hier: Bericht über den Erprobungszeitraum August 2018 bis Juli 2019,
Schreiben der übergeordneten Behörde (Wetteraukreis) zu den geschwindigkeitsreduzierten Bereichen,
Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierungen
Beschlussentwurf:
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 45 der
StVO wird für die folgenden Bereiche erteilt:
A)
Kaiserstraße im Abschnitt Burg
bis Ockstädter Straße:
Die angeordnete
Geschwindigkeitsreduzierung wird (entsprechend den Vorgaben des
Wetteraukreises) aufgehoben. Dies erfolgt auch im Hinblick auf die geplante
Umgestaltung der Kaiserstraße, da Förderprogramme grundsätzlich keine
Förderungen in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen vorsehen.
B)
Ockstädter Straße:
1. Im Abschnitt von der
Kaiserstraße bis zur Einmündung des Dieffenbach-Parkplatzes wird eine zeitliche
Begrenzung von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (wie vom Wetteraukreis empfohlen) nicht
umgesetzt, da der Krankenhausbetrieb „rund um die Uhr“ arbeitet und gerade in
den Nachtstunden - im Sinne der Patienten - Lärmimmissionen vermindert werden
sollen.
2. Im weiteren Verlauf
der Ockstädter Straße bis Ortsausgang in Richtung Ockstadt wird auch weiterhin
eine Gefährdungslage gesehen und insoweit eine vom Wetteraukreis abweichende
rechtliche Haltung aufgrund der Henry-Benrath-Schule (ca. 940 Schüler/innen),
der Philipp-Dieffenbach-Schule (ca. 240 Schüler/innen), der
Landesblindenanstalt „Johann-Peter-Schäfer-Schule“ (ca. 185 Schüler/innen), des
Psychiatrischen Krankenhauses und der Evangelischen Kindertagesstätte
eingenommen. Aus diesem Grunde wird die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung
nicht zurückgenommen, allerdings erfolgt eine zeitliche Begrenzung von 07:00
Uhr bis 17:00 Uhr.
C)
Am Burgberg /
Usavorstadt – Alte Bahnhofstraße – Haagstraße – Haingraben - Hanauer Straße bis
B 275 (Saarstraße):
1. Die
Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Usavorstadt wird zeitlich begrenzt
auf 07:00 bis 17:00 Uhr (Öffnungszeiten des Hortes).
2. Im weiteren Verlauf
(Am Burgberg, Alte Bahnhofstraße, Haagstraße, Haingraben) wird die angeordnete
Geschwindigkeitsreduzierung (wie vom Wetteraukreis gefordert) aufgehoben.
D)
Mühlweg – Im
Rosenthal – Barbarastraße – Fauerbacher Straße bis B 275 (Fritz-Reuter-Straße):
1.
Im
Bereich der städtischen Kindertagesstätte „Am Rübenberg“ (ca. 300 m Bereich)
wird die Geschwindigkeitsreduzierung zeitlich auf 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
begrenzt (Öffnungszeiten der Kita).
2.
Im
weiteren Verlauf der Fauerbacher Straße (Hauptfriedhof, Zufahrtsbereiche
Märkte), Barbarastraße, Im Rosenthal und Mühlweg wird die
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h nicht aufgehoben und insoweit auch
hier eine abweichende rechtliche Haltung eingenommen, da städtischerseits weiterhin
ein Gefährdungspotential gesehen wird.
Sach- und Rechtslage:
Im Jahr 2004 wurde in Friedberg nahezu
flächendeckend eine Tempo-30-Zone eingeführt. Nur sog. „Hauptverkehrsadern“
wurden hiervon ausgenommen. Dort wo aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine
Zonenregelung nicht erfolgen konnte, Notwendigkeiten der
Geschwindigkeitsreduzierung aber bestanden, wurden Geschwindigkeitsreduzierungen
auf Tempo 30 angeordnet (Beispiel: Mainzer-Tor-Anlage). Die Stadt Friedberg hat
damals mit der flächendeckenden Einführung eine Vorreiterrolle im Wetteraukreis
eingenommen, da sie seinerzeit als erste Kommune im gesamten Stadtgebiet und den
Ortsteilen eine Tempo-30-Zone eingeführt hat.
Im Interesse einer umfassenden
Verkehrssicherheit im Stadtgebiet und als weitergehende Konsequenz (hierzu gab
es zahlreiche Anregungen und Beschwerden und eine Unterschriftenaktion aus der
Bevölkerung) wurde es erforderlich, das Konzept der Geschwindigkeitsreduzierung
im Stadtgebiet weiterzuentwickeln. Grundlage hierfür war auch ein Prüfauftrag
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.2.2017.
Als Abrundung des Gesamtkonzepts von 2004
sowie als Ergebnis des Prüfauftrags der
Stadtverordnetenversammlung wurden durch die Straßenverkehrsbehörde 2018
zusätzlich die Bereiche
a)
Kaiserstraße im Abschnitt Burg bis Ockstädter Straße
b)
Ockstädter Straße
c)
Am Burgberg /
Usavorstadt – Alte Bahnhofstraße – Haagstraße – Haingraben - Hanauer Straße bis
B 275 (Saarstraße)
d)
Mühlweg – Im
Rosenthal – Barbarastraße – Fauerbacher Straße bis B 275 (Fritz-Reuter-Straße)
auf Tempo 30 geschwindigkeitsreduziert. Damit
wurde die innerorts geltende Regelgeschwindigkeit (Tempo 50) herabgesetzt.
