Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

1.     Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“, 3. Änderung in Friedberg - Bauernheim wird als Satzung beschlossen.

 

2.     Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.

 

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“,   3. Änderung in Friedberg - Bauernheim wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: