Sitzung: 21.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1288
Beschlüsse:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung
berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
1.1
Anerkannte
Naturschutzverbände 19.08.2019)
Beschluss zu 1:
Die Hinweise sowie die grundsätzliche
Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht
darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 2
2.1 Deutsche bahn AG, DB Immobilien (15.08.2019)
Beschluss zu 1:
Der Hinweis sowie die grundsätzliche
Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
Beschluss zu 2:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
Beschluss zu 3:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis zur Beteiligung der Deutschen
Bahn AG, DB Immobilien, im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren wird zur
weiteren Berücksichtigung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
Beschluss zu 4 und 5:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die
Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 6 bis 9:
Die Hinweise und
Anregungen werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in
die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 10:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf. Der an die Bahnanlage angrenzende Sandgrubenweg befindet sich
außerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 11 und 12:
Die Hinweise und
Anregungen werden zur Kenntnis genommen und wurden zur weiteren
Berücksichtigung bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes in die Planunterlagen
aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 13
und 14:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
3.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
(24.07.2019)
Beschluss zu 1:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und
zur weitergehenden Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung in die
Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf. Der beigefügte Lageplan wird im Übrigen Bestandteil der
Verfahrensunterlagen zum Bauleitplanverfahren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
4.1 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (16.08.2019)
Beschluss zu 1 bis 3:
Die Ausführungen und Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur
vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
5.1 Kreisausschuss des Wetteraukreises
(14.08.2019)
Beschluss zu 1 und 2:
Die Hinweise
sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 3:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung bei
Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
Beschluss zu 4:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
Beschluss zu 5:
Die Hinweise
sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 6:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
nicht entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 7:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 8 und 9:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 10:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen; der Anregung wird wie folgt entsprochen:
Die Bemaßungen wurden im
Bebauungsplan ergänzt. Darüber hinaus ergeben sich die Bemaßungen der einzelnen
Teilbaugebiete sowie der weiteren Flächen jeweils abschließend aus den
Bemaßungen der entsprechenden Flurstücke. Aufgrund der bereits zum Entwurf des
Bebauungsplanes vorgenommenen deutlichen Konkretisierung des Ausschlusses von
Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten
sowie angesichts der konkreten Standortlage wird der Anregung einer weiteren
Einschränkung nicht entsprochen. Die Festsetzung zur maximal zulässigen Höhe
von Werbeanlagen wird entsprechend der Anregung redaktionell ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 11 und 12:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
6.1 OVAG Netz GmbH
(25.07.2019)
Beschluss zu 1:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf, da sich weder die Transformatorenstationen noch die
dazugehörigen Kabel innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
befinden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 2:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 3:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung bei
Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 4:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 5:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; den Anregungen wird auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung nicht entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 6 und 7:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
7.1 Friedberger
Bürger-innen-Bündnis, (5 Unterzeichnende)
Beschluss zu 1:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 2 und 3:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich
kein weiterer Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 4:
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 5:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 6:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird nicht entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
Beschluss zu 7:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 8:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
besteht diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 8 Nein 1 Enthaltung 0
Beschluss zu 9:
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 8 Nein 1 Enthaltung 0
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42
"Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV in Friedberg – Kernstadt wird
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls
beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV in
Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.