Betreff
Bauleitplanung der Nachbarstadt Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Erweiterung Mörler Grund" hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB/Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Vorlage
11-16/0728
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Seitens der Stadt Friedberg werden zu dem Bebauungsplanentwurf Nr. 63 „Erweiterung Mörler Grund“  der Stadt Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

 


Sach- und Rechtslage:

Für den Bad Nauheimer Stadtteil Steinfurth sind im RegFNP drei Flächen als Wohnbauerweiterungsflächen dargestellt. Derzeitig wird der 1. Bauabschnitt des Mörler Grundes entwickelt; durch diesem vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die „Erweiterung des Mörler Grundes“ geschaffen werden. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 2 ha, liegt im Südwesten des Stadtteils Steinfurth und grenzt an die bestehende Wohnbebauung im Bereich Brückgartenweg an.

Es soll ein allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,3,  max. II Vollgeschossen und max. 2 WE in Einzelhäusern entstehen. Mit diesen Vorgaben passt sich die geplante Bebauung der umliegenden Bebauung an.

Die Erschließung erfolgt über die bestehende Straße „Am Gänsberg“ und über die im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Mörler Grund Teil I geschaffene Straße  „Zum alten Wasserturm“.