Betreff
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 07.09.2017,
hier: Einführung eines Sozialpass
Vorlage
16-21/0485-2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussentwurf:

Die Stadt erkennt den Ausweis der Friedberg Tafel e. V. als Nachweis zum Erhalt des Ermäßigungstarifes in den städtischen Einrichtungen an. Leistungsempfänger nach dem SGB XII können den Ermäßigungstarif ebenfalls in Anspruch nehmen (Dies wird bei den kommenden Überarbeitungen der jeweiligen Satzungen berücksichtigt).


Sach- und Rechtslage:

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur am 07.11.2017 wurde bei der Beratung der DS-Nr. 16-21/0485 (=Antrag der Fraktion Die Linke auf Einführung eines Sozialpasses) vom Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen eine „Übersicht der bereits vorhandenen reduzierten Preise in städtischen Einrichtungen“ an die Ausschussmitglieder verteilt.

 

Weiterhin wurde vom Ausschuss einstimmig der folgende Prüfauftrag an den Magistrat gerichtet:

„Der Magistrat möge prüfen und dem Ausschuss wieder berichten, wie die Erfahrungswerte anderer mit Friedberg vergleichbaren Städten, die einen Sozialpass eingeführt haben, sind, sowie, wie hoch die Kosten, der bürokratische Arbeitsaufwand und der Aufwand für die Verhandlung von Einzelvereinbarungen mit Kultur-, Bildungs- und anderen Anbietern wären.“

 

Von der Verwaltung wurden diese Informationen zusammengetragen und mit der DS-NR. 16-21/0485-1 dem Magistrat und dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Nach reger Diskussion im JSSSK am 06.02.18 wurde die Vorlage zur Kenntnis genommen und Stadtrat Fenske unterbreitete den Vorschlag, die Thematik zurück an den Magistrat zu geben und die Idee der Anerkennung des Friedberger Tafelausweises zum Erhalt der Sozialermäßigung in einer neuen Vorlage zu behandeln. Ebenso sollten die Leistungen nach SGB XII ebenfalls zum Erhalt der Sozialermäßigung anerkannt werden. Diesem Vorschlag wurde einvernehmlich zugestimmt.

 

Die Friedberger Tafel stellt nach Prüfung der Einkommensverhältnisse einen Ausweis aus. Dieser Ausweis berechtigt zur Abholung von Lebensmitteln an einem bestimmten Termin. Nicht alle Berechtigten beantragen diesen Ausweis, aber mit aktuell 1.700 Registrierungen (davon ca. 500 Kinder) hat er einen großen Wirkungskreis.