Sitzung: 30.06.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 21-26/0458
Der Bürgermeister erläutert kurz den Inhalt der Beschlussvorlage.
Nach kurzer Diskussion über die Abwägung lässt der Ausschussvorsitzende Dr. Meier über die einzelnen Entscheidungen der Beschlussvorlage abstimmen:
1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB
1. Deutsche
Telekom Technik GmbH (11.11.2020)
1.1 Abstimmungsergebnis: beschlossen
2.
Magistrat der Stadt Friedberg,
Sportabteilung (16.11.2020)
2.1: Abstimmungsergebnis:
beschlossen
3. Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. 31.2
(15.12.2020)
3.1-3.7: Abstimmungsergebnis:
beschlossen
4. Regierungspräsidium
Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (03.12.2020)
4.1: Abstimmungsergebnis:
beschlossen
5.
Regionalverband Frankfurt Rhein-Main (27.11.2020)
5.1 und 5.2: Abstimmungsergebnis: beschlossen
6. Stadtwerke
Friedberg (19.11.2020)
6.1: Abstimmungsergebnis: beschlossen
7.
Wetteraukreis (08.12.2020)
7.1-7.8: Abstimmungsergebnis: beschlossen
8. Bürger 1
(09.12.2020)
8.1-8.4: Abstimmungsergebnis:
beschlossen
9. Brinkmann
& Partner (11.12.2020)
9.1 bis 9.8: Abstimmungsergebnis: beschlossen
10. S-M-N-G
Rechtsanwaltsgesellschaft (14.12.2020)
10.1. - 10.16: Abstimmungsergebnis:
beschlossen
11. Unützer-Wagner-Werding
(09.12.2020)
11.1 - 11. 11: Abstimmungsergebnis: beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgendes zu
beschließen:
1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB
Die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
entsprechend der in der beigefügten Synopse (Anlage 1) aufgeführten Abwägungsempfehlungen
unter Beachtung des § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und
privaten Belangen) wird beschlossen.
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Die Satzung des
Bebauungsplans Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung (Anlage 2), bestehend aus
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Abs. 1 und 3 Hessischer
Bauordnung (HBO) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG wird
beschlossen.
Die Begründung zur Bebauungsplansatzung (Anlage 3) wird aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und des Sachstandes des Verfahrens ergänzt. Die aktualisierte Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und gebilligt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis: