Beschlussentwurf:
1. Die ursprüngliche
Planung für ein Baumbestattungsfeld mit 90 Bäumen und 720 Urnen-Plätzen auf dem
Hauptfriedhof wird nicht weiter verfolgt.
Alternativ werden auf dem Hauptfriedhof und
auf allen Ortsteilfriedhöfen Baumbestattungen mit Urnen, wie beschrieben,
ermöglicht.
Die Kostendeckung der Ortsteilfriedhöfe
erfolgt ebenso aus der Kostenstelle mit der Investitions-Nr. 6.0624.06
2. Von der Schaffung
eines kommunalen Waldfriedhofes auf dem Privatgelände des Ossenheimer
Wäldchens wird seitens der Stadt
Friedberg Abstand genommen.
Sach- und Rechtslage:
1. Baumbestattungen
und sog. Wiesenbestattungen auf den Friedhöfen der Stadt Friedberg
Im Jahr 2017 wurden im Haushaltsplan der Stadt Friedberg 220.000,00 Euro
für ein Grabfeld für Baumbestattungen auf dem Hauptfriedhof bereitgestellt. Das
Amt für Stadtentwicklung veranlasste daraufhin, dass die bestehenden
Planungskonzepte im Detail ausgearbeitet wurden, bis hin zur Aufstellung eines
Leistungsverzeichnisses.
Die Planung sah die Pflanzung von ca. 90 Bäumen mit jeweils 8
Grabstellen auf der großen Freifläche im unteren Friedhofsteil vor (siehe
Anlage 1). In der Mitte des Grabfeldes war eine ovale großflächige Blumenwiese
vorgesehen. Ein Rundweg umschloss diese Wiese und wurde in nordwest- und
südöstlicher Richtung an das Hauptwegenetz angebunden.
Im Jahr 2018 wurden von Seiten der Friedhofsverwaltung im Zusammenhang
mit der neuen Gebührenkalkulation verstärkt Bedenken bezüglich der
Refinanzierung der Maßnahme vorgetragen. Hinzu kam die Diskussion um einen
Bestattungswald in Friedberg-Ossenheim sowie die stark zunehmende „Abwanderung“
von Bestattungen in die Waldfriedhöfe in Rosbach und Wölfersheim -Södel.
Über die Anzahl der Waldbestattungen Friedberger Bürger gibt es leider keine Statistiken beim
städtischen Standesamt bzw. der Friedhofsverwaltung. Die Abwanderung führt
jedoch zu einem erheblichen Einnahmeverlust bei gleichbleibenden bzw.
steigenden Unterhaltungskosten für Friedhöfe, Trauerhallen und Personal.
Als Alternative zur „großen“ Lösung und unter besonderer
Berücksichtigung des entstandenen wirtschaftlichen Drucks wird nun von der
Verwaltung folgende Lösung vorgeschlagen:
a.
Hauptfriedhof:
Auf
dem Hauptfriedhof gibt es mittlerweile über den gesamten Friedhof verteilt zahlreiche
aufgegebene Einzel- und Doppelgrabstellen, und in zum Teil recht großflächigem
Ausmaß. Aus diesem Grund ist die Pflanzung von acht Bäumen in diesen
vorhandenen Lücken vorgesehen. Auch hier sollen bis zu acht Grabstellen um
einen Baum angeordnet werden, so dass vorläufig 64 Plätze zur Verfügung stehen.
Die Urnengräber werden wie im klassischen Urnenfeld vorab von der
Friedhofsverwaltung mit einer Randeinfassung aus schwarzen Klinkern versehen
(s. Anlage 2 der Vorlage). In diese dürfen die Angehörigen eine Grabplatte
ihrer Wahl in anthrazit einlegen. Mit einem Maß von 40 cm x 40 cm ist diese
Grabplatte um 10 cm schmäler als das klassische Urnengrab mit 50 cm x 50 cm.
Zwischen den Gräbern verbleibt ein Abstand von 90 cm. Es werden nur
Einzelurnengräber unter den Bäumen angeboten. Die acht Baumurnen belegen dann
eine Fläche von 3,6 Metern x 3,6 Metern.
Unter
einem Jungbaum sind anonyme Bestattungen möglich. Es wird also auf die
Grabplatte und die Umrandung verzichtet.
Als
Baumarten wird eine vielfältige Mischung laut beiliegender Liste (siehe Anlage
3 der Vorlage) vorgeschlagen. Es handelt sich hier um verschiedene Ahorn-,
Zierkirschen-, Eichen-, Nuss-, Hülsenfrucht- und sog. Fliederblattarten.
Die
Flächen werden mit einer Extensivrasenmischung mit Kräutern eingesät und im
Jahr je nach Entwicklung drei bis viermal gemäht. Die Grabplatten liegen
bodengleich, können also überfahren werden.
In
Randbereichen, welche bei Beisetzungen nicht betreten werden, können
Wiesenmischungen mit Kräutern verwendet werden.
Daneben
wird man auch einen vorhandenen Altbaum auswählen. Auch hier sind dann im
randlichen Kronenbereich Urnenbestattungen möglich. Die Urnen werden radial
außerhalb des Kronenrandes, mit einem Abstand untereinander von 90 cm,
angeordnet.
b. Ortsteilfriedhöfe incl. Fauerbach:
Auf
allen Friedhöfen werden zwei Jungbäume mit jeweils acht Urnenplätzen gepflanzt
bzw. angelegt. Ein Baum ist anonymer Bestattung vorbehalten. Die Ausführung
erfolgt ansonsten analog der auf dem Hauptfriedhof skizzierten.
