Betreff
Beschluss über den von der Revision geprüften Jahresabschluss 2014 und Entlastung
Vorlage
21-26/0185
Aktenzeichen
FD 20/1 JB/TS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Gemäß § 114 HGO wird der vom Revisionsamt des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss 2014 beschlossen und zugleich der Magistrat entlastet.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Magistrat hat gemäß § 112 HGO für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Friedberg (Hessen) darzustellen.

 

Mit dem Jahresabschluss legt der Magistrat Rechenschaft gegenüber der Stadtverordnetenversammlung über die Ausführung des Haushaltsplans ab. Nach Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt ist er zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 113 HGO der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 114 HGO über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.

 

Jahresergebnis 2014

 

Mit dem Jahresabschluss 2014 wird nunmehr der sechste Abschluss nach Einführung der kommunalen Doppik vorgelegt. Der Jahresabschluss 2014 wurde mit Beschluss vom 25.04.2016 durch den Magistrat aufgestellt. Die Prüfung gemäß § 128 HGO erfolgte durch das Revisionsamt des Wetteraukreises in der Zeit vom 26.10.2020 – 15.02.2021. Das Ergebnis der Prüfung ist im anliegenden Schlussbericht dargestellt.

 

Zusammengefasst schließt das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Friedberg (Hessen) nach Prüfung des Revisionsamtes wie folgt ab:

 

 

Ergebnis nach Testat 2014

Ergebnis nach Aufstellung 2014

Ergebnis nach Testat 2013

Verlust (-) / Gewinn (+) im ordentlichen Ergebnis:

-3.751.056,42 €

-3.751.325,34 €

-4.329.356,94 €

Verlust (-) / Gewinn (+) im außerordentlichen Ergebnis:

4.686.188,74 €

4.679.713,74 €

679.502,47 €

Jahresergebnis (Verlust (-) / Gewinn (+)):

935.132,32 €

928.388,40 €

-3.649.854,47 €

Erhöhung (+) / Senkung (-)

des Eigenkapitals

935.132,32 €

928.338,40 €

-3.649.854,47 €

Finanzmittel (Fehlbedarf (-) /Überschuss (+))

-1.061.649,18 €

-1.061.649,18 €

982.765,58 €

 

Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einem Jahresüberschuss von 935.132,32 € ab. Gegenüber dem 1. Nachtragshaushaltsplan, der einen Jahresfehlbetrag von 3.340.421,00 € vorsah, ergibt sich eine Verbesserung von 4.275.553,32 €.

 

Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um 935.132,32 € erhöht. Dies resultiert aus dem Jahresüberschuss 2014.

 

Der Finanzmittelbestand hat sich in 2014 um 1.061.649,18 € auf 2.156.464,57 € gegenüber dem Bestand zum 31. Dezember 2013 (3.218.113,75 €) verringert.

 

Kennzahlen

 

Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht vor, dass zur besseren Erfolgssteuerung Ziele und Kennzahlen in den Haushaltsplan aufgenommen werden sollen. Im Jahresabschluss sollen diese Ziele eine Erfolgskontrolle ermöglichen. Im Folgenden werden alle Kennzahlen aus dem Haushaltsplan sowie einige zusätzliche Kennzahlen nach Testierung abgebildet.

 

Vermögenslage:

 

Das Vermögen der Stadt Friedberg (Hessen) untergliedert sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die Anlagenintensität und die Umlaufintensität stellen dar, welchen Anteil Anlagevermögen und Umlaufvermögen am Gesamtvermögen haben.

 

Anlagenintensität

=

Anlagevermögen

=

124.703.082,84 €

 =

93,58%

Gesamtvermögen

133.254.500,97 €

 

Mit 93,58% der Bilanzsumme hat das Anlagevermögen eine herausragende Bedeutung für die Vermögenslage der Stadt Friedberg (Hessen). Alle Vermögensposten wurden vorsichtig nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Der überwiegende Teil besteht bei der Stadt Friedberg (Hessen) aus Sachanlagevermögen in Form von z.B. Grundstücken, Gebäuden und Straßen (79.789.800,03 €).

 

Umlaufintensität

=

Umlaufvermögen

=

8.329.914,73 €

 =

6,25%

Gesamtvermögen

133.254.500,97 €

 

Das Umlaufvermögen bildet mit 6,25 Prozent lediglich einen geringen Teil des Vermögens der Stadt Friedberg (Hessen) ab. Das Umlaufvermögen teilt sich in Forderungen mit 6.173.450,16 € und flüssige Mittel 2.156.464,57 € auf.

 

Das Kapital der Stadt untergliedert sich in Eigenkapital und Fremdkapital. Die Eigenkapitalquote und die Fremdkapitalquote stellen dar, welchen Anteil Eigenkapital und Fremdkapital am Gesamtkapital haben.

 

 

Eigenkapitalquote

=

Eigenkapital

=

58.374.619,53 €

 =

43,81%

Gesamtkapital

133.254.500,97 €

 

Je höher die Eigenkapitalquote einer Kommune ist, desto unabhängiger ist die Kommune tendenziell von Fremdkapitalgebern. Die Eigenkaptalquote ist mit 43,81% nicht als kritisch einzustufen.

 

Fremdkapitalquote

=

Fremdkapital

=

74.879.881,44 €

 =

56,19%

Gesamtkapital

133.254.500,97 €

 

Der Anteil des Fremdkapitals (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) wird durch die Fremdkapitalquote gemessen. Je geringer die Fremdkapitalquote, desto unabhängiger ist die Kommune. Bei der Stadt Friedberg (Hessen) ist das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital relativ ausgeglichen. Die Fremdkapitalquote liegt mit 56,19 Prozent knapp über der 50% Grenze und ist noch nicht als kritisch einzustufen.

 

Verschuldungsgrad

=

Fremdkapital

=

74.879.881,44 €

 =

128,27%

Eigenkapital

58.374.619,53 €

 

Der Verschuldungsgrad gibt Aufschluss über das Verhältnis von Fremdkapital und Eigenkapital. Ein Verschuldungsgrad von 100% bedeutet, dass Fremdkapital und Eigenkapital gleich hoch sind. Ein Wert von über 100% heißt hingegen, dass die Kommune mehr Schulden hat, als sie Eigenkapital besitzt. Bei der Stadt Friedberg (Hessen) ist mehr Fremdkapital als Eigenkapital vorhanden. Der Wert ist jedoch als unkritisch zu bewerten, da in der Literatur Werte bis etwa 300% als solide gewertet werden.

 

Ertrags- und Aufwandslage:

 

Die Erträge der Stadt untergliedern sich in ordentliche Erträge, Finanzerträge und außerordentliche Erträge. Die Steuern gehören zu den ordentlichen Erträgen.

 

Die Steuerertragsquote stellt dar, welchen Anteil die Steuererträge an den Gesamterträgen haben.

 

Steuerertragsquote

=

Steuererträge

=

-31.765.698,38 €

 =

60,77%

Gesamterträge

-52.270.525,22 €

 

Die Stadt Friedberg (Hessen) erzielt ihre Erträge zu mehr als der Hälfte aus den Steuern und ist daher sehr stark vom Steueraufkommen abhängig.

 

Gebührenertragsquote

=

Erträge aus Gebühren

=

-3.060.930,77 €

 =

5,86%

Gesamterträge

-52.270.525,22 €

 

Die Gebührenerträge spielen bei der Erzielung von Erträgen eine eher untergeordnete Rolle und sind daher nicht ausschlaggebend für das Ergebnis.

 

Zuwendungsquote

=

Erträge aus Zuwendungen

=

-6.360.710,56 €

 =

12,17%

Gesamterträge

-52.270.525,22 €

 

Die Zuwendungsquote zeigt, wie stark die Stadt Friedberg (Hessen) von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Diese macht mit 12,17% fast ein Achtel der Gesamterträge aus.

 

Die Aufwendungen der Stadt untergliedern sich in ordentliche Aufwendungen, Finanzaufwendungen und außerordentliche Aufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die Steuer- und Umlageaufwendungen gehören zu den ordentlichen Aufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwandsquote, die Sach- und Dienstleistungsquote und die Steuer- und Umlageaufwandsquote stellen dar, welchen Anteil die jeweiligen Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen haben.

 

 

 

Personalaufwandsquote

=

Personalaufwand

=

14.469.599,08 €

 =

28,19%

Gesamtaufwand

51.335.392,90 €

Sach-/Dienstleistungsquote

=

SDL-Aufwand

=

6.278.523,63 €

 =

12,23%

Gesamtaufwand

51.335.392,90 €

Steueraufwandsquote

=

Steueraufwand

=

21.060.651,81 €

 =

41,03%

Gesamtaufwand

51.335.392,90 €

 

Die Steuer- und Umlageaufwendungen der Stadt Friedberg (Hessen) sind mit einem Anteil von 41,03% die größte Aufwandsposition. Die Personalaufwendungen machen rund 28,19% der Aufwendungen der Stadt aus. Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen beträgt die Quote lediglich 12,23%. Insgesamt bewegen sich die Quoten im Vergleich zu anderen hessischen Kommunen im normalen Bereich.

 

Prüfbemerkungen

 

Wie bereits in allen Vorjahren seit Einführung der Doppik wurde durch das Revisionsamt des Wetteraukreises in der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 umfassender Korrekturbedarf festgestellt. Insgesamt hat die Revision 98 Änderungsanforderungen gegenüber der Stadt Friedberg (Hessen) geltend gemacht. Die Verwaltung hat daraufhin die vielfältigen und in der nachträglichen Bearbeitung für das Jahr 2014 überwiegend sehr arbeitsaufwendigen Korrekturen in mehrmonatigen amtsübergreifenden Bemühungen im Wesentlichen abgearbeitet. Diese Korrekturen werden im Testat des Revisionsamtes nun nicht mehr aufgeführt. Einige der Korrekturen werden im Zuge der Aufbereitung des Jahresabschlusses 2015 nochmals aufgegriffen und korrigiert werden.

 

Die Änderungen im Jahresabschluss 2014 werden sich sowohl auf den Jahresabschluss 2015 als auch auf alle folgenden bereits aufgestellten Jahresabschlüsse auswirken, da sich die Anfangsbestände entsprechend ändern.

 

Einige Prüfbemerkungen konnten trotz aller Anstrengungen nicht bereinigt werden und erscheinen somit im Schlussbericht der Revision. Zu diesen wesentlichen Feststellungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

S. 8, Punkt 2.2.

 

Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 am 25.04.2016 beschlossen. Der uns vorgelegte Jahresabschluss datiert vom 12.10.2020. Die Frist nach § 112 Abs. 9 HGO wurde somit nicht eingehalten.

 

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen soll der Magistrat den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufstellen. Dieser Frist ist in der Vergangenheit ein Großteil der hessischen Kommunen mangels geeigneter organisatorischer und personeller Anpassungsmaßnahmen an die seit 2009 bestehende neue Aufgabe im doppischen Rechnungswesen nicht nachgekommen. Erst Jahre später ist diesem Umstand landesseitig durch „Beschleunigungserlasse“ und ein Förderprogramm zur Aufstellung der Jahresabschlüsse Rechnung getragen worden.

 

Der der Revision des Wetteraukreises vorgelegte Jahresabschluss 2014 hat ein anderes Datum aufgewiesen als der aufgestellte Jahresabschluss 2014, weil sich durch die Prüfungen der vorangegangen Jahresabschlüsse 2009 - 2013, die in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2020 stattfanden, zahlreiche Änderungen ergeben hatten. Diese führten nach der Aufstellung des Jahresabschlusses 2014, die im Jahr 2016 erfolgt war, zu notwendigen Anpassungen in diesem Abschluss; die Anpassungen wurden nach Vorliegen des Prüfberichts für den Abschluss 2013 im Herbst 2020 in den Abschluss 2014 eingearbeitet.

 

Für künftige Jahresabschlüsse wird angestrebt, diese fristgerecht innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Allerdings werden die im Rathaus zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten für das Finanzwesen noch über Jahre in erheblichem Maße für umfangreiche „Aufräumarbeiten“ im städtischen Rechnungswesen für die Jahre bis 2018 in Anspruch genommen werden müssen, so dass es auch in den nächsten Jahren noch zu einzelnen Frist-Abweichungen kommen kann.

 

S. 9 - 10, Punkt 2.4.

 

Hinsichtlich des Internen Kontrollsystems der Stadt ist festzustellen, dass die Funktionstrennung zwischen Kasse und Buchführung im Abschlussjahr nicht gegeben war. Mittlerweile wurden die Abläufe so angepasst, dass ab 10/2015 eine entsprechende Funktionstrennung sichergestellt ist (vgl. auch Ziffer 5.1.1 dieses Schlussberichts).

 

Wie bereits im Schlussbericht der Revision erwähnt, war aufgrund der damaligen Personalsituation die Funktionstrennung zwischen Kasse und Buchführung im Jahr 2014 nicht gegeben. Seit nunmehr sechs Jahren wird diese nun jedoch sichergestellt. Da die Prüfung aber das Haushaltsjahr 2014 betrifft, hat dies selbstverständlich zu einer kritischen Feststellung geführt.

 

Bezüglich der städtebaulichen Sanierung kann die Vollständigkeit und Richtigkeit des in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Anlagevermögens nicht uneingeschränkt bestätigt werden. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere entsprechenden Ausführungen im Schlussbericht 2009.

 

Diese Prüfungsbemerkung besteht bereits seit dem Prüfungsbericht der Revision zum ersten doppischen Jahresabschluss der Stadt Friedberg (Hessen) für das Jahr 2009. Sie betrifft den Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit des in der Eröffnungsbilanz von 2009 ausgewiesenen Anlagevermögens bezüglich der Altstadtsanierung. Hierzu wurde den städtischen Gremien im Jahr 2015 im Rahmen der Beschlussfassung über den Abschluss 2009 und die Entlastung des Magistrats eine umfangreiche Stellungnahme der Firma Schüllermann & Partner vorgelegt, auf die hiermit verwiesen wird (DS 11-16/0881-1).

 

Die als Anlage des Anhanges beigefügte Auflistung der Haushaltsresteübertragungen beinhaltet auch Ansätze des Berichtsjahres. Das gesamte Haushaltsjahr 2014 stand unter vorläufiger Haushaltsführung gem. § 99 HGO, da keine Haushaltsgenehmigung vorlag. Somit konnten keine Haushaltsreste aus Ansätzen des Haushaltsjahres übertragen werden.

 

Es ist der Verwaltung mittlerweile bekannt, dass es in der vorläufigen Haushaltsführung keine Haushaltsresteübertragung gibt. In dem Jahr 2014 wurde es jedoch aus Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen vollzogen.

 

Im Berichtsjahr wurden Haushaltseinnahmereste i. H. v. 1.298.900 € ins Folgejahr übertragen. Die Übertragbarkeit von Haushaltsresten ist in § 21 GemHVO geregelt und bezieht sich auf Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen. Die Übertragbarkeit von Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ist in den §§ 103.3/102.3 HGO geregelt. Im Übrigen ist die Übertragung von Haushaltseinnahmeresten in der Doppik nicht vorgesehen. Eine Umstellung und damit Beachtung der gesetzlichen Vorgaben soll erst ab Haushaltsjahr 2019 erfolgen.

 

Es ist der Verwaltung mittlerweile bekannt, dass es seit Einführung der Doppik keine sogenannten Haushaltseinnahmereste mehr gibt. Im Jahr 2014 wurde es jedoch aus Unkenntnis der neuen gesetzlichen Bestimmungen und aufgrund des hohen Investitionsstaus so praktiziert, dass „Einnahmereste“ zur Gegenfinanzierung der verschobenen Maßnahmen übertragen wurden. Seit 2019 findet dies nicht mehr statt. Geplante Investitionsmaßnahmen sind im Hinblick auf ihre zeitnahe Realisierbarkeit zu analysieren. Nicht genutzte Ansätze verfallen und müssen im nächsten Haushaltsplanverfahren neu veranschlagt werden.

 

Kontenabstimmungen erfolgten im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen nur unzureichend, so sind offene ungeklärte Salden enthalten. Aufgrund der mangelnden Kontenpflege in diesem Bereich wird das Testat diesbezüglich eingeschränkt.

 

Im geprüften Jahr 2014 und in den Folgejahren hat keine ausreichende Kontenabstimmung mit den verbundenen Unternehmen im städtischen Finanzwesen stattgefunden. Seit 2018 erfolgt die Einholung von Saldenbestätigungen der verbundenen Unternehmen für die Aufstellung des Jahresabschlusses regelhaft.

 

Die Stadt Friedberg ist aufgrund fehlender Genehmigung der Haushaltssatzung sowie Nachtragshaushaltssatzung an die vorläufige Haushaltsführung gem. § 99 HGO gebunden. Demnach gilt der Stellenplan des Vorjahres bis auf Weiteres. Die Stadt Friedberg hat dennoch im Jahre 2014 Höhergruppierungen von 8 Beschäftigten vorgenommen. Gemäß § 99 HGO darf die Stadt nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren. Aus Sicht der Revision hat die Stadt im Haushaltsjahr 2014 finanzielle Leistungen erbracht, die über den § 99 HGO hinausgehen.

 

Der Hinweis wird künftig beachtet.

 

Die Stadt Friedberg erfasste in dem Berichtsjahr 2014 Neuanschaffungen des Anlagevermögens nur unzureichend als Inventar. Eine Abstimmung zwischen der Anlagenbuchhaltung und dem lnventarisierungsprogramm KAI und dem Geografischen Informationssystem (GIS) für Grundstücke fand nur unzureichend statt.

