Beschlussentwurf:
Die als Entwurf beigefügte Satzung über die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (Aufhebungssatzung) der Stadt Friedberg wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Der Magistrat hatte in seiner Sitzung vom 03.09.2018 u.a. in
Ziffer 6 der Drucksachen Nr. 16-21/0814 beschlossen, dass die
Straßenbeitragssatzung vom 29.12.2014 aufgehoben wird, sobald die
Beiträge für die grundhafte Erneuerung des Gehwegs in der Dieffenbachstraße
erhoben worden sind.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist eine Satzung über die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (Aufhebungssatzung) erforderlich, welche als Entwurf der Vorlage beigefügt ist. Zielsetzung der Verwaltung ist es, dass die Aufhebungssatzung „in einem Zuge“ mit dem Grundsatzbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden kann.
Wie bereits in der Drucksachen-Nr. 16-21/0814 unter dem
Punkt „Voraussetzung bei Abschaffung
einmaliger Straßenbeiträge“ erläutert – sind vor Inkrafttreten der
Aufhebungssatzung noch die angefallenen Kosten für die im 4. Quartal 2015
erfolgte Sanierung des südlichen Gehwegs in der Dieffenbachstraße
abzurechnen. Die zu erhebenden Straßenbeiträge belaufen sich auf rd. 34.709 €,
die beitragsrechtlich aktuell auf ein erschlossenes Grundstück mit 88
Eigentümer/-innen auf der südlichen Gehwegseite und 4
erschlossene Grundstücke auf der nördlichen Gehwegseite zu verteilen
sind.
Dementsprechend
sieht der Entwurf der Aufhebungssatzung in § 2 vor, dass die Aufhebungssatzung
am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft tritt. Dies ermöglicht der Verwaltung
die einzige grundhafte Sanierungsmaßnahme noch nach der
Straßenbeitragssatzung abzurechnen und erst nach der Beitragserhebung
die Aufhebungssatzung zu veröffentlichen. Über den endgültigen
Aufhebungszeitpunkt kann seitens der Verwaltung aufgrund der zahlreichen
Eigentümer mit Anhörungsverfahren, Verwaltungsakten (Bescheide) und
Widerspruchsverfahren heute noch keine Aussage getroffen werden.
Diese Einschätzung
der Verwaltung resultiert daraus, dass den Beitragspflichtigen kaum
verständlich zu machen sein wird, warum sie als einzige Bürger/-innen
der Stadt Friedberg zu Straßenbeiträgen herangezogen werden, die danach wieder
abgeschafft werden.
Aufgrund dessen hat
z.B. die Stadt Bad Vilbel die Straßenbeitragssatzung rückwirkend
aufgehoben, um auch die Grundstücksbesitzer von 2 grundhaft sanierten Straßen
nicht mehr zu belasten.