Sitzung: 14.07.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0458
Beschluss:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgendes zu
beschließen:
1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB
Die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
entsprechend der in der beigefügten Synopse (Anlage 1) aufgeführten
Abwägungsempfehlungen unter Beachtung des § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot
zwischen öffentlichen und privaten Belangen) wird beschlossen.
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Die Satzung des Bebauungsplans
Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung (Anlage 2), bestehend aus Planzeichnung und
textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Abs. 1 und 3 Hessischer
Bauordnung (HBO) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG wird
beschlossen.
Die Begründung zur Bebauungsplansatzung (Anlage 3) wird aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und des Sachstandes des Verfahrens ergänzt. Die aktualisierte Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und gebilligt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.
An der Aussprache beteiligen sich mit Wortmeldungen die Mitglieder Weiberg, Fenske, Güssgen-Ackva sowie Erste Stadträtin Götz.
Stadtverordneter Dr. Saltzwedel stellt im Verlauf der weiteren Debatte den Antrag zur Geschäftsordnung nach § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedberg (Hessen) auf Beendigung der Debatte und auf Abstimmung des Beschlussvorschlages.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt zu diesem Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen und stellt daraufhin folgendes Ergebnis fest:
Abstimmungsergebnis
zum Antrag zur Geschäftsordnung:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 18 Nein 22 Enthaltung 0
Nach einer weiteren
Wortmeldung von Mitglied Beisel lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender sodann einzeln über die Nummern
1. und 2. des Beschlussvorschlages abstimmen und stellt daraufhin folgendes
Ergebnis fest:
Abstimmungsergebnis zu 1.:
Einstimmig beschlossen
Ja 39 Nein 0 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis zu 2.:
Einstimmig beschlossen
Ja 39 Nein 0 Enthaltung 0
Stadtverordneter Weiberg gibt nach der Beschlussfassung eine persönliche Erklärung nach § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedberg (Hessen) ab, in der er mitteilt, dass er im Verlaufe der Diskussion nicht angeregt habe, dass eine Kindertagesstätte in Bahnhofsnähe errichtet werden solle.
Abstimmungsergebnis: