Betreff
Satzung für die Wahl und die Aufgaben eines/einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Friedberg (Hessen)
Vorlage
21-26/0948
Aktenzeichen
50/4 Kp/Skö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die Satzung für die Wahl und die Aufgaben eines/einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Friedberg (Hessen) (Anlage) wird beschlossen.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2022, Berufung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung (DS 21-26/0533) unter anderem beschlossen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer dazugehörigen Satzung zu beauftragen.

 

Auf Einladung von Herrn Bürgermeister Dirk Antkowiak sowie der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur, Frau Martina Pfannmüller fanden am 24.01. sowie 01.08.2023 Arbeitstreffen mit der Verwaltung, Vertreterinnen der Antragstellerin und externen Fachleuten statt. Hierbei wurden die möglichen und wahrzunehmenden Aufgaben des Behindertenbeauftragten erörtert und festgelegt. Beim Arbeitstreffen am 01.08.2023 stellte zudem die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte von Bad Vilbel ihre Aufgaben und Tätigkeiten vor. Des Weiteren erfolgte ein ausführlicher Austausch zu den Fragen „Inklusionsbeauftragte/r oder Behindertenbeauftragte/r“ sowie „ehrenamtliche oder hauptamtliche Besetzung“.

 

Als Ergebnis dieser Arbeitstreffen wurde von den Teilnehmenden vereinbart, dass zunächst gemäß Ziffer 1 des v. g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung ein/e Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderung (Behindertenbeauftragter) auf ehrenamtlicher Basis berufen werden soll und die Verwaltung die dazugehörige Satzung ausarbeitet.

 

Der Satzungsentwurf für die Wahl und die Aufgaben eines/einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Friedberg (Hessen) ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Hierbei dienten die diesbezüglichen Satzungen der Stadt Bad Vilbel und der Stadt Karben als Vorlagen.

 

Die Tätigkeit des/der Behindertenbeauftragten ist ein Ehrenamt mit den entsprechenden Rechten und Pflichten nach den Regelungen der §§ 21 – 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Dies schließt eine entsprechende Entschädigung gemäß § 27 HGO in Verbindung mit der Entschädigungssatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) ein.

 

Gemäß einer kalkulatorischen Kostenaufstellung werden sich diese Kosten auf ca. 2.550  € im Jahr belaufen (siehe Anlage 2). Bei der monatlichen pauschalen Aufwandsentschädigung soll der/die Behindertenbeauftragte aufgrund seines/ihres umfänglichen Aufgabenfelds den ehrenamtlichen Beigeordneten gleichgestellt werden.

 

In der kalkulatorischen Kostenaufstellung sind darüber hinaus in analoger Anwendung der Entschädigungssatzungen von Karben und Bad Vilbel deren finanzielle Aufwendungen zum Vergleich aufgeführt (Karben: 893 €, Bad Vilbel 3.484 € jeweils per anno).

 

Darüber hinaus ist der/dem Behindertenbeauftragten die erforderliche Arbeitsausstattung zur Verfügung zu stellen. Für fachbezogene Zeitschriften, Bücher, sonstiges Informationsmaterial sowie den Besuch erforderlicher Fortbildungen wird ein Budget in Höhe von bis zu 500 € im Jahr zur Verfügung gestellt.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2024

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

???

Kostenstelle

4.4….

Investitionsnummer

 

Sachkonto

6131000/6010100/6701003/ 6063000/6810000/6820000/ 6832000/6840000/6850000/ 6880000/

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

€ 6.100,00

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den 31.10.2023

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)