Beschlussentwurf:
Der vorliegende Rahmenplan der Baulandoffensive
Hessen (BOH) zur Konversion der ehemaligen Ray Barracks, Stand: Oktober 2020,
bestehend aus:
- Rahmenplan
(Anlage 1)
- Flächenbilanzierung
(Anlage 2)
- Gestaltungsplan
(Anlage 3)
wird als Grundlage für
1) die
Entwicklung der ehemaligen Ray Barracks
2) die
Wertermittlung
3) die
weiteren Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Diese Vorlage
stellt den Rahmenplan zur Entwicklung der ehemaligen Ray Barracks vor; der
bisherige Prozessverlauf wird an dieser Stelle jedoch nicht weiter ausgeführt,
da er in Anlage 2 der Vorlage DS-Nr. 16-21/1586 „Auswertung der
Onlinebeteiligung zur Kasernenentwicklung“ bereits ausführlich dargestellt
wurde.
Beschlusslage der städtischen Gremien
Die Beschlusslage
der städtischen Gremien ist nachfolgend aufgelistet und gibt einen Überblick
über die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung bzw. des Ausschusses
für Stadtentwicklung:
- Sitzung
am 04.11.2015: Ziele der
Stadt Friedberg bei der Verwertung der Ray Barracks Kaserne (DS-Nr. 11-16/1165;
beschlossen)
Auszug aus der Beschlusslage:
1.
a. Erhöhung des Wohnflächenanteils gegenüber dem
Masterplan auf rd. 30 ha unter Beibehaltung der Gewerbeflächen mit rd. 23 ha
oder
1.
b. Entwicklung eines Technologieparks mit einer
Kombination von Technologie, Universität, Gewerbe und integriertem Wohnen.
[In der Sitzung vom 07.10.2015 haben der
Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion sowie der Haupt- und
Finanzausschuss in diesem Punkt die Ergänzung „Hotel“ vorgenommen]
2.
Entwicklung
des Areals als Stadtteilentwicklung mit einer Vielfalt von Haustypen und
Wohnformen (wie z.B. Mehrfamilienhäuser, Einzel,-, Doppel- und Reihenhäuser,
Gemeinschaftliches Wohnen, Seniorenwohnen, Studentisches Wohnen, etc)
3.
Nutzung
der Topographie und der Südhanglage mit Blickachsen in die freie Landschaft und
in Richtung Frankfurt
4.
Schaffung
zusammenhängender größerer Grünflächen („Grüne Mitte“) bzw. Grünachsen mit
einer Vernetzung von Stadt und freier Landschaft
5.
Schaffung
von Fuß- und Radwegeverbindungen mit Vernetzung von vorhandener Bebauung und
freier Landschaft
6.
Nutzerfreundliche
Anbindung an den ÖPNV (wie z.B. Bahnhof Süd)
7.
Bereitstellung
der für Infrastruktureinrichtungen benötigten Flächen, wie Kindertagesstätte,
Spiel- und/oder Bolzplätze
8.
Ansiedlung
eines Vollversorgers – evtl. in Kombination mit einem Discounter – zur
Versorgung des Quartiers mit den Gütern des täglichen Bedarfs
9.
Schaffung
eines Technologie- und Gründerzentrums
10.
Bereitstellung
von Parkplatzflächen im nördlichen Bereich der Kaserne zur Entspannung des
durch die schulischen Nutzungen hervorgerufenen Parkplatzdrucks
11.
