Betreff
Grundlagen für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes 2035
Vorlage
21-26/0958
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Auf Grundlage des Beschlusses Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl. Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751, 28.01.2021) sieht der Magistrat die Notwendigkeit der Erstellung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für alle Verkehrsformen.

Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen einzuleiten:

 

·      Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des Mobilitätsnetzes

o   Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel

o   Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur

o   Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur

o   Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen

o   Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen

o   Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs

o   Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote

 

·      Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität

o   Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs

o   Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern

o   Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen

o   Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich

o   Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit

o   Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils

 


Sach- und Rechtslage:

 

Auf Grundlage des Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl. Mobilitätskonzept (Beschluss DS-Nr. 16-21/1751, 28.01.2021) soll ein gesamtstädtisches Mobilitätskonzept für alle Verkehrsformen ausgeschrieben werden.

Aufbauend auf den bereits vorhandenen Grundlagen des ISEKs sind für das Verkehrsmodell folgende Verkehrserhebungen ergänzend mit zu beauftragen:

-       Großflächige Verkehrserhebung aller Verkehrsteilnehmer im Gesamtgebiet Friedberg

-       Haushaltsbefragung zur Ermittlung des Mobilitätsverhaltens /des Modal Split

-       Betriebsbefragung zur Ermittlung des Pendlerverhaltens

-       Erhebung ruhender Verkehr (Pkw & Fahrrad)

-       ÖPNV-Erhebung

-       Öffentlichkeitsbeteiligungen

Zusätzlich ist eine Verkehrsprognose für den motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie für den ÖPNV für das Jahr 2035 zu berechnen. Aus den daraus abgeleiteten Daten wird die Erstellung eines intermodalen Verkehrsnachfragemodells erstellt.

Aufbauend auf der erfolgten Datensammlung ist eine Analyse der Bestandssituation mit aussagekräftiger Defizitanalyse und übersichtlichem Konfliktkatalog zu erarbeiten.

Auf Basis der Bestandsanalyse, der aufgezeigten Handlungsnotwendigkeiten und nach den mit dieser Vorlage beschlossenen Zielen:

·      Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des Mobilitätsnetzes

o   Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel

Aus geschickter Kombination verschiedener Verkehrsträger soll die allgemeine Verkehrssituation im Stadtgebiet verbessert werden.

o   Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur

Vorhandene Fahrradweglücken sollen geschlossen werden und neue geeignete Radverkehrsverbindungen sollen aufgezeigt werden.

o   Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur

Defizite sowie Verbesserungsvorschläge im Bereich der Barrierefreiheit sollen aufgezeigt werden, insbesondere im Bereich der Schulwege.

o   Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen

Eine Mobilitätsstation bildet den Zusammenschluss mehrerer Verkehrsformen wie ÖPNV-Haltestellen und Fahrradabstellanlagen und bilden somit ein Grundpfeiler des Umweltverbundes. Dadurch werden besonders Berufspendler unterstützt.

o   Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen

Die vorhandenen Bahnhöfe sollen für Pendler durch bessere ÖPNV–Anbindung, direkteren Fahrradwegverbindungen und dem Ausbau des Park-and-Ride sowie des Rent-a-Bike-Angebotes attraktiver gestaltet werden.

o   Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs

Die vorhandenen Buslinien sollen analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten in Form von Zeitersparnis, Erhöhung der Fahrgastzahlen oder durch neue Haltestellen ausgearbeitet werden.

o   Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote

Potenziale für Sharingangebote, wie z. B. Rent-a-Bike, Carsharing sollen ermittelt und Standortvorschläge vorbereitet werden.

 

·      Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität

o   Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr, sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs

Durch den Ausbau der Fußgänger- und Fahrradinfrastruktur und durch die Verbesserung der Verkehrsführung durch Parkleitsystem soll der Durchgangsverkehr in der Kernstadt reduziert werden.

o   Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern

Die Stadtteile sollen besser durch umweltverträgliche Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Car- und Bikesharing) vernetzt werden, um die Autoabhängigkeit zu verringern.

o   Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen

Das Sicherheitsgefühl der Verkehrsteilnehmer sowie die Durchgängigkeit des Fußgänger- und Fahrradverkehrs soll durch bauliche und verkehrsrechtliche Anordnungen erhöht werden.

o   Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich

Der Fußgängerbereich soll von Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar gemacht werden.

o   Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit

Pendler sollen schnell und effektiv Ihren Arbeitsweg ohne Nutzung des eigenen Pkws bewältigen können.

o   Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils

Die Nutzung des Fahrrads anstatt des eignen Pkws als Hauptverkehrsmittel im Stadtgebiet soll gefördert werden. Dies soll durch den Ausbau der Fahrradinfrastruktur, dem Einsatz von Mobilitätsstationen und der verfügbaren Fahrradabstellanlagen bewerkstelligt werden. 

Daraus erfolgt die Entwicklung eines verkehrs- und mobilitätsbezogenen Leitbildes. Daraus abgeleitet werden Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt. Letztere sind für einen Umsetzungszeitraum bis 2035 zu priorisieren.

Dieses ist unter Einbeziehung der kommunalpolitischen Gremien zu entwickeln und in den Gremien zu beschließen. Das erarbeitete Leitbild soll zumindest bis 2035 die politische Rahmenvorgabe des Verkehrswesens für die Kreisstadt Friedberg (Hessen) liefern. Dabei sollen insbesondere Ziele nach dem SMART-Ansatz (spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminierbar) entwickelt werden.

Unter Berücksichtigung des oben genannten Leitbildes sollen ausdrücklich für folgende Bereiche Maßnahmenplanungen ausgearbeitet werden:

-       Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr)

Verbesserung der Erreichbarkeit, Barrierefreiheit und Durchgängigkeit zu relevanten Zielen. Mit besonderer Berücksichtigung der Schulwege

-       ÖPNV, Intermodalität und alternative Mobilitätsformen

Insbesondere zur Verbesserung der Anbindung der Stadtteile sowie der – Schulstandorte

-       Verortung von Mobilitätsstationen

Potenzialabschätzung sowie Ausarbeitung von geeigneten Standorten für eine optimale Verknüpfung von Verkehrsformen

 

-       Ruhender Fahrradverkehr

            Potenzialermittlung und Verortung von Fahrradabstellanlagen.

-       Ruhender motorisierter Verkehr

            Erstellung eines Parkraumkonzeptes sowie eines Parkleitsystems

-       Infrastruktur Elektromobilität

            Ermittlung von geeigneten Potenzialflächen für öffentlich zugängliche E-Ladestationen

-       Mitfahrbänke

            Potenzialermittlung und Verortung von Mitfahrbänken.

 

Alle Maßnahmen sollen in kurzfristig zu realisierende und eher mittel- bis langfristige Maßnahmen unterschieden werden. Zudem sind die Kosten abzuschätzen und in einem Gesamtkostenplan zu beziffern.

Optional soll die Möglichkeit einer gutachterlichen Begleitung der umgesetzten Maßnahmen mit angeboten werden.

 

Der Planungsprozess des Mobilitätskonzeptes 2035 ist gemeinsam mit der Stadt Friedberg (Hessen) und den Stadtteilen zu entwickeln. Eine Integration der Fachämter der Stadt, Experten, Akteuren der Stadt, Fachbehörden ist ebenso vorzusehen wie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Gremien der Stadt Friedberg (Hessen).

 

Die Öffentlichkeit wird in die Konzepterarbeitung einbezogen. Dies ist jeweils am Beginn des Planungsprozesses sowie in der Phase des integrierten Handlungskonzeptes geplant.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

X

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)