Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Bürgermeister erläutert kurz den Inhalt der Beschlussvorlage.

 

Nach kurzer Diskussion über die Abwägung lässt der Ausschussvorsitzende Dr. Meier über die einzelnen Entscheidungen der Beschlussvorlage abstimmen:

 

 

1.       Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.     Deutsche Telekom Technik GmbH (11.11.2020)

 

1.1 Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

 

2.     Magistrat der Stadt Friedberg, Sportabteilung (16.11.2020)

 

2.1: Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

3.     Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. 31.2 (15.12.2020)

 

3.1-3.7: Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

4.     Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (03.12.2020)

 

4.1: Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

5.     Regionalverband Frankfurt Rhein-Main (27.11.2020)

 

5.1         und 5.2: Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

6.     Stadtwerke Friedberg (19.11.2020)

 

6.1:        Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

7.     Wetteraukreis (08.12.2020)

 

7.1-7.8: Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

8.     Bürger 1 (09.12.2020)

 

8.1-8.4: Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

9.     Brinkmann & Partner (11.12.2020)

 

9.1       bis 9.8: Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

10.  S-M-N-G Rechtsanwaltsgesellschaft (14.12.2020)

 

10.1. - 10.16: Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

11.  Unützer-Wagner-Werding (09.12.2020)

 

11.1   - 11. 11: Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgendes zu beschließen:

1.       Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der in der beigefügten Synopse (Anlage 1) aufgeführten Abwägungsempfehlungen unter Beachtung des § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und privaten Belangen) wird beschlossen.

2.       Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

 

Die Satzung des Bebauungsplans Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung (Anlage 2), bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Abs. 1 und 3 Hessischer Bauordnung (HBO) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG wird beschlossen.

 

Die Begründung zur Bebauungsplansatzung (Anlage 3) wird aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und des Sachstandes des Verfahrens ergänzt. Die aktualisierte Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und gebilligt.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: