Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgendes zu beschließen:

1.       Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der in der beigefügten Synopse (Anlage 1) aufgeführten Abwägungsempfehlungen unter Beachtung des § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und privaten Belangen) wird beschlossen.

2.       Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

 

Die Satzung des Bebauungsplans Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung (Anlage 2), bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Abs. 1 und 3 Hessischer Bauordnung (HBO) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG wird beschlossen.

 

Die Begründung zur Bebauungsplansatzung (Anlage 3) wird aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und des Sachstandes des Verfahrens ergänzt. Die aktualisierte Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und gebilligt.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

 

 

 

An der Aussprache beteiligen sich mit Wortmeldungen die Mitglieder Weiberg, Fenske, Güssgen-Ackva sowie Erste Stadträtin Götz.

 

Stadtverordneter Dr. Saltzwedel stellt im Verlauf der weiteren Debatte den Antrag zur Geschäftsordnung nach § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedberg (Hessen) auf Beendigung der Debatte und auf Abstimmung des Beschlussvorschlages.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt zu diesem Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen und stellt daraufhin folgendes Ergebnis fest:

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag zur Geschäftsordnung:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 18 Nein 22 Enthaltung 0

 

 

Nach einer weiteren Wortmeldung von Mitglied Beisel lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender sodann einzeln über die Nummern 1. und 2. des Beschlussvorschlages abstimmen und stellt daraufhin folgendes Ergebnis fest:

 

Abstimmungsergebnis zu 1.:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39 Nein 0 Enthaltung 0

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39 Nein 0 Enthaltung 0

 

 

Stadtverordneter Weiberg gibt nach der Beschlussfassung eine persönliche Erklärung nach § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedberg (Hessen) ab, in der er mitteilt, dass er im Verlaufe der Diskussion nicht angeregt habe, dass eine Kindertagesstätte in Bahnhofsnähe errichtet werden solle.

 


Abstimmungsergebnis: