Betreff
Ausgleichsfläche Burgfeld überprüfen, beleben und nachhaltig pflegen hier: - Kosten für die fachkundliche Prüfung und Schriftverkehr NABU / UNB Bezug: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.10.2016
Vorlage
16-21/0166-1
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Mitteilungstext:

Der o.g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Ausgleichsfläche Burgfeld überprüfen, beleben und nachhaltig pflegen“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 13.10.2016 auf Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen (siehe Anlage 1 der Vorlage: Antragstext mit Auszug aus der Niederschrift der STVV). In der Sitzung des Ausschusses am 17.11.2016 erläuterte Bürgermeister Keller, dass die Verwaltung den im Antrag gestellten Anregungen und Forderungen gerne nachkomme, dass dies jedoch insbesondere zusätzlicher finanzieller Mittel bedürfe. Die Verwaltung habe ihre Pflicht getan, was hier als Antrag zur Abstimmung stehe sei die Kür. Der Ausschuss fasste daraufhin folgenden Beschluss:

„Die Verwaltung ermittelt bis zur nächsten Ausschusssitzung die Kosten für die fachkundliche Prüfung gem. Ziffer 1 des Antrages und teilt sie in der nächsten Sitzung mit. …“

1)     Das Amt für Stadtentwicklung forderte daraufhin das Büro für ökologische Fachplanungen Planwerk aus Nidda zur Abgabe eines Honorarangebotes auf. Das Honorarangebot liegt als Anlage 2 der Vorlage bei. Das gesamte Leistungsbild mit Bestandsaufnahme und Beurteilung des derzeitigen Zustandes mit Maßnahmenformulierung, der Erstellung einer Umsetzungsplanung zur Zielerreichung und dem 3-jährigen Monitoring, wie im Antrag gefordert, wird auf Basis der Honorarordnung (HOAI) für einen Betrag von 5.639,54 € angeboten. Zuzüglich der Nebenkosten von 5 % beläuft sich die Angebotssumme auf 5.921,52 €. Die Untersuchung bezieht sich auf die Gesamtfläche (Stadt und BRD).

Reduziert man das Angebot nur auf die städtischen Flächen, so müsste ein Betrag von 3.947,67 € bereitgestellt werden. Aus fachlicher Sicht ist dies jedoch nicht zu empfehlen, da das städtische Entwicklungskonzept ursprünglich auch die Gesamtfläche beinhaltete und die Fläche eine räumliche und ökologische Einheit bildet.

2)     Mit Schreiben vom 23.11.2016 wendet sich der NABU Friedberg an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) und zitiert die Aussagen der Verwaltung aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung: „Die Vertreter der Stadt haben in der Sitzung erläutert, dass die Umsetzung der Kompensations- und aktuellen Pflegemaßnahmen von der UNB des Wetteraukreises akzeptiert wurde. Herr Schwarz habe der Stadt mündlich attestiert, dass sie somit ihre Pflicht erfüllt hätte.“ Der NABU sieht das Kompensationsziel als nicht erreicht an und bittet die UNB schriftlich über ihre Einschätzung zu informieren.

3)     Mit Schreiben vom 01.12.2016 antwortet die UNB (Anlage 3 der Vorlage):

„Die damaligen Einsaaten auf den o. g. Ausgleichsflächen waren daher vom Grundsatz her nicht zu bemängeln und es kann nicht die Rede davon sein, dass die Maßnahmen damals schlecht oder unzureichend ausgeführt wurden… Insofern gibt es keine Gründe, die Maßnahmen aus heutiger Sicht zu kritisieren oder gar der Stadt Friedberg vorzuwerfen, dass sie die Maßnahmen damals unzureichend umgesetzt hätte. Eine Nachbesserung, die heutige Erkenntnisse berücksichtigt, erfordert erhebliche zusätzliche Mittel, die damals nicht erforderlich waren. Eine aus fachlicher Sicht durchaus wünschenswerte Nachbesserung kann daher nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht!“

Ferner weist die UNB darauf hin, dass für die Kontrolle der Ausgleichsmaßnahmen aus den Bebauungsplänen nicht die UNB, sondern der jeweilige Satzungsgeber verantwortlich ist, für die Kontrolle der Ausgleichsfläche B 3 a ist der RP Darmstadt zuständig.