Betreff
Bauleitplanung der Nachbargemeinden: Bebauungsplan Nr. 5.07 "Gewerbegebiet im Unterfeld" der Stadt Florstadt - Nieder-Mockstadt hier: Frühzeitige Behörden- und TöB-Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB/Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Vorlage
11-16/0638
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Seitens der Stadt Friedberg werden zum Bebauungsplanentwurf  „Bebauungsplan Nr. 5.07 Gewerbegebiet im Unterfeld“ der Stadt Florstadt – Stadtteil Nieder-Mockstadt weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf  sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen  für die Ansiedlung eines größeren Gewerbebetriebes geschaffen werden. Hierzu soll der seit 1993 (zuletzt geändert 2008)  rechtskräftige  Bebauungsplan  überarbeitet und im Südwesten um circa 2 ha  erweitert werden. Die vorgesehene Erweiterung ist im regionalen Flächennutzungsplan als „Gewerbliche Baufläche – Planung“ dargestellt.

Die Grundzüge des rechtskräftigen Planes bleiben unverändert. Es werden überwiegend Gewerbegebiete festgesetzt, in denen Anlagen für kirchliche Zwecke und Vergnügungsstätten (außer Spielotheken) ausgeschlossen werden sollen. Im GE ist eine zulässige Verkaufsfläche von 1200 m² für einen Fachmarkt für Pferdesportartikel (Bestand) festgesetzt. Im festgesetzten Industriegebiet sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausgeschlossen.