Beschlussentwurf:
Der Bewerbung an
dem vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz herausgegebenem Programm "100 wilde Bäche für
Hessen" wird zugestimmt.
Die Bewerbung
erfolgt für den Straßbach.
Sach- und Rechtslage:
1.
Rechtliche
Grundlagen
Am 22.12.2000 trat die Europäische
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit folgender Zielsetzung in Kraft
„Zentraler und langfristiger Ansatz der WRRL ist es, für
die Gewässer in ganz Europa einen einheitlichen Standard des Zustands bei der
Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie beim Schutz der aquatischen
und der mit Wasser direkt in Verbindung stehenden Landökosysteme zu erreichen.
Die Wassernutzung soll nach Nachhaltigkeitsgrundsätzen erfolgen, wobei die
Ressource Wasser langfristig geschützt wird. Dies steht auch im Einklang mit §
la des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), nach dem die Gewässer als Bestandteil des
Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern
sind."
Die grundsätzlichen
Zielvorgaben der WRRL sind:
-
Für alle Oberflächenwasserkörper: das
Verschlechterungsverbot, die Reduzierung der Verschmutzung mit Schadstoffen
sowie die Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten gefährlicher
Schadstoffe,
-
für natürliche
Oberflächenwasserkörper: der gute Zustand,
-
für erheblich veränderte und künstliche
Wasserkörper: das gute ökologische Potential und der gute chemische Zustand,
-
für Grundwasserkörper: das Verschlechterungsverbot;
der gute mengenmäßige und gute chemische Zustand sowie die Trendumkehr bei
signifikanten und anhaltend zunehmenden Schadstoffkonzentrationen,
für Schutzgebiete: Erreichen aller Normen
und Ziele der WRRL, sofern die Rechtsvorschriften für die Schutzgebiete keine
anderweitigen Bestimmungen enthalten
In den Folgejahren wurden die Vorgaben
zunächst in Bundes- und Landesrecht umgesetzt sowie ausführliche
Bestandsaufnahmen aller Gewässer und der Grundwasserköper durchgeführt.
Aufbauend auf diesen Bestandsaufnahmen wurden Bewirtschaftungspläne und
Maßnahmenprogramme entwickelt.
2.
Bisher umgesetzte Maßnahmen
In den letzten 20 Jahren wurden im
Stadtgebiet zahlreiche Maßnahmen umgesetzt:
Am Seebach erfolgten Renaturierungen auf der
Seewiese, im Bereich Psychiatrie/ Stadthalle, an der B3a und an der Sporthalle
in Ockstadt. In den beiden letzten Jahren erfolgte die Freilegung des Seebaches
im Bereich des ehemaligen Autohauses Philippi. Im Rahmen der Flurbereinigung
B3a konnten Gewässerrandstreifen in städtischen Besitz überführt werden, welche
für zukünftige Renaturierungen zur Verfügung stehen.
Am Straßbach wurde die Mündung in die Wetter
nach gewässerökolgischen Gesichtspunkten umgestaltet. Im Bereich Fresenius
erfolgte die Anlage von Auengewässern.
Auch hier wurden umfangreiche Flächen im Rahmen der Flurbereinigung B3a
erworben, beginnend bei der Frankfurter Straße bis zur Bahnlinie nach
Friedrichsdorf, die für Renaturierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
An der Wetter wurde die lineare
Durchgängigkeit an der Görbelheimer Mühle und an der Mühle am Steg in
Bruchenbrücken durch den Bau von Umgehungsgerinnen wiederhergestellt. Große
Flächen für die Entwicklung der Aue der Wetter wurden sowohl an der
Görbelheimer Mühle als auch im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme in
Bruchenbrücken bereitgestellt. Entlang der Wetter hat die Stadt verpachtete
Gewässerrandstreifen auf Ackerland in einer Größenordnung von 12.500m²
gekündigt. Der Versuch Land anzukaufen ist leider aufgrund der ablehnenden
Haltung der Grundstückseigentümer gescheitert.
3.
Das Programm 100
Bäche
Das Programm "100 wilde Bäche für
Hessen" soll die unterhaltungspflichtigen Kommunen und Wasserverbänden bei
der Umsetzung der WRRL in Hessen unterstützen. Ein vom Land Hessen finanzierter
Dienstleister übernimmt die Koordinierung der Planungs-, Genehmigungs- und
Bauausführungsleistungen, sowie das Flächenmanagement. Ziel ist es den
Arbeitsaufwand für die Kommune deutlich zu reduzieren.
Ziele des Programms sind u.a.:
·
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027
·
Beitrag zur Hessischen Biodiversitätsstrategie
(Ziel VI: Erreichung eines ökologisch günstigen Zustands der hessischen
Gewässer, wesentliche Herstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer für
wandernde Fischarten und Verbesserung des Zustands der an Wasser gebundenen
Biologischen Vielfalt)
·
Beitrag zum landesweiten Biotopverbund
·
Beitrag zum ökologischen Hochwasserschutz
Weiter ist vorgesehen, die konkrete
Maßnahmenumsetzung inkl. der Planungsleistungen und ggf.
öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen gemäß der „Richtlinie zur Förderung von
Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz" (StAnz. 7/2017
S. 238) finanziell zu unterstützen. Die Förderhöhe beträgt derzeit je nach
finanzieller Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers 75 % bis 95 %. Hierbei
kann der kommunale Eigenteil über die Generierung von Ökopunkten refinanziert
bzw. über die Einbringung von kommunalen Flächen in die Projekte verrechnet
werden.
Das Programm „100 Wilde Bäche für
Hessen" soll ebenfalls dazu dienen, die Öffentlichkeit für das Thema
Gewässerökologie und Gewässerschutz zu sensibilisieren. Deswegen wird der
Dienstleister auch gerne in diesem Bereich tätig werden.
Für die Auswahl der 100 am Programm
teilnehmenden Bäche wird ab sofort bis 25. Oktober 2019 ein Teilnahmewettbewerb
unter den gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen und Wasserverbänden
durchgeführt. Hierzu ist eine Bewerbung über die dafür eingerichtete Homepage
notwendig.
Aus den eingehenden Bewerbungen erfolgt die
Endauswahl, die bis zum Jahresende 2019 abgeschlossen und bekanntgegeben wird.
Diese erfolgt auf Grundlage vorher festgelegter Fachkriterien (z.B.
Flächenverfügbarkeit, Nutzung von Synergien mit anderen Zielen der
Landesregierung, wie Natura 2000, Biologische Vielfalt, Klimaschutz oder
bereits vorhandenen Planungen/ Gewässerentwicklungskonzepten). Es ist
vorgesehen, dass die Gewässerent-wicklungsprojekte aus dem Programm
schrittweise bis 2023 begonnen werden. Basis der Renaturierungen sind die
Bewirtschaftungspläne und das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie in Hessen. Aber auch weitergehende zielführende
Maßnahmen sind davon nicht ausgeschlossen.
4.
Auswahl des
Straßbaches mit Beschreibung der Maßnahmen
Basis der vorgesehenen Renaturierungen sind
die im WRRL-Maßnahmenprogramm 2015-2021 bzw. in Ihren Steckbriefen hinterlegten
Strukturmaßnahmen. Für die Kommune Friedberg sind strukturverbessernde
Maßnahmen für Wetter, Usa, Straßbach und Seebach vorgesehen.
Für das Programm 100 Bäche stehen auf der
Bewerbungsplattform des Landes Hessen nur der Seebach und der Straßbach zur
Auswahl. Während der Seebach weite Strecken in bebauten Ortslagen aufweist
(Ockstadt und Kernstadt Friedberg) und hier nicht verändert werden kann, fließt
der Straßbach nur im Industriegebiet Süd durch besiedelte Flächen. Im Rahmen
der Flurbereinigung B3a konnten durchgehende Gewässerrandstreifen in großer
Länge am Straßbach erworben werden, welche für Renaturierungen zur Verfügung
stehen. Zwischen Fresenius und der Bahnlinie nach Frankfurt ist die Stadt
Eigentümerin der benachbarten Flächen am Straßbach. Am Seebach wurden
vergleichsweise lange Strecken bereits renaturiert. All diese Gründe sprechen
für die Auswahl des Straßbaches.
Der ökologische Zustand des Straßbaches wird
durchweg als schlecht beschrieben. Insgesamt gibt es 18 weitgehend
unpassierbare Wanderhindernisse (i. d. R. Rohrdurchleitungen z.B. bei Brücken).
Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen
sind einer Studie des Planungsbüros Naturplanung aus Wölfersheim vom November
2015 entnommen, das als Gewässerberater im Auftrag des Regierungspräsidiums
Darmstadt tätig wurde.
Die gemäß der Projektstudie realisierbaren
Maßnahmen sind in der beiliegenden Tabelle = Anlage 1 aufgelistet und in einer Übersichtskarte = Anlage 2 dargestellt.
Die Zusammensetzung der geschätzten reinen
Investitionskosten sind den Maßnahmensteckbriefen der oben genannten Studie
entnommen.
1) Maßnahme Nr. 54042 – Querbauwerk 34102:
Ersatz des Durchlasses
und Anlegen von Bermen zur Verbesserung
der amphibischen und
terrestrischen Durchgängigkeit zwischen Bahn
und Industriegebiet
West 12.000
€
2) Maßnahme Nr. 54042 - Querbauwerk 34104:
Ersatz des Durchlasses
und Anlegen von Bermen zur Verbesserung
der amphibischen und
terrestrischen Durchgängigkeit zwischen Bahn
und Industriegebiet
West 20.000
€
3) Maßnahme Nr. 54042 – Querbauwerk 34106:
Einbau von
Borstenelementen auf ca. 20 m und Einbringen von
kiesigem Substrat. 20.000
€
4) Maßnahme Nr. 54044 – Querbauwerk 34109:
Rückbau der
Betoneinbauten auf ca. 25 m und Modellierung der
Sohl-und Uferstruktur
und damit Herstellen der linearen
Durchgängigkeit im
Industriegebiet West 80.000 €
5) Maßnahme Nr. 54044 – neues Querbauwerk:
Rückbau der
Betoneinbauten und Wiederherstellung eines
naturnahen
Abflussprofils 50.000
€
6) Maßnahme Nr. 54046 – Querbauwerk 34116:
Ersatz des Durchlasses
und Anbinden der Rohre an die Ufer-und
Böschungsbereiche 10.000
€
7) Maßnahme Nr. 54046 - Querbauwerk 34117:
Ersatz des Durchlasses
und Anbinden der Rohre an die Ufer-und
Böschungsbereiche 10.000
€
8) Maßnahme Nr. 55842:
Profilierung und
Aufziehen der bestehenden Bachstrukturen
auf ca. 600 m.
Einbringen von Kiesstrukturen 25.000
€
Summe
Investitionskosten (Kostenstand 2015): 227.000
€
Notwendige städt. Mittel bei einer Förderung
von 75 %: 56.750
€
Notwendige städt. Mittel bei einer Förderung
von 95 %: 11.350
€
Zzgl. Kosten für den Flächenerwerb
Welche Maßnahme aus dieser Liste umgesetzt
werden, wird sich erst im weiteren Verfahren zeigen. Da die Planungskosten vom
Land übernommen werden, ist eine Mittelbereitstellung für Teilabschnitte erst
ab dem Jahr 2021 notwendig.
5.
Sachstand Usa,
Seebach und Wetter
Für die Usa und den Seebach hat der RP
Darmstadt ebenso einen Maßnahmenplan entworfen. Dieser betrifft neben Maßnahmen
am Gewässer selbst sehr stark die Einleitungen aus der Kläranlage Friedberg und
den Regenüberlaufbecken an Usa und Seebach. Die Stellungnahme der Stadt zum
Maßnahmenplan ist als Anlage 3 beigelegt. Die weitere Verfahrensweise ist
offen!
Für die Wetter ist der Wasserverband Nidda
unterhaltungspflichtig. Die Stadt selbst hat, wie bereits erwähnt große Flächen
für die Entwicklung der Aue an der Görbelheimer Mühle und an der Wetter
bereitgestellt. Ein ca. 4700m² großer
Gewässerrandstreifen unterhalb der Görbelheimer Mühle konnte
gegen städtisches Ackerland eingetauscht werden. Der Erwerb von Flächen ist
jedoch gescheitert – entsprechende Anfragen der Stadt an alle Anlieger brachten
leider keinen Erfolg.
Auf den 12.500m² gekündigten
Gewässerrandstreifen (vgl. Pkt. 2 Bisher umgesetzte Maßnahmen) werden extensive
Wiesen, Ruderalfluren und ein Auenwald entstehen. Kostenträger für die
letztgenannte, finanziell aufwendige Maßnahme sind die Entsorgungs-betriebe der
Stadt. (Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für das neue Belebungs-becken)
☐ |
JA |
x |
NEIN |
||
Haushaltsjahr |
|
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
|
Kostenstelle |
|
||
Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
|
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Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
|
|
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Kostenstelle |
|
||||
Sachkonto |
|
||||
Produkt |
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Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB
Finanzen) |