hier:
A) Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§§ 3 (1) und (2)
sowie 4 (1) und (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
C) Bekanntmachung und Inkrafttreten gem. § 10 (3) BauGB
Bezug:
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2021, DS-Nr. 16-21/1756
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.02.2019, DS-Nr. 16-21/0972
Beschlussentwurf:
A. Behandlung der Anregungen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und (2) sowie 4 (1) und
(2) BauGB
Die in der Anlage 1
befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und (2) sowie 4 (1) und
(2) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und
Hinweisen werden nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis
genommen und somit als Abwägung beschlossen.
B. Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan
wird gem. § 10 (1) BauGB in der vorliegenden Form als
Satzung beschlossen und die Begründung sowie die Fachgutachten hierzu
gebilligt.
C. Bekanntmachung und Inkrafttreten
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung tritt
dieser somit in Kraft.
Sach- und Rechtslage:
Vorbemerkung
Im Februar 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung
(DS-Nr. 16-21/0972) den Beschluss gefasst, das brachliegende
etwa 3.700 m² ehemalige Gärtnereigelände in der Straße „Am Kindergarten“ in
Fauerbach einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Eigentümerin beabsichtigt vier
Reihenhauszeilen auf dem Grundstück (Flur 9, Flurstücke 108/4, 108/5, 108/6 und
108/7) innerhalb eines Allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO zu
errichten. Eine Bebauung ist in dieser Dichte und Ausgestaltung nach § 34 BauGB
nicht möglich. Somit wird durch den Bebauungsplan eine Nachverdichtung in
diesem Bereich auf einer vormals, teilweise versiegelten Fläche ermöglicht.
Hinweis:
Aufgrund verschiedener längerer Abstimmungsprozesse im Bauleitplanverfahren (Themen
wie Entwässerung, Verkehrsanbindung, etc.) und Überschneidungen mit prioritären
Projekten (ISEK, Kaiserstraße, Kaserne) ist eine längere Bearbeitungszeit zu
Stande gekommen.
Verfahren
Am 21.02.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Friedberg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 95 „Nachverdichtung am Kindergarten
4-10“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern. Der
Ortsbeirat Kernstadt ist im Zuge des Aufstellungsbeschlusses und der
Beteiligungsschritte an der Planung beteiligt worden.
Im Laufe des Verfahrens haben sich keine
wesentlichen Änderungen des Vorhabens ergeben.
Die Stellungnahmen der frühzeitigen
Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurden in die Planung eingearbeitet
und der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 zur Entscheidung vorgelegt.
Es wurde beschlossen, auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung des
Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 95 „Nachverdichtung am Kindergarten 4-10“ und
die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Entwurf des
Bebauungsplans, die Begründung sowie die entsprechenden Gutachten und
Untersuchungen (Artenschutz, Kampfmittel, Verkehr, Umwelt- und Geotechnischer
Bericht) wurden in der Zeit vom 08.03.2021 bis 09.04.2021 gem. § 3 (2) BauGB
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und die
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 (2) BauGB
beteiligt und ebenfalls bis zum 09.04.2021 um eine Stellungnahme gebeten. Weil
keine Stellungnahme vom Wetteraukreis vorlag, wurde beim Wetteraukreis
nachgefragt und im Dezember 2023 eine erneute Stellungnahme eingeholt.
In der Anlage 1
finden sich die Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen.
Der Entwurf des
Bebauungsplans wurde aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und des
Sachstandes des Verfahrens ergänzt. Durch die vorgenommenen redaktionellen
Änderungen und Ergänzungen (Begründung, Festsetzungen, Hinweise zum
Bebauungsplan, Anpassung eines Gutachtens) werden die Grundzüge der Planung
jedoch nicht berührt. Eine erneute Offenlage ist daher nicht erforderlich.
Der beilgelegte
Bebauungsplan (Anlage 9) kann in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen
und die Begründung (Anlage 4) sowie die Fachgutachten (Anlage 5 bis 8) dazu
gebilligt werden.
Weiteres Verfahren
Mit öffentlicher Bekanntmachung
des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans erlangt dieser
gem. § 10 (3) BauGB Rechtskraft.
Hinweis: Bei Anlage 9 handelt es sich um einen
verkleinerten Ausdruck des Originals zur Vervollständigung der Unterlagen. Er
stimmt mit den Anlagen 2. und 3. überein. Die Datei liegt digital in der
Originalgröße vor.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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( Unterschrift FB Finanzen) |