Beschlussentwurf:
Die Satzung für die Wahl
und die Aufgaben eines/einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt
Friedberg (Hessen) (Anlage) wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 auf den Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2022, Berufung eines/einer
Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung (DS 21-26/0533) unter
anderem beschlossen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer dazugehörigen
Satzung zu beauftragen.
Auf Einladung von Herrn
Bürgermeister Dirk Antkowiak sowie der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend,
Soziales, Senioren, Sport und Kultur, Frau Martina Pfannmüller fanden am 24.01.
sowie 01.08.2023 Arbeitstreffen mit der Verwaltung, Vertreterinnen der
Antragstellerin und externen Fachleuten statt. Hierbei wurden die möglichen und
wahrzunehmenden Aufgaben des Behindertenbeauftragten erörtert und festgelegt.
Beim Arbeitstreffen am 01.08.2023 stellte zudem die ehrenamtliche
Behindertenbeauftragte von Bad Vilbel ihre Aufgaben und Tätigkeiten vor. Des
Weiteren erfolgte ein ausführlicher Austausch zu den Fragen
„Inklusionsbeauftragte/r oder Behindertenbeauftragte/r“ sowie „ehrenamtliche
oder hauptamtliche Besetzung“.
Als Ergebnis dieser
Arbeitstreffen wurde von den Teilnehmenden vereinbart, dass zunächst gemäß
Ziffer 1 des v. g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung ein/e
Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderung
(Behindertenbeauftragter) auf ehrenamtlicher Basis berufen werden soll und die
Verwaltung die dazugehörige Satzung ausarbeitet.
Der Satzungsentwurf für die
Wahl und die Aufgaben eines/einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der
Stadt Friedberg (Hessen) ist als Anlage 1 beigefügt.
Hierbei dienten die
diesbezüglichen Satzungen der Stadt Bad Vilbel und der Stadt Karben als
Vorlagen.
Die Tätigkeit des/der
Behindertenbeauftragten ist ein Ehrenamt mit den entsprechenden Rechten und
Pflichten nach den Regelungen der §§ 21 – 27 der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO). Dies schließt eine entsprechende Entschädigung gemäß § 27 HGO in
Verbindung mit der Entschädigungssatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) ein.
Gemäß einer kalkulatorischen
Kostenaufstellung werden sich diese Kosten auf ca. 2.550 € im Jahr
belaufen (siehe Anlage 2). Bei der monatlichen pauschalen
Aufwandsentschädigung soll der/die Behindertenbeauftragte aufgrund seines/ihres
umfänglichen Aufgabenfelds den ehrenamtlichen Beigeordneten gleichgestellt
werden.
In der kalkulatorischen
Kostenaufstellung sind darüber hinaus in analoger Anwendung der
Entschädigungssatzungen von Karben und Bad Vilbel deren finanzielle
Aufwendungen zum Vergleich aufgeführt (Karben: 893 €, Bad Vilbel 3.484 €
jeweils per anno).
Darüber hinaus ist der/dem
Behindertenbeauftragten die erforderliche Arbeitsausstattung zur Verfügung zu
stellen. Für fachbezogene Zeitschriften, Bücher, sonstiges Informationsmaterial
sowie den Besuch erforderlicher Fortbildungen wird ein Budget in Höhe von bis
zu 500 € im Jahr zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
X |
JA |
☐ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
2024 |
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
??? |
Kostenstelle |
4.4…. |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
6131000/6010100/6701003/ 6063000/6810000/6820000/
6832000/6840000/6850000/ 6880000/ |
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Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ 6.100,00 |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den 31.10.2023 |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB Finanzen) |