hier: Kommunaler Wärmeplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung
Antragstext:
1)
Der Magistrat wird beauftragt
gemeinsam mit den relevanten Fachämtern sowie den kommunalen Eigenbetrieben
(Stadtwerken, Wohnungsbau) eine kommunale Wärmeleitplanung zu erarbeiten.
2)
Über deren Fortschritt ist alle drei
Monate im Ausschuss Energie, Wirtschaft und Verkehr zu berichten.
3)
Der Magistrat soll dabei nach einem
Stufenkonzept vorgehen, das mit einer Erhebung und Analyse der Ist-Situation
sowie der lokalen Potentiale beginnt, auf dieser Grundlage ein
Versorgungskonzept entwickelt und darauf aufsetzend ein Konzept zur Umsetzung
erstellt. Eine entsprechende Vorlage ist dem Stadtparlament vorzulegen.
Folgende vier Schritte sind in diesem Prozess zu
berücksichtigen:
a. Bestand
und Einsparpotenziale des Energiebedarfs
b. Potenzialanalyse
erneuerbare Energien und Abwärme sowie entsprechende Netzanpassungen (u. a.
Niedrigtemperaturnetze und Kältenetze)
c. Entwicklung von Untersuchungsgebieten mit dafür
benötigter zukünftiger Versorgungsstruktur mit Zwischenzielen 2025, 2030 und
2035
d. Lokale Wärmewendestrategie
2) Die
Stadt Friedberg setzt sich das Ziel, den Wärmebedarf im gesamtstädtischen
Gebäudesektor aus erneuerbaren Energien zu decken.
Die
Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale
kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen.
Das Stadtparlament Friedberg bekennt
sich zu den Zielen der Bundesregierung, den Wärmeenergiebedarf bis spätestens
2030 zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien, inklusive zu hebender
Effizienzpotentiale, zu bestreiten.