Beschlussentwurf:
Gemäß § 114 HGO wird der vom
Revisionsamt des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss 2014 beschlossen und
zugleich der Magistrat entlastet.
Sach- und Rechtslage:
Der Magistrat
hat gemäß § 112 HGO für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen zu enthalten. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Stadt Friedberg (Hessen) darzustellen.
Mit dem
Jahresabschluss legt der Magistrat Rechenschaft gegenüber der
Stadtverordnetenversammlung über die Ausführung des Haushaltsplans ab. Nach
Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt ist
er zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 113 HGO
der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 114
HGO über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet
zugleich über die Entlastung des Magistrats.
Jahresergebnis 2014
Mit dem
Jahresabschluss 2014 wird nunmehr der sechste Abschluss nach Einführung der
kommunalen Doppik vorgelegt. Der Jahresabschluss 2014 wurde mit Beschluss vom
25.04.2016 durch den Magistrat aufgestellt. Die Prüfung gemäß § 128 HGO
erfolgte durch das Revisionsamt des Wetteraukreises in der Zeit vom 26.10.2020
– 15.02.2021. Das Ergebnis der Prüfung ist im anliegenden Schlussbericht
dargestellt.
Zusammengefasst
schließt das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Friedberg (Hessen) nach Prüfung des
Revisionsamtes wie folgt ab:
|
Ergebnis nach Testat 2014 |
Ergebnis nach Aufstellung 2014 |
Ergebnis nach Testat 2013 |
Verlust (-) / Gewinn (+) im
ordentlichen Ergebnis: |
-3.751.056,42 € |
-3.751.325,34 € |
-4.329.356,94 € |
Verlust (-) / Gewinn (+) im
außerordentlichen Ergebnis: |
4.686.188,74 € |
4.679.713,74 € |
679.502,47 € |
Jahresergebnis (Verlust (-) / Gewinn
(+)): |
935.132,32 € |
928.388,40 € |
-3.649.854,47 € |
Erhöhung (+) / Senkung (-) des Eigenkapitals |
935.132,32 € |
928.338,40 € |
-3.649.854,47 € |
Finanzmittel (Fehlbedarf (-)
/Überschuss (+)) |
-1.061.649,18 € |
-1.061.649,18 € |
982.765,58 € |
Das
Haushaltsjahr 2014 schließt mit einem Jahresüberschuss von 935.132,32 € ab.
Gegenüber dem 1. Nachtragshaushaltsplan, der einen Jahresfehlbetrag von
3.340.421,00 € vorsah, ergibt sich eine Verbesserung von 4.275.553,32 €.
Das
Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um 935.132,32 € erhöht. Dies
resultiert aus dem Jahresüberschuss 2014.
Der
Finanzmittelbestand hat sich in 2014 um 1.061.649,18 € auf 2.156.464,57 €
gegenüber dem Bestand zum 31. Dezember 2013 (3.218.113,75 €) verringert.
Kennzahlen
Die
Gemeindehaushaltsverordnung sieht vor, dass zur besseren Erfolgssteuerung Ziele
und Kennzahlen in den Haushaltsplan aufgenommen werden sollen. Im
Jahresabschluss sollen diese Ziele eine Erfolgskontrolle ermöglichen. Im
Folgenden werden alle Kennzahlen aus dem Haushaltsplan sowie einige zusätzliche
Kennzahlen nach Testierung abgebildet.
Vermögenslage:
Das Vermögen
der Stadt Friedberg (Hessen) untergliedert sich in Anlagevermögen und
Umlaufvermögen. Die Anlagenintensität und die Umlaufintensität stellen dar,
welchen Anteil Anlagevermögen und Umlaufvermögen am Gesamtvermögen haben.
Anlagenintensität |
= |
Anlagevermögen |
= |
124.703.082,84 € |
= |
93,58% |
Gesamtvermögen |
133.254.500,97 € |
Mit 93,58% der Bilanzsumme hat das Anlagevermögen eine herausragende
Bedeutung für die Vermögenslage der Stadt Friedberg (Hessen). Alle
Vermögensposten wurden vorsichtig nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Der überwiegende
Teil besteht bei der Stadt Friedberg (Hessen) aus Sachanlagevermögen in Form
von z.B. Grundstücken, Gebäuden und Straßen (79.789.800,03 €).
Umlaufintensität |
= |
Umlaufvermögen |
= |
8.329.914,73 € |
= |
6,25% |
Gesamtvermögen |
133.254.500,97 € |
Das
Umlaufvermögen bildet mit 6,25 Prozent lediglich einen geringen Teil des
Vermögens der Stadt Friedberg (Hessen) ab. Das Umlaufvermögen teilt sich in
Forderungen mit 6.173.450,16 € und flüssige Mittel 2.156.464,57 € auf.
Das Kapital der
Stadt untergliedert sich in Eigenkapital und Fremdkapital. Die
Eigenkapitalquote und die Fremdkapitalquote stellen dar, welchen Anteil
Eigenkapital und Fremdkapital am Gesamtkapital haben.
Eigenkapitalquote |
= |
Eigenkapital |
= |
58.374.619,53 € |
= |
43,81% |
Gesamtkapital |
133.254.500,97 € |
Je höher die
Eigenkapitalquote einer Kommune ist, desto unabhängiger ist die Kommune
tendenziell von Fremdkapitalgebern. Die Eigenkaptalquote ist mit 43,81% nicht
als kritisch einzustufen.
Fremdkapitalquote |
= |
Fremdkapital |
= |
74.879.881,44 € |
= |
56,19% |
Gesamtkapital |
133.254.500,97 € |
Der Anteil des
Fremdkapitals (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) wird durch die
Fremdkapitalquote gemessen. Je geringer die Fremdkapitalquote, desto
unabhängiger ist die Kommune. Bei der Stadt Friedberg (Hessen) ist das
Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital relativ ausgeglichen. Die
Fremdkapitalquote liegt mit 56,19 Prozent knapp über der 50% Grenze und ist
noch nicht als kritisch einzustufen.
Verschuldungsgrad |
= |
Fremdkapital |
= |
74.879.881,44 € |
= |
128,27% |
Eigenkapital |
58.374.619,53 € |
Der
Verschuldungsgrad gibt Aufschluss über das Verhältnis von Fremdkapital und
Eigenkapital. Ein Verschuldungsgrad von 100% bedeutet, dass Fremdkapital und
Eigenkapital gleich hoch sind. Ein Wert von über 100% heißt hingegen, dass die
Kommune mehr Schulden hat, als sie Eigenkapital besitzt. Bei der Stadt
Friedberg (Hessen) ist mehr Fremdkapital als Eigenkapital vorhanden. Der Wert
ist jedoch als unkritisch zu bewerten, da in der Literatur Werte bis etwa 300%
als solide gewertet werden.
Ertrags- und
Aufwandslage:
Die Erträge der
Stadt untergliedern sich in ordentliche Erträge, Finanzerträge und
außerordentliche Erträge. Die Steuern gehören zu den ordentlichen Erträgen.
Die
Steuerertragsquote stellt dar, welchen Anteil die Steuererträge an den
Gesamterträgen haben.
Steuerertragsquote |
= |
Steuererträge |
= |
-31.765.698,38 € |
= |
60,77% |
Gesamterträge |
-52.270.525,22 € |
Die Stadt
Friedberg (Hessen) erzielt ihre Erträge zu mehr als der Hälfte aus den Steuern
und ist daher sehr stark vom Steueraufkommen abhängig.
Gebührenertragsquote |
= |
Erträge aus Gebühren |
= |
-3.060.930,77 € |
= |
5,86% |
Gesamterträge |
-52.270.525,22 € |
Die
Gebührenerträge spielen bei der Erzielung von Erträgen eine eher untergeordnete
Rolle und sind daher nicht ausschlaggebend für das Ergebnis.
Zuwendungsquote |
= |
Erträge aus Zuwendungen |
= |
-6.360.710,56 € |
= |
12,17% |
Gesamterträge |
-52.270.525,22 € |
Die
Zuwendungsquote zeigt, wie stark die Stadt Friedberg (Hessen) von Zuwendungen
und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Diese macht mit 12,17% fast ein
Achtel der Gesamterträge aus.
Die
Aufwendungen der Stadt untergliedern sich in ordentliche Aufwendungen,
Finanzaufwendungen und außerordentliche Aufwendungen. Die Personal- und
Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die
Steuer- und Umlageaufwendungen gehören zu den ordentlichen Aufwendungen. Die
Personal- und Versorgungsaufwandsquote, die Sach- und Dienstleistungsquote und
die Steuer- und Umlageaufwandsquote stellen dar, welchen Anteil die jeweiligen
Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen haben.
Personalaufwandsquote |
= |
Personalaufwand |
= |
14.469.599,08 € |
= |
28,19% |
Gesamtaufwand |
51.335.392,90 € |
|||||
Sach-/Dienstleistungsquote |
= |
SDL-Aufwand |
= |
6.278.523,63 € |
= |
12,23% |
Gesamtaufwand |
51.335.392,90 € |
|||||
Steueraufwandsquote |
= |
Steueraufwand |
= |
21.060.651,81 € |
= |
41,03% |
Gesamtaufwand |
51.335.392,90 € |
Die Steuer- und
Umlageaufwendungen der Stadt Friedberg (Hessen) sind mit einem Anteil von
41,03% die größte Aufwandsposition. Die Personalaufwendungen machen rund 28,19%
der Aufwendungen der Stadt aus. Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen
beträgt die Quote lediglich 12,23%. Insgesamt bewegen sich die Quoten im
Vergleich zu anderen hessischen Kommunen im normalen Bereich.
Prüfbemerkungen
Wie bereits in
allen Vorjahren seit Einführung der Doppik wurde durch das Revisionsamt des
Wetteraukreises in der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 umfassender
Korrekturbedarf festgestellt. Insgesamt hat die Revision 98
Änderungsanforderungen gegenüber der Stadt Friedberg (Hessen) geltend gemacht.
Die Verwaltung hat daraufhin die vielfältigen und in der nachträglichen
Bearbeitung für das Jahr 2014 überwiegend sehr arbeitsaufwendigen Korrekturen
in mehrmonatigen amtsübergreifenden Bemühungen im Wesentlichen abgearbeitet.
Diese Korrekturen werden im Testat des Revisionsamtes nun nicht mehr
aufgeführt. Einige der Korrekturen werden im Zuge der Aufbereitung des
Jahresabschlusses 2015 nochmals aufgegriffen und korrigiert werden.
Die Änderungen
im Jahresabschluss 2014 werden sich sowohl auf den Jahresabschluss 2015 als
auch auf alle folgenden bereits aufgestellten Jahresabschlüsse auswirken, da
sich die Anfangsbestände entsprechend ändern.
Einige
Prüfbemerkungen konnten trotz aller Anstrengungen nicht bereinigt werden und
erscheinen somit im Schlussbericht der Revision. Zu diesen wesentlichen
Feststellungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
S. 8, Punkt 2.2.
Der Magistrat hat
die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 am 25.04.2016 beschlossen.
Der uns vorgelegte Jahresabschluss datiert vom 12.10.2020. Die Frist nach § 112
Abs. 9 HGO wurde somit nicht eingehalten.
Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen soll der Magistrat den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten
nach Abschluss des Haushaltsjahres aufstellen. Dieser Frist ist in der
Vergangenheit ein Großteil der hessischen Kommunen mangels geeigneter
organisatorischer und personeller Anpassungsmaßnahmen an die seit 2009
bestehende neue Aufgabe im doppischen Rechnungswesen nicht nachgekommen. Erst
Jahre später ist diesem Umstand landesseitig durch „Beschleunigungserlasse“ und
ein Förderprogramm zur Aufstellung der Jahresabschlüsse Rechnung getragen
worden.
Der der Revision des
Wetteraukreises vorgelegte Jahresabschluss 2014 hat ein anderes Datum
aufgewiesen als der aufgestellte Jahresabschluss 2014, weil sich durch die
Prüfungen der vorangegangen Jahresabschlüsse 2009 - 2013, die in den Jahren
2015, 2016, 2017, 2018 und 2020 stattfanden, zahlreiche Änderungen ergeben
hatten. Diese führten nach der Aufstellung des Jahresabschlusses 2014,
die im Jahr 2016 erfolgt war, zu notwendigen Anpassungen in diesem Abschluss;
die Anpassungen wurden nach Vorliegen des Prüfberichts für den Abschluss 2013
im Herbst 2020 in den Abschluss 2014 eingearbeitet.
Für künftige Jahresabschlüsse wird
angestrebt, diese fristgerecht innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Allerdings
werden die im Rathaus zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten für das
Finanzwesen noch über Jahre in erheblichem Maße für umfangreiche
„Aufräumarbeiten“ im städtischen Rechnungswesen für die Jahre bis 2018 in
Anspruch genommen werden müssen, so dass es auch in den nächsten Jahren noch zu
einzelnen Frist-Abweichungen kommen kann.
S. 9 - 10, Punkt 2.4.
Hinsichtlich des
Internen Kontrollsystems der Stadt ist festzustellen, dass die
Funktionstrennung zwischen Kasse und Buchführung im Abschlussjahr nicht gegeben
war. Mittlerweile wurden die Abläufe so angepasst, dass ab 10/2015 eine
entsprechende Funktionstrennung sichergestellt ist (vgl. auch Ziffer 5.1.1
dieses Schlussberichts).
Wie bereits im Schlussbericht
der Revision erwähnt, war aufgrund der damaligen Personalsituation die
Funktionstrennung zwischen Kasse und Buchführung im Jahr 2014 nicht gegeben.
Seit nunmehr sechs Jahren wird diese nun jedoch sichergestellt. Da die Prüfung
aber das Haushaltsjahr 2014 betrifft, hat dies selbstverständlich zu einer
kritischen Feststellung geführt.
Bezüglich der städtebaulichen
Sanierung kann die Vollständigkeit und Richtigkeit des in der Vermögensrechnung
ausgewiesenen Anlagevermögens nicht uneingeschränkt bestätigt werden. Wir
verweisen diesbezüglich auch auf unsere entsprechenden Ausführungen im
Schlussbericht 2009.
Diese Prüfungsbemerkung besteht
bereits seit dem Prüfungsbericht der Revision zum ersten doppischen
Jahresabschluss der Stadt Friedberg (Hessen) für das Jahr 2009. Sie betrifft
den Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit des in der Eröffnungsbilanz
von 2009 ausgewiesenen Anlagevermögens bezüglich der Altstadtsanierung. Hierzu
wurde den städtischen Gremien im Jahr 2015 im Rahmen der Beschlussfassung über
den Abschluss 2009 und die Entlastung des Magistrats eine umfangreiche
Stellungnahme der Firma Schüllermann & Partner vorgelegt, auf die hiermit
verwiesen wird (DS 11-16/0881-1).
Die als Anlage des
Anhanges beigefügte Auflistung der Haushaltsresteübertragungen beinhaltet auch
Ansätze des Berichtsjahres. Das gesamte Haushaltsjahr 2014 stand unter vorläufiger
Haushaltsführung gem. § 99 HGO, da keine Haushaltsgenehmigung vorlag. Somit
konnten keine Haushaltsreste aus Ansätzen des Haushaltsjahres übertragen
werden.
Es ist der Verwaltung
mittlerweile bekannt, dass es in der vorläufigen Haushaltsführung keine
Haushaltsresteübertragung gibt. In dem Jahr 2014 wurde es jedoch aus Unkenntnis
der gesetzlichen Bestimmungen vollzogen.
Im Berichtsjahr
wurden Haushaltseinnahmereste i. H. v. 1.298.900 € ins Folgejahr übertragen.