Diese Maßnahme wurde zunächst im Rahmen
eines „Verkehrsversuches“ in einer einjährigen Erprobungsphase im Zeitraum
August 2018 bis Juli 2019 getestet und sollte dauerhaft eingeführt werden (vgl.
auch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3.5.2018, DS 16-21/0264-1).
Reaktion des Wetteraukreises als
Fachaufsichtsbehörde
Aufgrund der
Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Friedberg bezüglich der
vorgenannten geschwindigkeitsreduzierten Bereiche hat der Wetteraukreis mit
Schreiben vom 25.10.2018 Vorbehalte gegen die angeordneten Bereiche vorgebracht
und um einen Gesprächstermin gebeten. Infolgedessen wurde im Februar 2019 im
Rathaus ein großer Behördentermin mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde des
Wetteraukreises, der zuständigen Dezernentin des Wetteraukreises Frau Erster
Kreisbeigeordneter Becker-Bösch, Vertretern der Straßenverkehrsbehörde der
Stadt Friedberg, Frau Erster Stadträtin Götz, Herrn Bürgermeister Antkowiak
sowie Vertretern des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizei, des Allgemeinen
Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und der Verkehrswacht Wetteraukreis e.V.
anberaumt.
Die Stadt Friedberg
hat bei diesem Termin nochmals eingehend die Gründe für die angeordneten
geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen dargelegt. Die Situation in den
betroffenen Straßenabschnitten wurde vor Ort besichtigt. Am Ende des Behördentermins hat der Wetteraukreis die Stadt Friedberg gebeten,
alle Argumente in einem Schreiben zusammenzufassen und der Straßenverkehrsbehörde
des Wetteraukreises als Fachaufsicht zur nochmaligen rechtlichen Prüfung
zukommen zu lassen. Dies ist in einer umfangreichen Stellungnahme an den
Wetteraukreis mit Schreiben vom 26.03.2019 erfolgt (vgl. Anlage 1).
Mit Datum vom
12.9.2019 folgte nach dortiger Prüfung die Antwort des Wetteraukreises (Anlage
2). Durch diese wird die Stadt Friedberg aufgefordert, den Großteil der
geschwindigkeitsreduzierten Bereiche aufzuheben und somit wieder 50 km/h als
Regelgeschwindigkeit zur Geltung zu bringen.
Nachfolgend werden
die Begründungen der einzelnen geschwindigkeitsreduzierten Bereiche, die
Ergebnisse im erprobten Zeitraum und die Antwort des Wetteraukreises als
Aufsichtsbehörde dargestellt. Die Stellungnahme
des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizei vom 12.04.2019 ist in die
Stellungnahme des Wetteraukreises eingeflossen, der sich diese vollumfänglich
zu Eigen gemacht hat. Daher wird nachfolgend auf eine gesonderte Darstellung
der Stellungnahme des Regionalen Verkehrsdienstes verzichtet; die Stellungnahme
ist als Anlage 3 beigefügt. Es ist hierbei allerdings anzumerken, dass
sich die Stellungnahme des Regionalen Verkehrsdienstes vom 20.08.2015 zu den
damals vorgesehenen Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 und die v.g.
Stellungnahme vom 12.04.2019 z.T. inhaltlich deutlich voneinander
unterscheiden; auch dies wird nachfolgend näher dargestellt.
I.
Bereich der
Kaiserstraße
Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung:
Die Kaiserstraße hat
im geschwindigkeitsreduzierten Bereich enorm hohe Belastungen durch
a)
den
hohen „Wechselverkehr“ zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugverkehren
b)
die
hohe Anzahl von Lieferverkehren
c)
die
hohen Querungszahlen
d)
die
hohen Unfallzahlen (im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.07.2015 mindestens 55
Verkehrsunfälle)
Eine Umgestaltung der
Kaiserstraße ist in diesem Abschnitt durch die parlamentarischen Gremien
bereits beschlossen. Die Planungen zur Umgestaltung in einen attraktiven
Geschäftsbereich mit überwiegender Aufenthaltsfunktion laufen derzeit an.
Durch die geringeren
Geschwindigkeiten verbessert sich die Verkehrssicherheit für Fußgänger in
diesem Bereich, zumal sich meist zugleich eine Minderung des Durchgangsverkehrs
ergibt. Im Allgemeinen erhöht sich die Aufenthaltsqualität der Verkehrsflächen
für Fußgänger in dem Maße, in dem sich die Fahrgeschwindigkeit verringert. Auch
wird auf die zahlreichen gastronomischen Aufstellflächen direkt entlang der
Kaiserstraße verwiesen (mindestens 7 Monate im Jahr).
Siehe hierzu auch die
Stellungnahme des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau der Polizeidirektion
(vom 20.08.2015):
„Von der Burg bis zur
Ockstädter Straße hat die Kaiserstraße einen besonderen Charakter. Zu
Geschäftszeiten kann ein Fahrzeugführer nur in seltenen Fällen schneller als 30
km/h fahren. Es herrscht trotz der Ortsumfahrung noch reger Verkehr.
Insbesondere der Parkplatzsuchverkehr und die Signalanlagen bremsen den
schnellen Verkehrsfluss ein, was nicht verkehrt ist. Trotz allem ereigneten
sich seit 01.01.2014 bis 31.07.2015 mindestens 55 Verkehrsunfälle, davon 12 mit
leichtem Personenschaden und 25 im Zusammenhang mit Parkvorgängen. Die
Geschwindigkeit als Unfallursache spielt eine sehr nachgeordnete Rolle. Mit
wenigen einzelnen Ausnahmen ereigneten sich die Unfälle werktags zwischen 08.00
Uhr und 18.00 Uhr. Wenn verkehrsbedingt zu diesen Zeiten kein zügiges Fahren
möglich ist, stellt sich die Frage, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung an dem
Verkehrsunfallaufkommen etwas verbessern würde. (…) Eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf 30 km/h würde einen gewissen Anteil des reinen Durchgangsverkehrs, den es
meiner Einschätzung nach noch gibt, dazu bringen, sich andere Wege zu suchen.
Dies würde insgesamt zu einer Entlastung und damit evtl. auch zu einer
Reduzierung der Verkehrsunfälle führen und ein Argument für die Reduzierung der
Geschwindigkeit sein. (……)“
Bericht über die Ergebnisse im
Erprobungszeitraum:
1.
Rückmeldungen aus der Bevölkerung:
Zu diesem Bereich
liegen der Verwaltung Rückmeldungen aus der
Bevölkerung (Anwohnern und Besuchern) und eigene Erfahrungen der
Außendienstmitarbeiter vor. Die Rückmeldungen sind -nach anfänglichen
Diskussionen- durchweg positiv.
2.
Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung:
Geschwindigkeitsmessungen
wurden zuletzt im Zeitraum 28.05. bis 04.06.2019 am Standort Kaiserstraße in
Höhe Elvis-Presley-Platz (beide Fahrtrichtungen) vorgenommen. Das Ergebnis
stellt sich wie folgt dar:
·
Gesamtzahl
der gemessen Fahrzeuge: 85.571
·
Gefahrene
Durchschnittsgeschwindigkeiten: 35 Km/h
·
Spitzengeschwindigkeit:
123 km/h (Einzelwert, nachts)
·
V85-Wert
[1]:
44 km/h
Stellungnahme des Wetteraukreises vom
12.9.2019 (nur auszugsweise):
„Mangels
schutzbedürftiger Einrichtung i.S. d. Nr. XI der VwV zu VZ 274 entlang der
Kaiserstraße ist dort eine Tempo-30 km/h-Reduzierung nicht zu rechtfertigen.
Die Anordnung von
Geschwindigkeitszonen darf sich gem. § 45 Abs. 1c StVO nicht auf Durchfahrtsstraßen,
wie die Kaiserstraße, erstrecken. Dies gilt erst recht für Tempo-20 km/h Zonen
gem. § 45 Abs. 1d StVO. Darüber hinaus dürfen Zonen keine Lichtsignalanlagen
erhalten, wie hier die Kaiserstraße.
Die Stadt geht auf
eine mögliche qualifizierte Gefahrenlage, die ein materielles
Tatbestandsmerkmal für eine Geschwindigkeitsbeschränkung darstellt und ein
entscheidendes Kriterium für eine Ermessensentscheidung in dieser Sache ist,
nicht weiter ein.
Da die Gehwege
teilweise bis zu 12,20 m vom Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn der Kaiserstraße
entfernt liegen und es für Fußgänger vielfache Möglichkeiten gibt, die Fahrbahn
sicher und zum größten Teil sogar bevorrechtigt zu queren, besteht für die
Fußgänger bei vorschriftsmäßigem Verhalten keine besondere Gefahrenlage.
Im Ergebnis ist zu
diesem Punkt festzustellen, dass dort keine qualifizierte Gefahrenlage
vorliegt, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist. (…)“
Der Regionale
Verkehrsdienst der Polizei hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen,
„dass auf Grund des besonderen Charakters der Kaiserstraße zu den
Geschäftszeiten ohnehin nur selten höhere Geschwindigkeiten als 30 km/h möglich
sind.“
Fazit / Beschlussvorschlag für die
städtischen Gremien:
Die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung
wird im Hinblick auf die v.g. Argumentation entsprechend den Vorgaben des
Wetteraukreises aufgehoben. Dies erfolgt auch im Hinblick auf die geplante
Umgestaltung der Kaiserstraße, da Geschwindigkeitsreduzierungen -abweichend von
der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h- sich in der Vergangenheit als
„förderschädlich“ herausgestellt haben (mögliche geschätzte Förderhöhe = 30 –
50 v.H. der Baukosten).
II.
Bereich der
Ockstädter Straße
Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung:
Hier sind im unmittelbaren Bereich drei große Schulen, darunter eine
Grundschule und eine Schule für Blinde und Sehbehinderte (Henry-Benrath-Schule
mit 940 Schüler/innen, Philipp-Dieffenbach-Schule mit 234 Schüler/innen, die Landesblindenanstalt
„Johann-Peter-Schäfer-Schule“ mit 183 Schüler/innen), ein großes Kreiskrankenhaus, eine
Kindertagesstätte und ein Psychiatrisches
Krankenhaus angesiedelt. Das Kreiskrankenhaus liegt unmittelbar an der
Ockstädter Straße, die drei großen Schulen sind von der Ockstädter Straße mit
einer Stichstraße erschlossen. Die Kindertagesstätte grenzt unmittelbar an die
vielbefahrene Ockstädter Straße und wird direkt von dort über ein kurzes Stück
der Wintersteinstraße erschlossen.
Entlang der Ockstädter Straße verläuft der
amtlich empfohlene Schulweg gemäß Schulwegeplan. 1.357 Schülerinnen und Schüler
und Sehbehinderte gelangen vorwiegend nur über die Ockstädter Straße zu den Schulen.
Rund drei Viertel sind zu Fuß unterwegs, die übrigen werden in den Bereich der
Schulen gefahren. Eine Zählung der städtischen Ordnungspolizei am 11.03. und
12.03.2019 hat jeweils in der Zeit von 7:30 Uhr bis 8:45 Uhr allein im
Kreuzungsbereich „Am Seebach / Lindenstraße“ ein Schüleraufkommen von täglich
rd. 500 Schülerinnen und Schülern ergeben.
Bericht über die Ergebnisse im
Erprobungszeitraum:
1.
Rückmeldungen der angrenzenden Einrichtungen:
Die Henry-Benrath-Schule, die Philipp-Dieffenbach-Schule, die
Johann-Peter-Schäfer-Schule, die Ev. Kindertagesstätte und das Psychiatrische
Krankenhaus wurden um eine Rückmeldung gebeten,
welche Erfahrungen seit Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung auf
Tempo 30 ihrerseits gemacht wurden. Von allen Befragten sind durchweg positive Rückmeldungen eingegangen
. Die Johann-Peter-Schäfer-Schule (Landesblindenschule) hat darüber hinaus noch
darauf hingewiesen, dass im Bereich der Ockstädter Straße „viele unserer
Schülerinnen und Schüler ihre erste Selbständigkeit im Verkehrsraum erproben“.
2.
Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung:
Geschwindigkeitsmessungen
wurden zuletzt im Zeitraum 14.05. bis 21.05.2019 am Standort Ockstädter Straße
in Höhe der Stadthalle (beide Fahrtrichtungen) vorgenommen. Das Ergebnis stellt
sich wie folgt dar:
·
Gesamtanzahl
der gemessenen Fahrzeuge: 30.258
·
Gefahrene
Durchschnittsgeschwindigkeit: 52 km/h
·
Spitzengeschwindigkeit:
135 km/h (Einzelwert, nachts)
·
V85-Wert:
62 km/h
Stellungnahme des Wetteraukreises vom
12.9.2019 (nur auszugsweise):
„Die Stadt Friedberg
führt in Ihrer Stellungnahme an, dass sich drei große Schulen, ein Krankenhaus,
eine Kindertagesstätte und ein Psychiatrisches Krankenhaus im unmittelbaren Bereich der Ockstädter
Straße befinden würden. An dieser Stelle möchte ich nochmals erwähnen, dass
sich der Begriff ‚im unmittelbaren Bereich‘ in Nr. XI der VwV zu VZ 274 StVO
bzw. § 45 Abs. 9, Satz 4 Nr. 6 auf die Länge/Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung
und nicht auf die Einrichtung bezieht, die (selbst) einen direkten Zugang zur
Straße haben muss.
Das Bürgerhospital
Friedberg liegt an der Ockstädter Straße und verfügt von dort über einen direkten
Zugang. Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung im Sinne des § 45 Abs. 9
Satz 4 Nr. 6 StVO. Daher kann im unmittelbaren
Bereich des Bürgerhospitals auf der Ockstädter Straße eine
Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden, ohne dass die Voraussetzungen
des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO erfüllt sein müssen.
Allerdings sind bei
der Anordnung die Ausführungen in der Verwaltungsvorschrift StVO - Abschnitt B
/ Zu § 41, zu Zeichen 274, Randnummer 13 zu beachten. Es ist demgemäß eine zeitliche Beschränkung anzuordnen. Da sich
diese an der Öffnungszeit des Krankenhauses orientieren soll, wird hier eine
zeitliche Beschränkung von 07:00 bis 19:00 Uhr empfohlen. (…)“
Der übrige
Streckenabschnitt der Ockstädter Straße (Bereich der Schulen und
Psychiatrisches Krankenhaus) erfüllt aus Sicht des Wetteraukreises nicht
die Voraussetzungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Auch die
Tatsache, dass direkt über die Ockstädter Straße die Schulwege verlaufen, führt
beim Wetteraukreis zu keiner anderen Einschätzung. Die Evangelische
Kindertagesstätte grenzt darüber hinaus zwar direkt an die Ockstädter Straße
an, die Zuwegung erfolgt aber über die Wintersteinstraße; auch hier sind für den Wetteraukreis die
Voraussetzungen nicht erfüllt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das als
Anlage 2 beigefügte Schreiben des Wetteraukreises verwiesen.
Fazit / Beschlussvorschlag für die
städtischen Gremien:
1. Aufgrund der
Tatsache, dass der Krankenhausbetrieb „rund um die Uhr“ arbeitet und gerade in
den Nachtstunden - im Sinne der Patienten - Lärmimmissionen vermindert werden
sollten, ist aus städtischer Sicht im Abschnitt von der Kaiserstraße bis zur
Einmündung des Dieffenbach-Parkplatzes eine zeitliche Begrenzung der
Geschwindigkeitsreduzierung von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (wie vom Wetteraukreis
empfohlen) nicht zu empfehlen.
2. Im weiteren Verlauf
der Ockstädter Straße bis Ortsausgang in Richtung Ockstadt wird städtischerseits
auch weiterhin eine Gefährdungslage gesehen und insoweit eine vom Wetteraukreis
abweichende rechtliche Haltung aufgrund der angrenzenden Henry-Benrath-Schule
(ca. 940 Schüler/innen), der Philipp-Dieffenbach-Schule (ca. 240
Schüler/innen), der Landesblindenanstalt „Johann-Peter-Schäfer-Schule“ (ca. 185
Schüler/innen), des Psychiatrischen Krankenhauses und der Evangelischen Kindertagesstätte
eingenommen. Aus diesem Grunde soll die von der städtischen
Straßenverkehrsbehörde angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung nicht
zurückgenommen werden, allerdings künftig im Hinblick auf die Betriebszeiten
der Schulen und der Kita eine zeitliche Begrenzung von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
erfolgen.
III.
Bereich Am Burgberg /
Usavorstadt / Alte Bahnhofstraße / Haagstraße / Haingraben
Begründung
der Geschwindigkeitsreduzierung:
Aufgrund der im
unmittelbaren Bereich gelegenen Kindertagesstätte, des Schulweges gemäß dem
amtlich empfohlenen Schulwegeplan zur nächstgelegenen Grundschule
(Musterschule) und des Parkdecks mit hohen Querungszahlen in der Alten
Bahnhofstraße ist im Bereich der Haagstraße und des Haingrabens eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf 30 km/h geboten. Hinzu kommt, dass in der Kindertagesstätte etliche Schulkinder
betreut werden (Hort), die den Weg von der Schule zur Kindertagesstätte / zum
Hort ohne Erwachsenenbegleitung täglich und zu unterschiedlichen Zeiten
zurücklegen müssen.
Zum Bereich
„Usavorstadt“:
Hier grenzt im
unmittelbaren Bereich eine Kindertagesstätte an. Nach der Verwaltungsvorschrift
zur StVO soll in diesen sensiblen Bereichen der Schutz schwacher
Verkehrsteilnehmer auch ohne aufwendige Prüfung der Gefahrenlage und Unfallrate
ermöglicht werden. Hinsichtlich der täglichen von Erwachsenen unbegleiteten
Laufwege vieler Grundschüler in diesem Bereich zur Horteinrichtung im Gebäude
der Kita wird auf die Schulwegeplanung
der Gemeinsamen Musterschule verwiesen.
Zum Bereich Alte
Bahnhofstraße / Haingraben:
Die Alte
Bahnhofstraße und der Haingraben sind der amtlich empfohlene Schulweg der
Kinder aus dem Gebiet „Östlich der Barbarastraße / Im Rosenthal“ (s. hierzu
auch Schulwegeplanung der
Gemeinsamen Musterschule). Insgesamt sind in dem gesamten Abschnitt täglich
hohe Zahlen an Schülern im Grundschulalter und darüber hinaus viele junge
Schüler zu den weiterführenden Schulen unterwegs.
Eine durchgängige
Geschwindigkeitsreduzierung auf dem gesamten Streckenabschnitt ist erforderlich,
um das Ziel einer ausreichenden Verkehrssicherheit für diese Schulkinder und
andere Verkehrsteilnehmer an den sensiblen Stellen überhaupt wirksam zu
erreichen. Denn ein mehrfacher Wechsel zwischen kurzen Streckenabschnitten mit
30 km/h und 50 km/h wäre den Fahrzeugführern kaum vermittelbar, würde
erfahrungsgemäß keine Akzeptanz und demzufolge keine Berücksichtigung auch auf
den geschwindigkeitsreduzierten Abschnitten finden.
Bericht über die Ergebnisse im
Erprobungszeitraum:
1.
Rückmeldung der Musterschule:
Die Gemeinsame Musterschule wurde gebeten, eine
Rückmeldung zu geben, welche Erfahrungen seit Einführung der
Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 ihrerseits gemacht wurden. Die
Erfahrungen wurden durchweg positiv und die Maßnahme der Stadt als wichtiger
Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beurteilt.
2.
Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung:
Geschwindigkeitsmessungen
wurden zuletzt im Zeitraum 07.05. bis 14.05.2019 am Standort Alte Bahnhofstraße
(beide Fahrtrichtungen) vorgenommen. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
·
Gesamtzahl
der gemessenen Fahrzeuge: 51.181
·
Gefahrene
Durchschnittsgeschwindigkeit: 31 km/h
·
Spitzengeschwindigkeit:
115 km/h (Einzelwert, nachts)
·
V85-Wert:
36 km/h
Stellungnahme des Wetteraukreises vom
12.9.2019 (nur auszugsweise):
„In der Straße
Usavorstadt 11 befindet sich die Kindertagesstätte ‚Tintenklecks‘. Sie ist eine
Einrichtung im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO und verfügt über einen
direkten Zugang zur Usavorstadt.
Die Tatbestandsvoraussetzungen für eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Usavorstadt, im unmittelbaren
Bereich der Einrichtung, sind erfüllt. Da die Usavorstadt im Bereich der
Kindertagesstätte eine Einbahnstraße ist, wird hier nur der Verkehr in Richtung
Gießener Straße beschränkt.
Die Anordnung ist jedoch nach Maßgabe der
Verwaltungsvorschrift-StVO – Abschnitt B / zu § 41, zu Zeichen 274, Randnummer
13, wochentäglich und tageszeitlich zu beschränken. Dabei ist sich an den
Öffnungszeiten zu orientieren.
Die Ausweisung einer
Straße als Schulweg, ohne weitere Besonderheiten, stellt keine Begründung nach
StVO für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h dar.
(…)
Die Stellungnahme der
Stadt Friedberg enthält mit Ausnahme der ‚Usavorstadt‘ keinerlei Ausführungen,
die geeignet sein könnten, die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Geschwindigkeitsbeschränkung zu erfüllen. (…)“
Wegen der weiteren
Einzelheiten wird auf das als Anlage 2 beigefügte Schreiben des Wetteraukreises
verwiesen.
Fazit / Beschlussvorschlag für die
städtischen Gremien:
1. Im Hinblick auf die
Öffnungszeiten der Kita „Tintenklecks“ sollte die Geschwindigkeitsreduzierung
im Bereich der Usavorstadt entsprechend der Forderung des Wetteraukreises auf
07:00 bis 17:00 Uhr (Öffnungszeiten des Hortes) zeitlich begrenzt werden.
2. Im weiteren
Streckenverlauf (Am Burgberg, Alte Bahnhofstraße, Haagstraße, Haingraben) wird
die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgehoben. Der
Schulweg ist als gesichert anzusehen, da
aufgrund des Baus von Schallschutzwänden dieser zwischenzeitlich verlegt und
eine zusätzliche Querungshilfe installiert wurde.
IV.
Bereich Mühlweg – Im
Rosenthal – Barbarastraße –Fauerbacher Straße bis
B 275
Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung:
Die Fauerbacher
Straße ist in einem Teilbereich von ca. 90 Metern bereits seit vielen
Jahren auf 30 km/h geschwindigkeitsreduziert. Aufgrund der an dieser Straße
liegenden größten Kindertagesstätte der Stadt, des Hauptfriedhofes der Stadt
und zahlreicher Lebensmittelmärkte mit hohen Zahlen an Zu- und Abfahrten zu den
Märkten ist darüber hinaus auch für den restlichen Streckenabschnitt bis zur B
275 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Gründen der
Verkehrssicherheit geboten. Nach der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung kann sich der Einzugsbereich - je nach Örtlichkeit - auf
ca. 300 Meter erstrecken.
Siehe hierzu auch die Stellungnahme des
Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau der Polizeidirektion (vom 20.08.2015):
„Ein Schwerpunkt liegt in
der Fauerbacher Straße, Zufahrtsbereich zu den Märkten sowie in der Gebrüder-Lang-Straße,
im Bereich der beiden Kreisverkehre. Eine Reduzierung auf der Alten Bahnhofstraße, vom Zufahrtsbereich
Parkdeck bis zum Kreisverkehr Gebrüder-Lang-Straße und auf der Fauerbacher
Straße, von den Märkten bis über die Gebrüder-Lang-Straße hinweg in die
Barbarastraße bis zur Einmündung Mittelstraße, lies sich aus verkehrspolizeilicher
Sicht vertreten.“
Der Streckenabschnitt
Im Mühlweg ist der amtlich empfohlenen Schulweg für die Grundschulkinder
der Musterschule aus dem Wohnviertel.
Auch im Bereich der Barbarastraße
/ Im Rosenthal sind täglich viele Schulkinder auf dem Weg zur Musterschule
(Grundschule) und in die Innenstadt unterwegs. Dort gab es über Jahre zudem massive
Beschwerden der Anwohner wg. der dortigen Fahrgeschwindigkeiten, der damit
verbundenen Gefahren für die Schulkinder
und der immer wiederkehrenden Lärmbelästigungen. Die Beschwerden haben im Jahr
2017 in eine größere Unterschriftenaktion zur Reduzierung der Geschwindigkeit
auf 30 km/h, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung des Lärms
gemündet. Auslöser waren in diesem Bereich auffällig häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen,
auch in den Nachtstunden.