 

Die Anlagenbuchhaltung des Fachbereichs Finanzen arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Aufarbeitung dieser Prüfungsfeststellung. Hierzu bedarf es der Zusammenarbeit mit allen Ämtern des Rathauses, in denen die Anschaffungen der Gegenstände des Anlagevermögens vorgenommen wurden. Durch anhaltende Personalausfälle an zentralen Stellen einzelner Ämter sowie durch Personalwechsel wird diese Aufgabe erschwert. Die Bereinigung des Anlagevermögens und korrekte Inventarisierung wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Im Berichtsjahr weist die Stadt Friedberg keine Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung von Gegenständen des Sachanlagevermögens aus, die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt werden sollen. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtrückstellung gemäß § 39 Abs. 1 GemHVO.

 

Die Pflichtrückstellungen werden ab dem Jahresabschluss 2015 von der Verwaltung vorgenommen.

 

Das außerordentliche Ergebnis wurde im Berichtsjahr in Höhe von 1,3 Mio. € zu positiv ausgewiesen, da die zu den 45 Kaufpreisrealisierungen zugehörigen Grundstücksabgänge in gleicher Höhe erst im Folgejahr 2015 unter den außerordentlichen Aufwendungen erfasst wurden. Die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage wird in diesem Punkt im Berichtsjahr entsprechend eingeschränkt.

 

Die Anlagenbuchhaltung des Fachbereichs Finanzen arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Aufarbeitung dieser Prüfungsfeststellung. Hierzu bedarf es insbesondere einer intensiven Zuarbeit durch das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, das für die Grundstücksangelegenheiten im Rathaus verantwortlich zeichnet. Die Aufarbeitung dieses Korrekturbedarfs wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

ln der Bilanzposition der sonstigen Vermögensgegenstände besteht im Berichtsjahr eine nicht einbringliche "Forderung gegen Sozialversicherung" in Höhe von 315 T€, die erst im Jahr 2017 ergebniswirksam ausgebucht wird. Die Darstellung der Vermögenslage wird in diesem Punkt im Berichtsjahr entsprechend eingeschränkt.

 

Der Hinweis ist zutreffend. Wie in der vorstehenden Prüfungsbemerkung dargestellt, wurde die Ausbuchung der nicht einbringlichen Forderungen im Zuge des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen.

 

Bereits im Jahresabschluss 2012 wurden Aufwendungen für eine Kompensationsmaßnahme (Renaturierungsmaßnahmen an der Wetter in Ossenheim) aufgrund eines Bebauungsplanes in Höhe von 270.600,51 € als Grünflächen ohne Berücksichtigung von Abschreibungen im Jahresabschluss 2012 ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden lediglich ein aktivierungsfähiger Feldweg mit Herstellungskosten in Höhe von 19.908,60 € sowie aktivierungsfähige Anpflanzungen mit Herstellungskosten in Höhe von 15.162,35 € angeschafft. Der Großteil der Kosten für die Renaturierungsmaßnahmen in Höhe von 235.529,56 € stellte ergebniswirksamen Aufwand des Haushaltsjahr 2012 dar. Bisher erfolgte noch keine (außerplanmäßige) Korrektur. Die Vermögenslage wird in diesem Punkt im Berichtsjahr entsprechend eingeschränkt.

 

Die außerplanmäßige Korrektur wurde von der Verwaltung im Zuge der Aufbereitungsarbeiten für den Jahresabschluss 2015 nach dem Abschlussgespräch mit der Revision umgesetzt.

 

Ausblick

 

Es ist festzustellen, dass nach dem jetzt vorliegenden geprüften Jahresabschluss 2014 auch für die Folgejahre bis 2018 noch sehr vielfältige, tiefgreifende und langwierige fachliche Nacharbeitsbedarfe in Bezug auf nahezu alle Komponenten des städtischen Rechnungswesens bestehen. Diese sehr umfangreichen, mühsamen und zeitraubenden Arbeiten zur „Vergangenheitsbewältigung“ neben allen Aufgaben des laufenden Tagesgeschäfts sowie weiteren anstehenden, gesetzlich zwingenden oder die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit optimierenden Projekten zu bewältigen, wird eine große und noch Jahre andauernde Kraftanstrengung aller Beteiligten der Verwaltung, insbesondere im Bereich Finanzen, darstellen.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

X

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)