Die Übertragbarkeit von Haushaltsresten ist in § 21 GemHVO geregelt und bezieht
sich auf Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen. Die
Übertragbarkeit von Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ist
in den §§ 103.3/102.3 HGO geregelt. Im Übrigen ist die Übertragung von Haushaltseinnahmeresten
in der Doppik nicht vorgesehen. Eine Umstellung und damit Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben soll erst ab Haushaltsjahr 2019 erfolgen.
Es ist der Verwaltung
mittlerweile bekannt, dass es seit Einführung der Doppik keine sogenannten Haushaltseinnahmereste
mehr gibt. Im Jahr 2014 wurde es jedoch aus Unkenntnis der neuen gesetzlichen
Bestimmungen und aufgrund des hohen Investitionsstaus so praktiziert, dass
„Einnahmereste“ zur Gegenfinanzierung der verschobenen Maßnahmen übertragen
wurden. Seit 2019 findet dies
nicht mehr statt. Geplante Investitionsmaßnahmen sind
im Hinblick auf ihre zeitnahe Realisierbarkeit zu analysieren. Nicht genutzte
Ansätze verfallen und müssen im nächsten Haushaltsplanverfahren neu
veranschlagt werden.
Kontenabstimmungen
erfolgten im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen nur unzureichend, so sind offene ungeklärte Salden
enthalten. Aufgrund der mangelnden Kontenpflege in diesem Bereich wird das
Testat diesbezüglich eingeschränkt.
Im geprüften Jahr 2014 und in den Folgejahren hat keine
ausreichende Kontenabstimmung mit den verbundenen Unternehmen im städtischen
Finanzwesen stattgefunden. Seit 2018 erfolgt die Einholung von
Saldenbestätigungen der verbundenen Unternehmen für die
Aufstellung des Jahresabschlusses regelhaft.
Die Stadt
Friedberg ist aufgrund fehlender Genehmigung der Haushaltssatzung sowie
Nachtragshaushaltssatzung an die vorläufige Haushaltsführung gem. § 99 HGO
gebunden. Demnach gilt der Stellenplan des Vorjahres bis auf Weiteres. Die
Stadt Friedberg hat dennoch im Jahre 2014 Höhergruppierungen von 8
Beschäftigten vorgenommen. Gemäß § 99 HGO darf die Stadt nur die finanziellen
Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die
Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere
Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts fortsetzen,
für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren. Aus Sicht
der Revision hat die Stadt im Haushaltsjahr 2014 finanzielle Leistungen
erbracht, die über den § 99 HGO hinausgehen.
Der Hinweis wird künftig
beachtet.
Die Stadt
Friedberg erfasste in dem Berichtsjahr 2014 Neuanschaffungen des
Anlagevermögens nur unzureichend als Inventar. Eine Abstimmung zwischen der
Anlagenbuchhaltung und dem lnventarisierungsprogramm KAI und dem Geografischen
Informationssystem (GIS) für Grundstücke fand nur unzureichend statt.
Die Anlagenbuchhaltung des
Fachbereichs Finanzen arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Aufarbeitung dieser
Prüfungsfeststellung. Hierzu bedarf es der Zusammenarbeit mit allen Ämtern des
Rathauses, in denen die Anschaffungen der Gegenstände des Anlagevermögens
vorgenommen wurden. Durch anhaltende Personalausfälle an zentralen Stellen einzelner
Ämter sowie durch Personalwechsel wird diese Aufgabe erschwert. Die Bereinigung
des Anlagevermögens und korrekte Inventarisierung wird daher noch einige Zeit
in Anspruch nehmen.
Im Berichtsjahr
weist die Stadt Friedberg keine Rückstellungen für im Haushaltsjahr
unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung von Gegenständen des
Sachanlagevermögens aus, die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt werden
sollen. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtrückstellung gemäß § 39 Abs. 1
GemHVO.
Die Pflichtrückstellungen werden
ab dem Jahresabschluss 2015 von der Verwaltung vorgenommen.
