Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Bürgermeister Antkowiak leitet in die heutigen Beratungen ein und berichtet, dass der Magistrat im Januar 2021 ergänzend zu den 4 Beschlusspunkten der Vorlage als Punkt 5 beschlossen habe, dass ein Radwegekonzept ab 2021 erstellt wird.

 

Mitglied Götz lobt die Vorlage und stellt folgende Änderungsanträge zu den Priorisierungen der 10 Schlüsselvorhaben, die er jeweils ausführlich begründet:

 

Das Schlüsselvorhaben 5.2, Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

 

Das Schlüsselvorhaben 5.4, Kaiserstraße, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

 

Das Schlüsselvorhaben 5.8, Klimaschutzkonzept, soll nicht mittel- bis langfristig, sondern kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden

 

Mitglied Wagner dankt für diese Aspekte, plädiert jedoch dafür, den Beschlussentwurf wie vorliegend abzustimmen und beantragt, die darin genannten Jahreszahlen zu aktualisieren.

 

Bürgermeister Antkowiak wirbt noch einmal für einen schnellstmöglichen Beschluss als Startsignal. Für die Umsetzungen der einzelnen Vorhaben bedürfe jedes Projekt dann weiterer Planungen und entsprechender Beschlüsse, in die die städtischen Gremien eingebunden werden.

 

Mitglied Haizmann beantragt, in der Sach- und Rechtslage, Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Punkt 5 den Nachsatz „inklusive Verbindung nach Osten (Fauerbach)“ zu streichen.

 

Mitglied Haizmann beantragt, dass das Schlüsselvorhaben 5.6, Fußgänger- und Radverkehrskonzept, ergänzend zum Magistratsbeschluss vom 18.01.2021 in seiner Gesamtheit nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt wird.

 

Nach Redebeiträgen der Mitglieder Turan, Götz und Ausschussvorsitzender Pfannmüller wird die Sitzung auf Antrag von Mitglied Wagner für 5 Minuten unterbrochen.

 

Anschließend lässt sie über die Änderungsanträge wie folgt abstimmen:

 

1.: Das Schlüsselvorhaben 5.2, Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 5 Enthaltungen, somit beschlossen

 

 

2.: Das Schlüsselvorhaben 5.4, Kaiserstraße, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, somit beschlossen

 

 

3.: Das Schlüsselvorhaben 5.8, Klimaschutzkonzept, soll nicht mittel- bis langfristig, sondern kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen, somit beschlossen

 

 

4.: Die Jahreszahlen im bisherigen Beschlussentwurf sind jeweils um 1 Jahr anzupassen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, somit beschlossen

 

 

5.: In der Sach- und Rechtslage, Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Punkt 5 wird der Nachsatz „inklusive Verbindung nach Osten (Fauerbach)“ ersatzlos gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis: 2 Ja, 7 Nein, 0 Enthaltungen, somit abgelehnt

 

 

6.: Das Schlüsselvorhaben 5.6, Fußgänger- und Radverkehrskonzept, wird ergänzend zum Magistratsbeschluss vom 18.01.2021 in seiner Gesamtheit nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung, somit beschlossen

 

 

Ausschussvorsitzende Pfannmüller lässt sodann über den Beschlussentwurf unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Änderungen abstimmen:

 

Beschluss:

1)    Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.

2)    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in 2022 begonnen bzw. realisiert werden können.

3)    Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2023 und für darauf folgende Jahre einzubringen.

4)    Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach 5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.

5)    Ein Radwegekonzept wird ab 2022 erstellt.

6)    Das Schlüsselvorhaben 5.2, Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

7)     Das Schlüsselvorhaben 5.4, Kaiserstraße, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

8)     Das Schlüsselvorhaben 5.8, Klimaschutzkonzept, soll nicht mittel- bis langfristig, sondern kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden

9)     Das Schlüsselvorhaben 5.6, Fußgänger- und Radverkehrskonzept, soll ergänzend zum Magistratsbeschluss vom 18.01.2021 in seiner Gesamtheit nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

 


Abstimmungsergebnis: