hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019
Beschlussentwurf:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung
berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
1.1 Anerkannte
Naturschutzverbände 19.08.2019)
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise
sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur
Kenntnis genommen.
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.
2.1 Deutsche bahn AG, DB Immobilien (15.08.2019)
Beschlussvorschlag zu 1: Der Hinweis sowie die
grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 3: Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis zur Beteiligung der Deutschen
Bahn AG, DB Immobilien, im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren wird zur
weiteren Berücksichtigung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussvorschlag zu 4 und 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren
Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 6 bis 9: Die Hinweis und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren
Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu10: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf. Der an die Bahnanlage angrenzende Sandgrubenweg befindet sich
außerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes.
Beschlussvorschlag zu 11 und 12: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und wurden zur
weiteren Berücksichtigung bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes in die
Planunterlagen aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag
zu 13 und 14: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
3.1 Deutsche Telekom Technik GmbH (24.07.2019)
Beschlussvorschlag zu 1:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung bei Bauplanung und
Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf. Der beigefügte Lageplan wird im Übrigen Bestandteil der
Verfahrensunterlagen zum Bauleitplanverfahren.
4.1 Hessen Mobil, Straßen- und
Verkehrsmanagement Gelnhausen (16.08.2019)
Beschlussvorschlag zu 1 bis 3:
Die Ausführungen und Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur
vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen
5.1 Kreisausschuss des
Wetteraukreises (14.08.2019)
Beschlussvorschlag zu 1 und 2: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 3:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung bei
Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 4:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 5: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 6:
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen; der Anregung wird auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung nicht entsprochen.
Beschlussvorschlag zu 7:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.
Beschlussvorschlag zu 8 und 9:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 10:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird wie folgt entsprochen:
Die Bemaßungen
wurden im Bebauungsplan ergänzt. Darüber hinaus ergeben sich die Bemaßungen der
einzelnen Teilbaugebiete sowie der weiteren Flächen jeweils abschließend aus
den Bemaßungen der entsprechenden Flurstücke. Aufgrund der bereits zum Entwurf
des Bebauungsplanes vorgenommenen deutlichen Konkretisierung des Ausschlusses
von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Sortimenten sowie angesichts der konkreten Standortlage wird der Anregung einer
weiteren Einschränkung nicht entsprochen. Die Festsetzung zur maximal
zulässigen Höhe von Werbeanlagen wird entsprechend der Anregung redaktionell
ergänzt.
Beschlussvorschlag zu 11 und 12:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
6.1 OVAG Netz GmbH (25.07.2019)
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf, da sich weder die Transformatorenstationen noch die
dazugehörigen Kabel innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
befinden.
Beschlussvorschlag zu 2:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 3:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden berücksichtigung bei
Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussvorschlag zu 4:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 5:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; den Anregungen wird auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung nicht entsprochen.
Beschlussvorschlag zu 6 und 7:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.
7.1 Friedberger Bürger-innen-Bündnis, (5 Unterzeichnende)
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2 und 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung besteht diesbezüglich
kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 6: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird nicht entsprochen.
Beschlussvorschlag zu 7: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 8:Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht
diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 9: Der Hinweise wird zur
Kenntnis genommen.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42
"Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV in Friedberg – Kernstadt wird
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls
beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV in
Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 27.06.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 42
„Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV – Kernstadt Friedberg, gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr.
1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Anhörung der
Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 08.07.2019 bis
einschließlich dem 16.08.2019. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Von folgenden Behörden wurden
Anregungen und Hinweise geäußert
1.1 Anerkannte
Naturschutzverbände 19.08.2019)
2.1 Deutsche bahn AG, DB Immobilien (15.08.2019)
3.1 Deutsche Telekom Technik GmbH (24.07.2019)
4.1 Hessen Mobil, Straßen- und
Verkehrsmanagement Gelnhausen (16.08.2019)
5.1 Kreisausschuss des
Wetteraukreises (14.08.2019)
6.1 OVAG Netz GmbH (25.07.2019)
Seitens der Bürger wurde eine
Stellungnahme eines Bürgerbündnisses abgegeben, die von 5 Bürgern unterzeichnet
wurde. Aus Datenschutzgründen sind Namen und Adressen in der Stellungnahmen
geschwärzt. Die Stellungnahmen läuft unter Punkt 7.1 dieser Vorlage.
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge
der Planung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42
"Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV in Friedberg – Kernstadt (Plan und
textliche Festsetzungen) mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1)
HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
kann somit gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Der
vorliegende Entwurf der Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.
☐ |
JA |
⊠ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Kostenstelle |
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Investitionsnummer |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
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NEIN |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB
Finanzen) |