Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg werden zum Bebauungsplanentwurf „Bebauungsplan Nr. 5.07 Gewerbegebiet im
Unterfeld“ der Stadt Florstadt – Stadtteil Nieder-Mockstadt weder Bedenken noch
Anregungen vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ansiedlung eines
größeren Gewerbebetriebes geschaffen werden. Hierzu soll der seit 1993 (zuletzt
geändert 2008) rechtskräftige Bebauungsplan
überarbeitet und im Südwesten um circa 2 ha erweitert werden. Die vorgesehene Erweiterung
ist im regionalen Flächennutzungsplan als „Gewerbliche Baufläche – Planung“
dargestellt.
Die Grundzüge des rechtskräftigen Planes bleiben unverändert. Es werden
überwiegend Gewerbegebiete festgesetzt, in denen Anlagen für kirchliche Zwecke
und Vergnügungsstätten (außer Spielotheken) ausgeschlossen werden sollen. Im GE
ist eine zulässige Verkaufsfläche von 1200 m² für einen Fachmarkt für
Pferdesportartikel (Bestand) festgesetzt. Im festgesetzten Industriegebiet sind
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke ausgeschlossen.