hier: Einführung eines Friedberg-Pass
Antragstext:
Der Magistrat wird beauftragt, einen Friedberg-Pass
einzuführen.
Dieser ermöglicht folgenden Personenkreisen mit
Erstwohnsitz in Friedberg eine Ermäßigung um mindestens 50% in den Bereichen
Stadtbus, Kultur, Sport, Bildung und Freizeit:
1) Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtscard
2)
Personen mit geringen Einkommen:
a)
Empfangenden von Arbeitslosengeld II
b)
Personen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung
empfangen
c)
Personen, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz empfangen
d)
Personen, die Anrecht auf einen
Wohnberechtigungsschein haben
e)
Personen, die einen Ausweis der Friedberger Tafel
haben
f)
Personen in Haushalten, deren
Haushaltsnettoeinkommen unterhalb von 60% des Medianeinkommens für Hessen liegt
(Armutsschwelle). (2019: 1093 € für eine Einzelperson, 2300 € für einen
Haushalt mit 2 Erwachsenen, 2 Kindern.)
Sollte die Stadt Friedberg nicht organisatorisch an
den betroffenen Angeboten beteiligt sein, wird die Stadt beauftragt, die
Anbieter auf Antrag teilweise oder vollständig für die Ermäßigung zu
subventionieren. Hierfür ist ein leistungsgerechtes Budget in den Haushalt
einzustellen. Die Ausstellung eines solchen Passes soll kostenlos erfolgen. Die
Gültigkeitsdauer sollte 2 Jahre betragen.
Bei der Ausgestaltung des Passes ist darauf zu achten,
dass regelmäßig Zuschüsse der Stadt nur zum Einsatz kommen, sofern andere
Leistungen (wie z.B. Bildungs- und Teilhabepaket, Ermäßigung durch Fachstelle
Jugendarbeit des Wetteraukreises, etc.) nicht zur Reduzierung der Kosten um
mindestens 50% genügen. In solchen Fällen sind die Leistungen der Stadt
nachgelagert zu erbringen.
In Fällen erheblicher bürokratischer Aufwendungen
kann davon abgewichen werden und eine rein städtische Bezuschussung erfolgen.