Das
außerordentliche Ergebnis wurde im Berichtsjahr in Höhe von 1,3 Mio. € zu
positiv ausgewiesen, da die zu den 45 Kaufpreisrealisierungen zugehörigen
Grundstücksabgänge in gleicher Höhe erst im Folgejahr 2015 unter den
außerordentlichen Aufwendungen erfasst wurden. Die Darstellung der Vermögens-
und Ertragslage wird in diesem Punkt im Berichtsjahr entsprechend
eingeschränkt.
Die
Anlagenbuchhaltung des Fachbereichs Finanzen arbeitet derzeit mit Hochdruck an
der Aufarbeitung dieser Prüfungsfeststellung. Hierzu bedarf es insbesondere
einer intensiven Zuarbeit durch das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften
und Rechtswesen, das für die Grundstücksangelegenheiten im Rathaus verantwortlich
zeichnet. Die Aufarbeitung dieses Korrekturbedarfs wird noch einige Zeit in
Anspruch nehmen.
ln der Bilanzposition der sonstigen Vermögensgegenstände
besteht im Berichtsjahr eine nicht einbringliche "Forderung gegen
Sozialversicherung" in Höhe von 315 T€, die erst im Jahr 2017
ergebniswirksam ausgebucht wird. Die Darstellung der Vermögenslage wird in
diesem Punkt im Berichtsjahr entsprechend eingeschränkt.
Der Hinweis ist zutreffend. Wie
in der vorstehenden Prüfungsbemerkung dargestellt, wurde die Ausbuchung der
nicht einbringlichen Forderungen im Zuge des Jahresabschlusses 2017
vorgenommen.
Bereits im Jahresabschluss 2012 wurden Aufwendungen für eine
Kompensationsmaßnahme (Renaturierungsmaßnahmen an der Wetter in Ossenheim)
aufgrund eines Bebauungsplanes in Höhe von 270.600,51 € als Grünflächen ohne
Berücksichtigung von Abschreibungen im Jahresabschluss 2012 ausgewiesen. Im
Rahmen dieser Maßnahmen wurden lediglich ein aktivierungsfähiger Feldweg mit
Herstellungskosten in Höhe von 19.908,60 € sowie aktivierungsfähige
Anpflanzungen mit Herstellungskosten in Höhe von 15.162,35 € angeschafft. Der
Großteil der Kosten für die Renaturierungsmaßnahmen in Höhe von 235.529,56 €
stellte ergebniswirksamen Aufwand des Haushaltsjahr 2012 dar. Bisher erfolgte
noch keine (außerplanmäßige) Korrektur. Die Vermögenslage wird in diesem Punkt
im Berichtsjahr entsprechend eingeschränkt.
Die außerplanmäßige Korrektur
wurde von der Verwaltung im Zuge der Aufbereitungsarbeiten für den
Jahresabschluss 2015 nach dem Abschlussgespräch mit der Revision umgesetzt.
Ausblick
Es ist festzustellen, dass nach dem jetzt vorliegenden geprüften
Jahresabschluss 2014 auch für die Folgejahre bis 2018 noch sehr vielfältige,
tiefgreifende und langwierige fachliche Nacharbeitsbedarfe in Bezug auf nahezu
alle Komponenten des städtischen Rechnungswesens bestehen. Diese sehr
umfangreichen, mühsamen und zeitraubenden Arbeiten zur
„Vergangenheitsbewältigung“ neben allen Aufgaben des laufenden Tagesgeschäfts
sowie weiteren anstehenden, gesetzlich zwingenden oder die Leistungsfähigkeit
und Wirtschaftlichkeit optimierenden Projekten zu bewältigen, wird eine große
und noch Jahre andauernde Kraftanstrengung aller Beteiligten der Verwaltung,
insbesondere im Bereich Finanzen, darstellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
☐ |
JA |
X |
NEIN |
|
Haushaltsjahr |
|
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
|
Kostenstelle |
|
||
Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
|
||
Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
|
|
|||
Kostenstelle |
|
||||
Sachkonto |
|
||||
Produkt |
|
||||
Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB Finanzen) |