Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg werden zu den Bebauungsplanentwürfen OW 8 „Ilbenstädter Weg II“, OW 9 „Am
Bildstock“ und NW 20 „Weingärten II“ der
Gemeinde Wöllstadt weder Bedenken noch
Anregungen vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Durch die vorliegenden Bebauungsplanentwürfe sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Arrondierung bereits vorhandener
Wohngebiete gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplanes geschaffen
werden. Es werden in den 3 Bebauungsplanentwürfen nur Allgemeine Wohngebiete
mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung festgesetzt. Die 3 Gebiete sind
zusammen circa 12 ha groß und würden bei voller Belegung eine Ausnutzung mit
circa 150 Grundstücken für „Einfamilienhäuser“ zulassen. Der Spielraum, den der
Regionale Flächennutzungsplan für die Entwicklung von Wohngebieten in Wöllstadt
lässt, wäre damit ausgeschöpft.
Diese Entwicklungsüberlegungen sind auch eine Reaktion auf die sich nach
langen Jahren abzeichnende grundsätzliche Verbesserung der regionalen
Straßenverbindungen mit dem Neubau von Ortsumfahrungen im Zuge von B 3 und B
45. Der Umfang der Umsetzung der Baugebiete soll sich nach der tatsächlichen
Nachfrage richten. Die Ober Wöllstädter Gebiete sollen dabei Priorität
erhalten. Starke Restriktionen bei der Grundstücksvergabe unter besonderer
Berücksichtigung der Wöllstädter Wohnbevölkerung, wie sie die alte
Vergabeordnung vorsieht, sollen dabei keine Rolle mehr spielen.