Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg werden zu dem Bebauungsplanentwurf Nr. 63
„Erweiterung Mörler Grund“ der Stadt Bad
Nauheim, Stadtteil Steinfurth weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Für den Bad Nauheimer Stadtteil Steinfurth sind im RegFNP drei Flächen
als Wohnbauerweiterungsflächen dargestellt. Derzeitig wird der 1. Bauabschnitt
des Mörler Grundes entwickelt; durch diesem vorliegenden Bebauungsplanentwurf
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die „Erweiterung des Mörler
Grundes“ geschaffen werden. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 2 ha, liegt
im Südwesten des Stadtteils Steinfurth und grenzt an die bestehende
Wohnbebauung im Bereich Brückgartenweg an.
Es soll ein allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,3, max. II Vollgeschossen und max. 2 WE in
Einzelhäusern entstehen. Mit diesen Vorgaben passt sich die geplante Bebauung
der umliegenden Bebauung an.
Die Erschließung erfolgt über die bestehende Straße „Am Gänsberg“ und
über die im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Mörler Grund Teil I
geschaffene Straße „Zum alten
Wasserturm“.