Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.     Für die Parzelle Gemarkung Friedberg, Flur 19, Flurstücke 29/2-3 im nördlichen Teil des Baublocks Am Dachspfad/Karlsbader Straße/Tepler Straße wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grenze des Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 87 „Erweiterung der THM“.

 

2.     Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

3.     Mit den vorliegenden städtebaulichen Entwürfen wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: