Sitzung: 17.02.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 16-21/1751
Beschlussentwurf:
1) Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für
die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.
2) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in
2021 begonnen bzw. realisiert werden können.
3) Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur
Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2022 und für darauf folgende
Jahre einzubringen.
4) Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach
5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender informiert die Mitglieder über die bisherige Beschlussfassung im
Gremienlauf.
Die Fraktion UWG reicht vorab per E-Mail am 15.02.2022 eine schriftliche
Eingabe ein (Anlage):
„Wie in den Ausschüssen kommuniziert, sind wir nach wie vor der
Auffassung, dass die unter Punkt 5 des Abschnitts „Integriertes
Stadtentwicklungskonzept“ formulierte „Verbindung nach Osten“ vom
Bahnhof Friedberg weder realistisch noch sinnvoll ist. Dabei ist es völlig
gleichgültig, ob Tunnel oder Überbrückung infrage käme. Wir lehnen diese
Passage nach wie vor ab.“
Es folgen Wortmeldungen der Mitglieder Weiberg und Fenske.
Mitglied Weiberg dankt der Verwaltung für die Begleitung des Prozesses und den Anwohnern für Ihr Interesse und die Beteiligung an einer gemeinsamen Grundlage hinsichtlich Entwicklungsschwerpunkten für die nächsten Jahre.
Mitglied Fenske befürwortet das Konzept als Grundlage für die Weiterentwicklung der Stadt.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender trägt den Änderungsbeschluss des Ausschuss JSSSK vor, dem sich die Ausschüsse EWuV und SE angeschlossen hatten.
Nachdem nach der Wortmeldung des Mitglieds Ph. Götz keine weiteren Wortmeldungen folgen, lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Änderungsbeschlussvorschlag aus den Ausschüssen abstimmen.
Beschluss
in Abänderung:
1) Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für
die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.
2) Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Projekte
in 2022 begonnen bzw. realisiert
werden können.
3) Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Mittel zur
Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2023 und für darauf folgende Jahre einzubringen.
4) Der Magistrat wird beauftragt, die vorgelegten Konzepte
nach 5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.
5) Ein Radwegekonzept wird ab 2022 erstellt.
6)
Das Schlüsselvorhaben 5.2, Stadtmarketing und
Wirtschaftsförderung, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig
umgesetzt werden.
7)
Das Schlüsselvorhaben 5.4, Kaiserstraße, soll nicht kurz-
bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.
8)
Das Schlüsselvorhaben 5.8, Klimaschutzkonzept, soll nicht
mittel- bis langfristig, sondern kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt
werden
9)
Das Schlüsselvorhaben 5.6, Fußgänger- und
Radverkehrskonzept, soll ergänzend zum Magistratsbeschluss vom 18.01.2021 in
seiner Gesamtheit nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt
werden.
Abstimmungsergebnis: