Betreff
Erlass der Satzung über die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (Aufhebungssatzung)
Vorlage
16-21/0814-1
Aktenzeichen
60/0-Eig/Lud
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die als Entwurf beigefügte Satzung über die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (Aufhebungssatzung) der Stadt Friedberg wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Magistrat hatte in seiner Sitzung vom 03.09.2018 u.a. in Ziffer 6 der Drucksachen Nr. 16-21/0814 beschlossen, dass die Straßenbeitragssatzung vom 29.12.2014 aufgehoben wird, sobald die Beiträge für die grundhafte Erneuerung des Gehwegs in der Dieffenbachstraße erhoben worden sind.

 

Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist eine Satzung über die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (Aufhebungssatzung) erforderlich, welche als Entwurf der Vorlage beigefügt ist. Zielsetzung der Verwaltung ist es, dass die Aufhebungssatzung „in einem Zuge“ mit dem Grundsatzbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden kann.

 

Wie bereits in der Drucksachen-Nr. 16-21/0814 unter dem Punkt „Voraussetzung bei Abschaffung einmaliger Straßenbeiträge“ erläutert – sind vor Inkrafttreten der Aufhebungssatzung noch die angefallenen Kosten für die im 4. Quartal 2015 erfolgte Sanierung des südlichen Gehwegs in der Dieffenbachstraße abzurechnen. Die zu erhebenden Straßenbeiträge belaufen sich auf rd. 34.709 €, die beitragsrechtlich aktuell auf ein erschlossenes Grundstück mit 88 Eigentümer/-innen auf der südlichen Gehwegseite und 4 erschlossene Grundstücke auf der nördlichen Gehwegseite zu verteilen sind.

 

 

Dementsprechend sieht der Entwurf der Aufhebungssatzung in § 2 vor, dass die Aufhebungssatzung am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft tritt. Dies ermöglicht der Verwaltung die einzige grundhafte Sanierungsmaßnahme noch nach der Straßenbeitragssatzung abzurechnen und erst nach der Beitragserhebung die Aufhebungssatzung zu veröffentlichen. Über den endgültigen Aufhebungszeitpunkt kann seitens der Verwaltung aufgrund der zahlreichen Eigentümer mit Anhörungsverfahren, Verwaltungsakten (Bescheide) und Widerspruchsverfahren heute noch keine Aussage getroffen werden.

 

Diese Einschätzung der Verwaltung resultiert daraus, dass den Beitragspflichtigen kaum verständlich zu machen sein wird, warum sie als einzige Bürger/-innen der Stadt Friedberg zu Straßenbeiträgen herangezogen werden, die danach wieder abgeschafft werden.

 

Aufgrund dessen hat z.B. die Stadt Bad Vilbel die Straßenbeitragssatzung rückwirkend aufgehoben, um auch die Grundstücksbesitzer von 2 grundhaft sanierten Straßen nicht mehr zu belasten.