Sitzung: 03.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1751
Bürgermeister Antkowiak verweist auf die Protokollauszüge der vorangegangenen Sitzungen und deren Änderungen.
Beschlussentwurf:
1) Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für
die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.
2) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in
2021 begonnen bzw. realisiert werden können.
3) Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur
Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2022 und für darauf folgende
Jahre einzubringen.
4) Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach
5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.
Nach kurzer Diskussion und Dankesworten an die Verwaltung
lässt der Ausschussvorsitzende über den gefassten Beschluss aus der
Ausschusssitzung des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr abstimmen:
Beschluss
in Abänderung:
1) Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für
die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.
2) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in
2022 begonnen bzw. realisiert werden
können.
3) Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur
Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2023 und für darauf folgende Jahre einzubringen.
4) Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach
5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.
5) Ein Radwegekonzept wird ab 2022 erstellt.
6)
Das Schlüsselvorhaben 5.2, Stadtmarketing und
Wirtschaftsförderung, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig
umgesetzt werden.
7)
Das Schlüsselvorhaben 5.4, Kaiserstraße, soll nicht kurz-
bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.
8)
Das Schlüsselvorhaben 5.8, Klimaschutzkonzept, soll nicht
mittel- bis langfristig, sondern kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt
werden
9)
Das Schlüsselvorhaben 5.6, Fußgänger- und
Radverkehrskonzept, soll ergänzend zum Magistratsbeschluss vom 18.01.2021 in
seiner Gesamtheit nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt
werden.
Abstimmungsergebnis: