Betreff
Bauleitplanung der Nachbargemeinde Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 8 "Burg-Gräfenröder-Straße" hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB/Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Vorlage
11-16/0762
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Seitens der Stadt Friedberg werden zu dem Bebauungsplanentwurf Nr. I 8 „Burg-Gräfenröder-Straße“ der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt, weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

 


Sach- und Rechtslage:

Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung einer Wohnbaufläche am südwestlichen Ortsrand von Ilbenstadt geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 2,7 ha. Davon entfallen auf die Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) 2,3 ha und die Erschließung 0,4 ha.

Ermöglicht wird die Errichtung von Einzel- oder Doppelhäusern mit max. 2 Vollgeschossen.

Der RegFNP stellt die Fläche des Geltungsbereiches als „Wohnbaufläche, Erweiterung“ dar.