Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird
beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 04.07.2013 eine
Beschlussvorlage vorzulegen, die folgende Änderungen der „Satzung über die
Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder
Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedberg“ zum Gegenstand hat:
1.
In § 4
(Steuersätze) werden die Höchstbeträge zu § 2a) gestrichen, so dass eine
Abrechnung der Steuer zukünftig allein nach dem Prinzip der Bruttokasse, d. h.
in Abhängigkeit von den Umsätzen der Apparate-Betreiber erfolgt.
2.
Der
Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und in Gaststätten
und an sonstigen Aufstellorten wird von 12 % auf 15 % erhöht.
3.
Die
Satzungsänderung tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.