beigefügt.
Anmerkung:
Die als Anlage 2 - 4 beigefügten Unterlagen stellen lediglich einen Auszug aus dem Gesamtwerk zur 2. Planänderung im komprimierten A3 Format dar. Sämtliche Planunterlagen stehen weiterhin und mindestens bis zum 21.02.2023 auf der Webseite https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=7544871A-99B8-46F6-A462-5D5D4A4B09D1 als Download im PDF Format zur Verfügung.
Die Stellungnahme umfasst Anregungen zu
wesentlichen Änderungen im Bereich Friedberg im Rahmen der 2. Planänderung.
Darunter sind folgende Punkte bereits in der Bekanntmachung zur Offenlage
benannt:
A.1. Errichtung eines Mittelbahnsteigs an der
Verkehrsstation Bruchenbrücken. Die bestehenden Bahnsteige werden zurückgebaut.
Infolgedessen werden die Gleise weiter westlich angeordnet.
A.2. Anpassung der P-R-Anlage am Haltepunkt
Bruchenbrücken.
A.3. Errichtung einer ca. 40 m langen
Stützkonstruktion östlich der Bahnstrecke in der Gemarkung Bruchenbrücken
(Bahn-km 29,310 - 29,380 der Strecke Str. 3684).
A.4.Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung über den
Straßbach und des Kreuzungsbauwerks mit der Strecke 3742 im Bahnhofsbereich
Friedberg.
A.5. Verlängerung der Schallschutzwand westlich der
Bahn im Bahnhofbereich Friedberg
bis zum Empfangsgebäude.
A.6. Berücksichtigung der Technischen Hochschule
Mittelhessen und der 3. Planänderung
zum Wohngebiet auf dem Gelände der ehemaligen
Zuckerfabrik in der Schalltechnischen Untersuchung.
Anlagen:
Anlage 1:
Stellungnahme der Stadt Friedberg zum Planfeststellungsverfahren
Anlage 2:
Übersichtskarte der 2.Baustufe im Bereich Friedberg
Anlage 3:
Auszug aus den Lageplänen zum Bauwerksverzeichnis: Lageplan 14b – 20b
Anlage 4:
Auszug aus dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan 14b – 20b
Anlage 5:
Fachtechnische Stellungnahme Schall und Erschütterung als Arbeiststand/ Entwurf
Anlage 6:
Erläuterung CEF-Maßnahme (Beiwerk zur Stellungnahme Abschnitt B.1.)
Finanzielle Auswirkungen: |
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und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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