Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Bürgermeister Antkowiak verweist auf die Protokollauszüge der vorangegangenen Sitzungen und deren Änderungen.

 

 

Beschlussentwurf:

1)    Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.

2)    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in 2021 begonnen bzw. realisiert werden können.

3)    Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2022 und für darauf folgende Jahre einzubringen.

4)    Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach 5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.

 

Nach kurzer Diskussion und Dankesworten an die Verwaltung lässt der Ausschussvorsitzende über den gefassten Beschluss aus der Ausschusssitzung des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr abstimmen:

 

Beschluss in Abänderung:

1)    Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.

2)    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in 2022 begonnen bzw. realisiert werden können.

3)    Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2023 und für darauf folgende Jahre einzubringen.

4)    Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach 5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.

5)    Ein Radwegekonzept wird ab 2022 erstellt.

6)    Das Schlüsselvorhaben 5.2, Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

7)     Das Schlüsselvorhaben 5.4, Kaiserstraße, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

8)     Das Schlüsselvorhaben 5.8, Klimaschutzkonzept, soll nicht mittel- bis langfristig, sondern kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden

9)     Das Schlüsselvorhaben 5.6, Fußgänger- und Radverkehrskonzept, soll ergänzend zum Magistratsbeschluss vom 18.01.2021 in seiner Gesamtheit nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: