Beschlussentwurf:
Auf Grundlage des Beschlusses Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl. Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751,
28.01.2021) sieht der Magistrat die Notwendigkeit der Erstellung eines
gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für alle Verkehrsformen.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen
wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen
einzuleiten:
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Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des
Mobilitätsnetzes
o Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel
o Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur
o Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur
o Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen
o Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen
o Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs
o Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote
·
Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen
Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität
o Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs
o Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern
o Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen
o Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich
o Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit
o Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils
Sach- und Rechtslage:
Auf Grundlage des Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl. Mobilitätskonzept (Beschluss DS-Nr.
16-21/1751, 28.01.2021) soll ein gesamtstädtisches Mobilitätskonzept für alle
Verkehrsformen ausgeschrieben werden.
Aufbauend
auf den bereits vorhandenen Grundlagen des ISEKs sind für das Verkehrsmodell
folgende Verkehrserhebungen ergänzend mit zu beauftragen:
- Großflächige Verkehrserhebung aller Verkehrsteilnehmer im Gesamtgebiet Friedberg
- Haushaltsbefragung zur Ermittlung des Mobilitätsverhaltens /des Modal Split
- Betriebsbefragung zur Ermittlung des Pendlerverhaltens
- Erhebung ruhender Verkehr (Pkw & Fahrrad)
- ÖPNV-Erhebung
- Öffentlichkeitsbeteiligungen
Zusätzlich ist eine Verkehrsprognose für den motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie für den ÖPNV für das Jahr 2035 zu berechnen. Aus den daraus abgeleiteten Daten wird die Erstellung eines intermodalen Verkehrsnachfragemodells erstellt.
Aufbauend auf der erfolgten Datensammlung ist eine Analyse der Bestandssituation mit aussagekräftiger Defizitanalyse und übersichtlichem Konfliktkatalog zu erarbeiten.
Auf Basis der
Bestandsanalyse, der aufgezeigten Handlungsnotwendigkeiten und nach den mit
dieser Vorlage beschlossenen Zielen:
·
Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des
Mobilitätsnetzes
o Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel
Aus geschickter Kombination
verschiedener Verkehrsträger soll die allgemeine Verkehrssituation im
Stadtgebiet verbessert werden.
o Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur
Vorhandene Fahrradweglücken
sollen geschlossen werden und neue geeignete Radverkehrsverbindungen sollen
aufgezeigt werden.
o Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur
Defizite sowie
Verbesserungsvorschläge im Bereich der Barrierefreiheit sollen aufgezeigt
werden, insbesondere im Bereich der Schulwege.
o Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen
Eine Mobilitätsstation bildet
den Zusammenschluss mehrerer Verkehrsformen wie ÖPNV-Haltestellen und
Fahrradabstellanlagen und bilden somit ein Grundpfeiler des Umweltverbundes.
Dadurch werden besonders Berufspendler unterstützt.
o Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen
Die vorhandenen Bahnhöfe sollen für Pendler
durch bessere ÖPNV–Anbindung, direkteren Fahrradwegverbindungen und dem Ausbau
des Park-and-Ride sowie des Rent-a-Bike-Angebotes attraktiver gestaltet werden.
o Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs
Die vorhandenen Buslinien
sollen analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten in Form von Zeitersparnis,
Erhöhung der Fahrgastzahlen oder durch neue Haltestellen ausgearbeitet werden.
o Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote
Potenziale für Sharingangebote,
wie z. B. Rent-a-Bike, Carsharing sollen ermittelt und Standortvorschläge
vorbereitet werden.
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Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen
Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität
o Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr, sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs
Durch den Ausbau der Fußgänger-
und Fahrradinfrastruktur und durch die Verbesserung der Verkehrsführung durch
Parkleitsystem soll der Durchgangsverkehr in der Kernstadt reduziert werden.
o Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern
Die Stadtteile sollen besser
durch umweltverträgliche Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Car- und Bikesharing)
vernetzt werden, um die Autoabhängigkeit zu verringern.
o Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen
Das Sicherheitsgefühl der
Verkehrsteilnehmer sowie die Durchgängigkeit des Fußgänger- und Fahrradverkehrs
soll durch bauliche und verkehrsrechtliche Anordnungen erhöht werden.
o Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich
Der Fußgängerbereich soll von
Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne
fremde Hilfe zugänglich und nutzbar gemacht werden.
o Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit
Pendler sollen schnell und
effektiv Ihren Arbeitsweg ohne Nutzung des eigenen Pkws bewältigen können.
o Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils
Die Nutzung des Fahrrads
anstatt des eignen Pkws als Hauptverkehrsmittel im Stadtgebiet soll gefördert
werden. Dies soll durch den Ausbau der Fahrradinfrastruktur, dem Einsatz von
Mobilitätsstationen und der verfügbaren Fahrradabstellanlagen bewerkstelligt
werden.
Daraus erfolgt die Entwicklung eines verkehrs- und mobilitätsbezogenen Leitbildes. Daraus abgeleitet werden Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt. Letztere sind für einen Umsetzungszeitraum bis 2035 zu priorisieren.
Dieses ist unter Einbeziehung der kommunalpolitischen Gremien zu entwickeln und in den Gremien zu beschließen. Das erarbeitete Leitbild soll zumindest bis 2035 die politische Rahmenvorgabe des Verkehrswesens für die Kreisstadt Friedberg (Hessen) liefern. Dabei sollen insbesondere Ziele nach dem SMART-Ansatz (spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminierbar) entwickelt werden.
Unter Berücksichtigung des oben genannten Leitbildes sollen ausdrücklich für folgende Bereiche Maßnahmenplanungen ausgearbeitet werden:
-
Nahmobilität
(Fuß- und Radverkehr)
Verbesserung der Erreichbarkeit, Barrierefreiheit und Durchgängigkeit zu relevanten Zielen. Mit besonderer Berücksichtigung der Schulwege
-
ÖPNV,
Intermodalität und alternative Mobilitätsformen
Insbesondere zur Verbesserung der Anbindung der Stadtteile sowie der – Schulstandorte
-
Verortung
von Mobilitätsstationen
Potenzialabschätzung sowie Ausarbeitung von geeigneten Standorten für eine optimale Verknüpfung von Verkehrsformen
-
Ruhender
Fahrradverkehr
Potenzialermittlung und Verortung von Fahrradabstellanlagen.
-
Ruhender
motorisierter Verkehr
Erstellung eines Parkraumkonzeptes sowie eines Parkleitsystems
-
Infrastruktur
Elektromobilität
Ermittlung von geeigneten Potenzialflächen für öffentlich zugängliche E-Ladestationen
-
Mitfahrbänke
Potenzialermittlung und Verortung von Mitfahrbänken.
Alle Maßnahmen sollen in kurzfristig zu realisierende und eher mittel- bis langfristige Maßnahmen unterschieden werden. Zudem sind die Kosten abzuschätzen und in einem Gesamtkostenplan zu beziffern.
Optional soll die Möglichkeit einer gutachterlichen Begleitung der umgesetzten Maßnahmen mit angeboten werden.
Der Planungsprozess des Mobilitätskonzeptes
2035 ist gemeinsam mit der Stadt Friedberg (Hessen) und den Stadtteilen zu
entwickeln. Eine Integration der Fachämter der Stadt, Experten, Akteuren der
Stadt, Fachbehörden ist ebenso vorzusehen wie die Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Gremien der Stadt Friedberg (Hessen).
Die Öffentlichkeit wird in die
Konzepterarbeitung einbezogen. Dies ist jeweils am Beginn des Planungsprozesses
sowie in der Phase des integrierten Handlungskonzeptes geplant.
Finanzielle Auswirkungen: |
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JA |
X |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Kostenstelle |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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( Unterschrift FB Finanzen) |