Auch
hier wird jeweils ein Altbaum ausgewiesen. Die Lage der Altbäume ist in den beiliegenden
Plänen dargestellt (s. Anlage 4a bis g der Vorlage).
Sämtlichen
Ortsvorstehern wurden die Planungen im Vorfeld erläutert. Insbesondere in den
Stadtteilen stieß der Vorschlag auf breite Zustimmung.
Somit
ist auch dem Antrag der SPD im Ortsbeirat Dorheim vom Oktober 2016 Genüge
getan, welcher die Errichtung von Baum- und Wiesengrabstätten fordert. In
Dorheim wurden mittlerweile drei Blühwiesen mit standortgerechtem Wiesensaatgut
angelegt.
Kosten:
Auf
der Kostenstelle Grabfeld für Baumbestattungen auf dem Hauptfriedhof; Investitions-Nummer 6.0624.06, stehen noch ca. 220.000 € zur
Verfügung. Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen kosten für jeden der sechs
Ortsteilfriedhöfe (inkl. Friedhof Fauerbach) ca. 5.000 € und für die Kernstadt ca. 15.000
€. Somit ist mit Gesamtkosten von 45.000 € brutto zu rechnen. Planungskosten
entfallen. Die Deckung erfolgt aus der zuvor genannten Investitionsnummer,
jetzt auch für die Ortsteile.
Für
die bisher erfolgten Planungsarbeiten durch das Landschaftsarchitekturbüro sind
Kosten in Höhe von 20.000 € angefallen. Das Büro hat noch einen weiteren
Anspruch auf 4.000 € gemäß den eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen für
den sog. entgangenen Gewinn.
Insgesamt
könnten mit dieser Lösung, die nun anders als bei dem ursprünglichen
Konzept auch in den Stadtteilen zum
Tragen kommen soll, rd. 150.000,-- EUR eingespart werden. Dies liegt vor allem
daran, dass keine zusätzlichen Wegebauarbeiten notwendig sind, sondern die
vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann.
2. Bestattungswald
Eine
in letzter Zeit zunehmende Form der Bestattung ist eine Bestattung auf einem
Waldfriedhof.
Die
Stadt verfügt über kein eigenes geeignetes Waldgelände. Graf zu Solms-Rödelheim
und Assenheim trat vor einiger Zeit an die Stadt mit dem Angebot heran, im
Ossenheimer Wäldchen einen Friedwald anzulegen.
In
der Folgezeit wurden der Verwaltung mehrere Vertragsentwürfe vorgelegt, die mit
dem HSGB besprochen wurden. Hierbei ergab sich eine Vielzahl von
Fragestellungen, die nicht befriedigend beantwortet werden können.
Hierbei
spielt zum einen eine Rolle, dass das Gelände in Privateigentum steht und
verbleiben soll und damit dem jederzeitigen Zugriff von Gläubigern unterliegt
bzw. im Falle einer Insolvenz zur Insolvenzmasse gehört. Auch die
grundbuchliche Absicherung durch Eintragung einer Dienstbarkeit ändert daran
nichts, da im Falle einer Zwangsvollstreckung Rechte an einem Grundstück nach §
52 ZVG nur ausnahmsweise bestehen bleiben. Ein solcher Ausnahmefall wäre im
vorliegenden Fall nicht gegebene. Dann wären Bestattungen gefährdet und die
Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ruhefristen nicht mehr gewährleistet.
Zum
anderen ist zu berücksichtigen, dass sich die Stadt Friedberg zu ihren eigenen
Friedhöfen eine Konkurrenz schafft und die Zahl der Beisetzungen auf den
städtischen Friedhöfen abnehmen wird. Damit ist der Ausgleich des
Gebührenhaushalts nicht mehr gewährleistet; in der Folge muss es zu
Gebührenerhöhungen auf den städtischen Friedhöfen kommen, da der Aufwand für
die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe unverändert hoch bleibt.
Es
ist zwar zu konstatieren, dass bereits jetzt Bestattungen auf den
Waldfriedhöfen anderer Gemeinden erfolgen. Dies ist jedoch noch anders zu
beurteilen als die Schaffung eigener Konkurrenz, zumal der der Stadt Friedberg
angebotene Anteil an den Einnahmen aus den Nutzungsentgelten im Bestattungswald
sich auf lediglich 7% zuzüglich der Umsatzsteuer beläuft.
Angesichts
der veränderten klimatischen Verhältnisse und der Zunahme von Schädlingen muss
zudem auch berücksichtigt werden, dass das Ossenheimer Wäldchen bereits jetzt
eine hohe Zahl abgängiger Bäume aufweist, insbesondere in dem für die Anlegung
des Waldfriedhofs vorgesehenen südwestlichen Teil. Damit scheint die Anlage
eines Bestattungswaldes problematisch.
Als
weiterer Punkt ist die Frage der Erschließung zu bedenken; hier geht es
einerseits um die Tatsache, dass die Straße Am Königstuhl zur Biogasanlage
durch den Eigentümer der Anlage gemäß Erschließungsvertrag vom 31.10.1994 auf
dessen Kosten hergestellt wurde. Andererseits ist fraglich, ob die vorhandene
Anbindung von der Bundesstraße zur Straße Am Königstuhl diesen zusätzlichen
Verkehr für den Waldfriedhof aufnehmen kann und nicht von Hessen Mobil im Falle
der Aufstellung eines Bebauungsplan die erneute Forderung nach Bau einer
Linksabbiegerspur erhoben wird, was zu erheblichen Kosten führen würde.
Wegen
der rechtlichen und tatsächlichen Bedenken sollte von der Schaffung eines
kommunalen Waldfriedhofs auf dem Privatgelände des Ossenheimer Wäldchens
Abstand genommen werden.