Maßnahmen
für einen CO2-neutralen Stadtteil
-
Sitzung
am 18.02.2016: Ausübung des Erstzugriffsrechts für das
Kasernengelände (beschlossen)
-
Sitzung
am 16.08.2018: Entwicklung des Geländes der
Ray-Barracks-Kaserne, hier: Aufnahme in das Landesprogramm Bauland-Offensive
Hessen (BOH) (DS-Nr. 16-21/0767; zur Kenntnis genommen vom Ausschuss für
Stadtentwicklung)
-
Sitzung
am 10.09.2020: Auswertung der Onlinebeteiligung zur
Kasernenentwicklung (DS-Nr. 16-21/1586; zur Kenntnis genommen)
Rahmenplan der Baulandoffensive Hessen
In einem
internetgestützten Beteiligungsformat wurde der Entwurf des Rahmenplans den
BürgerInnen vorgestellt und die Möglichkeit gegeben Anregungen zum Entwurf in
dem Plan einzutragen. Die Auswertung hat die unterschiedlichen Planphasen von
Verwaltung, Planungsbüros und Ergebnissen der Bürgerbeteiligung einander
gegenübergestellt und die angestrebten Änderungen herausgearbeitet. Diese
wurden von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 10.09.2020
(Auswertung der Onlinebeteiligung zur Kasernenentwicklung, DS-Nr. 16-21/1586)
zur Kenntnis genommen.
Die Änderungen,
welche sich aus der Bürgerbeteiligung und weiteren Abstimmungen mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ergeben haben, wurden von der Baulandoffensive
Hessen (BOH) nun für die Wertermittlung final in den Rahmenplan eingearbeitet;
darüber hinaus hat die BOH die Planungen in einem Gestaltungsplan näher
ausgearbeitet und eine Flächenbilanzierung angefertigt. Die vorliegende Planung
entspricht der Kapazität der Kläranlage, weswegen in diesem Stadium der Planung
nicht von einer Erweiterung ausgegangen wird.
Flächenbilanzierung
Innerhalb der
Flächenbilanzierung wurden sämtliche Flächen des Rahmenplans gemäß ihrer
jeweiligen Nutzung zusammengefasst. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der
Wertermittlung von BOH und BImA und stellt, neben der Auflistung der Flächen,
auch mögliche Einwohnerzahlen sowie weitere Bedarfe aus dem Quartier und der
Gesamtstadt dar. Die Folgelasten werden in der Machbarkeits- und
Finanzierungsstudie ermittelt und berücksichtigt sowie Aussagen zum
preisgünstigen bzw. bezahlbarem Wohnraum getroffen; letzteres ist das Hauptziel
der BOH.
Gestaltungsplan
Zur visuellen
Verdeutlichung der Planung wurde seitens der BOH ein Gestaltungsplan erstellt,
bei dem eine mögliche Bebauung des Geländes sichtbar gemacht wird. Auch sind
Stellplätze (nach aktueller Stellplatzsatzung der Stadt Friedberg) und
Grünstrukturen dargestellt. Anzumerken ist, dass an dieser Stelle jedoch noch
keine Festlegung von reinen Fußgänger-/ Fahrradstraßen im vorhandenen
Straßenraum stattgefunden hat, das erfolgt in den kommenden Planphasen auf
Grundlage vertiefender Untersuchungen und in der Erarbeitung verbindlicher
Bauleitpläne sowie Detailplanungen.
Laufende/nächste Schritte
Das Verkehrskonzept
zur Einbindung des ehemaligen Kasernengeländes ist beauftragt, die Ergebnisse
liegen noch nicht vor.
Derzeit bereitet
die BOH die Machbarkeits- und Finanzierungsstudie für das ehemalige
Kasernengelände sowie die Wertermittlung für die Stadt Friedberg vor;
unterdessen laufen seitens der BImA noch Altlasten- und
Kampfmitteluntersuchungen, deren Ergebnisse voraussichtlich Anfang 2021
vorliegen sollen.
Die BImA selbst
wird erst nach der Entscheidung der Stadt über den Rahmenplan mit der
Wertermittlung beginnen. Angestrebt ist ein kooperatives
Wertermittlungsverfahren, bei dem ein Austausch zwischen den Wertermittlern
erfolgt. Nach wie vor ist offen, ob es im Gelände Bundesbedarfe für
Dienstwohnungen, Flächen für den Zoll etc. geben wird.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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JA |
☒ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
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NEIN |
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Überplanmäßige
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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Unterschrift FB Finanzen) |