Betreff
Einführung eines Sozialpass
Bezug: Antrag der Frakton die Linke. vom 07.09.2017
Vorlage
16-21/0485-1
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage

 

 

Der Magistrat hat am .................................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Ausschuss f. Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur

 

hat am ................................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Mitteilungstext:

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur am 07.11.2017 wurde bei der Beratung der DS-Nr. 16-21/0485 (=Antrag der Fraktion Die Linke auf Einführung eines Sozialpasses) vom Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen eine „Übersicht der bereits vorhandenen reduzierten Preise in städtischen Einrichtungen“ an die Ausschussmitglieder verteilt.

 

Weiterhin wurde vom Ausschuss einstimmig der folgende Prüfauftrag an den Magistrat gerichtet:

„Der Magistrat möge prüfen und dem Ausschuss wieder berichten, wie die Erfahrungswerte anderer mit Friedberg vergleichbaren Städten, die einen Sozialpass eingeführt haben, sind, sowie, wie hoch die Kosten, der bürokratische Arbeitsaufwand und der Aufwand für die Verhandlung von Einzelvereinbarungen mit Kultur-, Bildungs- und anderen Anbietern wären.“

 

Von der Verwaltung wurden hierzu zwischenzeitlich zwei vergleichbare Städte angefragt:

 

Die Stadt Lampertheim mit ca. 31.500 Einwohnern bietet seit dem Jahr 1985 über den Einwohnerservice einen Sozialpass an. Es wird hierbei seitdem und ausschließlich eine Ermäßigung für das Frei- und Hallenbad, die Kursgebühren der VHS Lampertheim, eine Ermäßigung bei Veranstaltungen im Haus der Jugend, sowie eine Ermäßigung bei der Hundesteuer geboten.

 

Im Pass wurde zusätzlich eine Empfehlung an Organisationen und Vereine abgedruckt, den Passinhabern Ermäßigungen auf Eintrittspreise zu gewähren. Gesonderte Vereinbarungen über Kompensationszahlungen der Stadt an die einzelnen Vereine, Anbieter usw. bestehen nicht, sondern lediglich diese Empfehlung.

 

Durchschnittlich 145 Personen beantragen oder verlängern in Lampertheim jährlich einen Sozialpass, die Gründe der Antragstellung liegen nach Auskunft der dortigen Verwaltung überwiegend in der Ermäßigung der Hundesteuer, sowie der Benutzungsgebühren für das Hallen- und Freibad. Der Verwaltungsaufwand im Einwohnerservice, sowie auch die Kosten sind aufgrund des eingeschränkten Personenkreises relativ gering und betragen ca. 3.000 € jährlich.

 

Bei der Stadt Bensheim mit ca. 40.000 Einwohnern heißt der Sozialpass „Stadt Bensheim-Karte“ und besteht seit ca. 25 Jahren. Der Pass wird auf mündlichen Antrag und unter Vorlage eines gültigen Bescheides beim dortigen Sozialamt jeweils für 1 Jahr ausgestellt oder verlängert, im Durchschnitt nutzen dies 700 Personen jährlich.

Es erfolgt seitens der Stadt Bensheim eine Erstattung der ermäßigten Fahrpreise für den Stadtbus an den ÖPNV, eine Pauschale an den Badebetrieb und eine Pauschale an den Eigenbetrieb Musikschule, dies jeweils über eine entsprechende Vereinbarung.

 

Der bürokratische Aufwand bei der Stadt Bensheim wird - mit Ausnahme der oben beschriebenen Vereinbarungen - als relativ gering angesehen, da es sich bei den ermäßigten Angeboten meist um städtische Institutionen handelt (Ferienspiele, städtische Musikschule, Bibliothek, Eintritt bei städtischen Veranstaltungen kultureller, sportlicher und sonstiger Art). Dennoch sind auch hier natürlich regelmäßige Verlängerungen der Pässe von der Verwaltung zu prüfen und vorzunehmen.

 

Die Stadt Friedberg hat bekanntlich kein eigenständiges Sozialamt und auch keine Wohngeldstelle mehr, wo eine solche Thematik wohl inhaltlich aufgrund der nicht unkomplizierten Einkommensprüfungen usw. anzusiedeln wäre. Es stellt sich daher die grundsätzliche Frage, ob die Gesamtthematik nicht eher im Kreistag des Wetteraukreises als zuständigem Sozialhilfeträger für das gesamte Kreisgebiet beraten werde sollte.

 

Zudem gibt es in Friedberg bereits zahlreiche Ermäßigungen, u.a. in den Einrichtungen Judenbad, Wetterau-Museum, Adolfsturm, Bibliothekszentrum, Freischwimmbad Ockstadt, Usa-Wellenbad, sowie auch bei Ferienfreizeiten und dem Kinderplanet der Jugendpflege (hier jeweils über das Bildungspaket).

 

Die Angebote im Junity sind größtenteils kostenfrei, die Angebote von Kooperationspartnern werden von diesen konzipiert und auch finanziert.

 

Weiterhin wird der Seniorenausflug bereits zu 50 % von der Stadt Friedberg finanziert, sodass die Senioren nur 25 € pro Person als Eigenanteil für die Busfahrten, die Schifffahrt, sowie Mittag- und Abendessen zahlen müssen.

 

Bei Nachweis geringen Einkommens werden auch bei der Musikschule und der Volkshochschule Sozialermäßigungen gewährt. Auch der Rhein-Main-Verkehrsverbund RMV bietet eine Vielzahl von Reduzierungen wie Schülertickets, Clever-Card für Schüler und Auszubildende, 65-Plus-Fahrkarte, Mobilitätsticket für Flüchtlinge, Semesterticket, Jobticket und Schwerbehindertentickets an.

 

Die zahlreichen Friedberger Vereine (z.B. Jimbala, sowie Sport-, Kultur- und Musikvereine, aber auch sonstige Vereine wie u.a. die Friedberger Tafel, die Volksbühne Friedberg, das Theater Altes Hallenbad) sind rechtlich jeweils selbstständige Organisationen und können, sofern sie es nicht bereits getan haben, eigenständig Sozialermäßigungen in Ihren Vereinssatzungen festlegen. Sie erhalten zudem in vielen Fällen städtische Zuschüsse, nutzen vergünstigt oder kostenlos städtische Flächen und Räumlichkeiten und können unter anderem über die Homepage der Stadt Friedberg kostenlos für Ihre Angebote und Veranstaltungen werben, kommen also bereits in den Genuss zahlreicher freiwilliger Leistungen der Stadt Friedberg. Einzelvereinbarungen mit einigen oder allen Friedberger Vereinen würden einen sehr großen Zeitaufwand für Verhandlungen und einen entsprechend hohen Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

Die Verwaltung vertritt daher die Auffassung, dass die Stadt Friedberg bereits an vielen Stellen ein solidarisches Friedberg lebt und die Einführung eines Sozialpasses insbesondere aufgrund der nötigen Wohnsitz- und Bescheidprüfungen (Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, geringem Einkommen nach § 85 SGB II und ggf. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG), sowie der regelmäßig bei Verlängerungen nötigen Prüfungen mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen nicht leistbar ist. Dies auch aus dem Hintergrund, dass es in Friedberg gemäß dem Geschäftsbericht des Fachbereiches Jugend und Soziales Jobcenter Wetterau 2015/2016 im Dezember 2016 (als aktuellstem erfassten Zeitraum) alleine in Friedberg über 1.300 Bedarfsgemeinschaften und über 2.400 Regelleistungsberechtigte gab.