Sitzung: 09.02.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 16-21/1751
Beschlussentwurf:
1) Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für
die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.
2) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in
2021 begonnen bzw. realisiert werden können.
3) Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur
Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2022 und für darauf folgende
Jahre einzubringen.
4) Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach
5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.
An der Diskussion zu diesem
Tagesordnungspunkt beteiligen sich die Mitglieder Dr. Rack, Güssgen-Ackva,
Fenske, Weiberg und Hausner.
Mitglied Durchdewald beantragt, in der Sach- und Rechtslage,
Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Punkt 5 den Nachsatz „inklusive
Verbindung nach Osten (Fauerbach)“ zu streichen.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja,
7 Nein, 0 Enthaltungen, somit abgelehnt
Der Vorsitzende Wagner
stellt den Beschlusstext des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Abstimmung.
Beschluss
in Abänderung:
1) Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für
die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.
2) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in
2022 begonnen bzw. realisiert werden
können.
3) Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur
Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2023 und für darauf folgende Jahre einzubringen.
4) Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach
5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.
5) Ein Radwegekonzept wird ab 2022 erstellt.
6)
Das Schlüsselvorhaben 5.2, Stadtmarketing und
Wirtschaftsförderung, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig
umgesetzt werden.
7)
Das Schlüsselvorhaben 5.4, Kaiserstraße, soll nicht kurz-
bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.
8)
Das Schlüsselvorhaben 5.8, Klimaschutzkonzept, soll nicht
mittel- bis langfristig, sondern kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt
werden
9)
Das Schlüsselvorhaben 5.6, Fußgänger- und
Radverkehrskonzept, soll ergänzend zum Magistratsbeschluss vom 18.01.2021 in
seiner Gesamtheit nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt
werden.
Abstimmungsergebnis: