Sitzung: 13.02.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0779
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 3 „Östlicher
Ortsrand“, 3. Änderung in Friedberg - Bauernheim wird als Satzung
beschlossen.
2. Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81
HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls
beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“, 3.
Änderung in Friedberg - Bauernheim wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: