Betreff
Verbesserte Verkehrslenkung im Bereich Straßheimer Straße / Grüner Weg
Bezug: DS-Nr.: 16-21/0493 "Antrag der UWG-Fraktion vom 16. September 2017"
Vorlage
16-21/0493-1
Aktenzeichen
32/0-Schl
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage

 

 

Der Magistrat hat am .................................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Ortsbeirat …………………………..hat am ....................................

zur Kenntnis genommen

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Ausschuss f. Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur

 

hat am ................................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Ausschuss f. Energie, Wirtschaft und Verkehr

 

hat am ................................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am ................. zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss hat am ...................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Die Stadtverordnetenversammlung hat am ................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

 


Mitteilungstext:

 

Vorausgegangen war ein Antrag der UWG, die Möglichkeiten einer besseren und mehr Sicherheit bietenden Verkehrslenkung für Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer an der Einmündung der Straßheimer Straße in den Grünen Weg auszuloten und ggf. umzusetzen.

„Maßnahmen könnten z.B. Lichtzeichenanlage oder abknickende Vorfahrt aus der bzw. in die Straßheimer Straße zum/vom Kreisel sein. Dieser Weg ist nach unseren Beobachtungen der am stärksten frequentierte.

Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, inwieweit in der oberen (nördlichen) Straßheimer Straße ein gesicherter Fußgängerüberweg geschaffen werden kann“.

 

Seitens der Straßenverkehrsbehörde ergeht hiermit folgende Stellungnahme als Zwischennachricht:

 

Um aussagekräftige Zahlen zum Verkehrsaufkommen und den einzelnen Fahrbeziehungen zu ermitteln, werden in diesem Bereich umfangreiche Zählungen über mehrere Wochen durchgeführt. Diese sind dann Grundlage der weiteren Prüfung des Antrages unter Beteiligung weiterer anzuhörender Behörden.

Es ist vorgesehen, alle zu beteiligenden Behörden in einem Ortstermin im September d.J. hierzu anzuhören bzw. zu beteiligen und dann eine abschließende Stellungnahme aller Behörden abzugeben.