Hierzu ist ergänzend
anzumerken, dass die topografischen Verhältnisse aus Sicht offenbar zahlreicher
Fahrzeugführer zum „Rasen“ einladen. Linksseitig in Richtung Viadukt verläuft
der Bahndamm, d.h. die Fahrt erfolgt auf abschüssiger Straße ungehindert bergab
sowie ohne rechtsseitigen Kreuzungsverkehr ungehindert bergauf. Hieraus
resultiert auch für Fahrradfahrer auf dieser Straße eine erhöhte Gefahr,
abwärts aufgrund der überhöhten Geschwindigkeiten vieler Fahrzeugführer, aufwärts,
weil ein Ausweichen auf der Seite am
Bahndamm nicht möglich ist.
Eine durchgängige
Geschwindigkeitsreduzierung der gesamten Strecke vom Kreisel beim Hanauer Hof
über die Barbarastraße und Im Rosenthal bis zum Mühlweg ist erforderlich, um im
direkten Umfeld der Einrichtungen tatsächlich eine Geschwindigkeitsreduzierung
und damit die gebotene Verkehrssicherheit für die Schulkinder und andere
Verkehrsteilnehmer wirksam zu erreichen. Ein mehrfacher Wechsel der
zugelassenen Höchstgeschwindigkeit in kurzen Abständen zwischen 30 km/h z.B. im
Bereich des Kindergartens auf 50 km/h unterhalb der Mittelstraße und wenige
Meter weiter wieder 30 km/h usw. würde die Fahrzeugführer überfordern, würde
erfahrungsgemäß nicht akzeptiert und somit den angestrebten Effekt verfehlen.
Bericht über die Ergebnisse im
Erprobungszeitraum:
1.
Rückmeldungen aus der Bevölkerung:
Als Resonanz auf die im August 2018 erfolgte Geschwindigkeitsreduzierung liegen
von der Anwohnerschaft zwischenzeitlich zahlreiche sehr positive Rückmeldungen
und Dankesschreiben vor.
2.
Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung:
Die Stadt Friedberg hat im Zeitraum vom 15.12.2016 bis 30.11.2017 die
gefahrenen Geschwindigkeiten mittels einer sog. „Black Box“ im Bereich der
Barbarastraße gemessen und
ausgewertet. Hierbei wurden die Zeiträume 15.12.16 – 27.1.17, 13.4. – 1.5.17,
21.6. – 14.7.17, 20.9. – 14.10.17 und 7.11. – 30.11.17 erfasst. Von 140.422
gemessenen Fahrzeugen sind im genannten Zeitraum 27.125 Fahrzeuge, d.h. rd. 20 % erfasst
worden, die mit mehr als 50 Stundenkilometer unterwegs waren. Es wurden
vielfach Spitzengeschwindigkeiten von 90 km/h und in Einzelfällen von über 100
Stundenkilometer erreicht. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden zu allen
Tages- und Nachtzeiten festgestellt. So wurden z.B. gefahrene Spitzengeschwindigkeiten
von über 100 km/h im Zeitraum von 22.00 – 24.00 Uhr und 0.00 – 6.00 Uhr
erfasst, die Spitzengeschwindigkeit von über 110 km/h war im Zeitraum von 15.00
Uhr bis 19.00 Uhr dokumentiert.
Folgende
Geschwindigkeitsmessungen wurden zuletzt vorgenommen:
-
im Zeitraum 21.05. bis 28.05.2019 am Standort
Barbarastraße in Höhe der Hausnummer 15 (beide Fahrtrichtungen):
Das
Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
·
Gesamtanzahl
der gemessenen Fahrzeuge: 28.981
·
Gefahrene
Durchschnittsgeschwindigkeit: 43 km/h
·
Spitzengeschwindigkeit:
99 km/h (Einzelwert, nachts)
·
V85
Wert: 51 km/h
Eine zusätzliche
Messung im Bereich der Barbarastraße am 13.08.2019 (in der Zeit von 14:46 Uhr
bis 17:40 Uhr) hat zu folgenden Ergebnissen geführt:
·
Anzahl
der erfassten Fahrzeuge: 541
·
Anzahl
der Geschwindigkeitsüberschreitungen: 46
·
Gefahrene
Geschwindigkeiten: zwischen 36 und 49 km/h
-
im Zeitraum 25.02. bis 14.03.2019 am Standort Fauerbacher
Straße in Höhe Friedhof (beide Fahrtrichtungen):
Das Ergebnis stellt
sich wie folgt dar:
·
Gesamtanzahl
der gemessenen Fahrzeuge: 114.352
·
Gefahrene
Durchschnittsgeschwindigkeit: 36 km/h
·
Spitzengeschwindigkeit:
98 km/h (Einzelwert, nachts)
·
V85-Wert:
43 km/h
Stellungnahme des Wetteraukreises vom
12.9.2019 (nur auszugsweise):
„In der Fauerbacher
Straße 61 befindet sich die Kindertagesstätte ‚Am Rübenberg‘. Sie ist eine Einrichtung
im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO und verfügt über einen direkten
Zugang zur Fauerbacher Straße.
