hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgendes zu
beschließen:
1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB
Die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend
der in der beigefügten Synopse (Anlage 1) aufgeführten Abwägungsempfehlungen
unter Beachtung des § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und
privaten Belangen) wird beschlossen.
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Die Satzung des
Bebauungsplans Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung (Anlage 2), bestehend aus
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Abs. 1 und 3 Hessischer
Bauordnung (HBO) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG wird
beschlossen.
Die Begründung zur Bebauungsplansatzung (Anlage 3) wird aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und des Sachstandes des Verfahrens ergänzt. Die aktualisierte Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und gebilligt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.
Sach- und Rechtslage:
Am 29.02.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung in Friedberg
- Kernstadt, gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2
Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 12.11.2020 bis
einschließlich dem 14.12.2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Gleichzeitig wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
beteiligt.
Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB
Stellungnahmen
mit Anregungen
1.
Deutsche Telekom Technik GmbH (11.11.2020)
2.
Magistrat
der Stadt Friedberg, Sportabteilung (09.11.2020)
3.
Regierungspräsidium
Darmstadt, Dez. 31.2 (15.12.2020)
4.
Regierungspräsidium
Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (03.12.2020)
5.
Regionalverband
Frankfurt Rhein-Main (27.11.2020)
6.
Stadtwerke
Friedberg (19.11.2020)
7.
Wetteraukreis
(08.12.2020)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
2
BauGB
Im Rahmen der Entwurfsoffenlage sind vier Stellungnahmen
mit Anregungen und Hinweisen von der Öffentlichkeit eingegangen.
8. Bürger 1 (09.12.2020)
9. Brinkmann & Partner (11.12.2020)
10.S-M-N-G Rechtsanwaltsgesellschaft (14.12.2020)
11.Unützer-Wagner-Werding (09.12.2020)
Die vorgenommenen redaktionellen Änderungen
und Ergänzungen (in der Plankarte und in der Begründung) berühren nicht die
Grundzüge der Planung. Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 51 "Auf dem Bock“, 3. Änderung in Friedberg –
Kernstadt, (Plankarte und textliche Festsetzungen) wird aufgrund der Ergebnisse
der Beteiligungen und des Sachstandes des Verfahrens ergänzt. Die aktualisierte
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und
gebilligt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4
BauGB i.V.m. § 91 Abs. 1 und 3 HBO und § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG als Satzung
beschlossen. Auf mögliche Interessenskollisionen gemäß § 25 HGO ist zu achten.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Finanzhaushalt |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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( Unterschrift FB Finanzen) |