Die
Tatbestandsvoraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
sind daher erfüllt.
Die Anordnung ist demnach nach Maßgabe der
Verwaltungsvorschrift-StVO – Abschnitt B / zu § 41, zu Zeichen 274, Randnummer
13, wochentäglich und tageszeitlich zu beschränken. Dabei ist sich an
den Öffnungszeiten zu orientieren. Die streckenbezogene Anordnung ist nach
Maßgabe derselben Regelung außerdem auf den unmittelbaren Bereich der
Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.
Die anderen in der
Stellungnahme der Stadt Friedberg genannten Einrichtungen (Hauptfriedhof,
Lebensmittelmärkte) sind keine Einrichtungen im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4
Nr. 6 StVO und erfüllen folglich die Tatbestandsvoraussetzungen für eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht.
Die Anordnung von
Verkehrsbeschränkungen für die Abschnitte vor und nach der Kindertagesstätte
ist daher nur unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO möglich.
Jedoch liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor.
Wie bereits
ausgeführt, stellt die Qualifizierung einer Straße als Schulweg, ohne weitere
Besonderheiten, keine Begründung nach StVO für die Anordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h dar. Ebenso rechtfertigen die
aufgezeigten Geschwindigkeitsüberschreitungen einzelner Verkehrsteilnehmer eine
entsprechende Temporeduzierung nicht.
Auch an dieser Stelle
ist auf die polizeiliche Stellungnahme zu verweisen.
Nicht unerwähnt
sollte bleiben, dass es nach Mitteilung der Verkehrsunternehmen auf den v.g.
Streckenabschnitten durch die Geschwindigkeitsreduzierung zu Behinderungen im
Linienverkehr kommt. Die Stadtbusse sind zu spät unterwegs, wodurch es zu
Anschlussverlusten am Bahnhof kommt.
Im Ergebnis liegen
mit Ausnahme des Bereichs der Fauerbacher Straße, in dem sich die Kindertagesstätte
‚Am Rübenberg‘ unmittelbar befindet, keine Voraussetzungen vor, die eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Streckenabschnitt rechtfertigen. (…)“
Zu III. und IV.
Wie bereits
einleitend dargestellt, hat der Regionale Verkehrsdienst (RVD) der
Polizeidirektion Wetterau in einer Stellungnahme vom 20.08.2015 in
Teilbereichen die geschwindigkeitsreduzierten Maßnahmen auch aus polizeilicher
Sicht für vertretbar erklärt. Die Stellungnahme des RVD vom 12.04.2019 weicht
dagegen in erheblichem Umfange von der früheren Stellungnahme derselben
Dienststelle ab. Der nachfolgende Plan stellt die seinerzeit seitens der
Polizei als „vertretbar“ bewerteten geschwindigkeitsreduzierten Bereiche dar:
Fazit / Beschlussvorschlag für die
städtischen Gremien:
1.
Im
Hinblick auf die Öffnungszeiten der Kita „Am Rübenberg“ (ca. 300 m-Bereich)
wird eine zeitliche Begrenzung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
entsprechend der Forderung des Wetteraukreises auf 07:00 bis 17:00 Uhr
(Öffnungszeiten der Kita) empfohlen.
2.
Im
weiteren Verlauf der Fauerbacher Straße (Hauptfriedhof, Zufahrtsbereiche
Märkte), Barbarastraße, Im Rosenthal und Mühlweg sollte die
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus allen vorgenannten Gründen nicht
aufgehoben werden.
Alle unter I. – IV.
dargestellten geschwindigkeitsreduzierten Bereiche haben sich zwischenzeitlich
bewährt und werden breit akzeptiert. Auch aus der Bevölkerung erhält die Verwaltung immer wieder Hinweise,
dass in den Bereichen der angeordneten Tempo-30-Bereiche gefahrene
Geschwindigkeiten z.T. deutlich reduziert wurden, was im Interesse einer
umfassenden Verkehrssicherheit im Stadtgebiet liegt (insbesondere für Kinder im
Bereich von Kindergärten, Horten und Schulen) und zudem zur Lärmreduzierung im
Stadtgebiet beiträgt. Im Fall einer Rücknahme der Anordnungen zur
Geschwindigkeitsreduzierung durch die Stadt ist zudem nicht auszuschließen,
dass Anwohner sich in ihren Rechten verletzt fühlen und die Stadt verklagen.
Aus allen genannten Gründen
entspricht der Beschlussentwurf nur zum Teil den Forderungen des Wetteraukreises
als Aufsichtsbehörde. Sollte sich der Wetteraukreis den Argumenten der Stadt
Friedberg (Hessen)
für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h in den oben genannten
Bereichen weiterhin nicht anschließen können, kann dies zur Folge haben, dass
er als Aufsichtsbehörde die Geschwindigkeitsreduzierungen aufhebt oder die
städtische Straßenverkehrsbehörde formell zur Aufhebung anweist. Einer solchen
Anweisung der Aufsichtsbehörde würde städtischerseits zwingend Folge zu leisten
sein.
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JA |
X |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Kostenstelle |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
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NEIN |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB
Finanzen) |