Festlegung des Wahltermins
Beschlussentwurf:
- Für die
Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird als Wahltermin
der
24. September 2023 und für eine
evtl. stattfindende Stichwahl der 08.
Oktober 2023
festgelegt.
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Abweichung von den
Bestimmungen des
§ 42 Abs. 3 HGO
(die Bürgermeisterwahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor
Freiwerden der
Stelle durchzuführen).
Sach- und Rechtslage:
Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Dirk
Antkowiak endet am 07. Januar 2024.
Nach § 39 Absatz 1 a Satz 1 der HGO wird die
Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählt.
Die Wahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der
Stelle durchzuführen.
Die Bürgermeisterwahl hat danach in der Zeit
vom 07. Juli bis 07. Oktober 2023 stattzufinden.
Gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 der HGO kann bei
der Bestimmung des Wahltages von dem einzuhaltenden Zeitrahmen um bis zu drei
Monaten abgewichen werden, wenn dadurch die gemeinsame Durchführung der Wahl
der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters mit einer anderen Wahl ermöglicht
wird. Dies ist hier der Fall, denn der Wahltermin für die Landtagswahl wird am
08. Oktober erfolgen.
Eine Bündelung des 1. Wahltermins auf den
08. Oktober 2023 wird nicht für sinnvoll erachtet, denn die dann ggfs.
stattfindende Stichwahl fiele auf den 22. Oktober 2023 (die Herbstferien
beginnen bereits am 20. Oktober – nach Schulende).
Unter Berücksichtigung des vorgenannten
Sachverhalts wird seitens des Amtes folgender Vorschlag unterbreitet:
1.Termin für die
Direktwahl
24. September 2023
2.Termin für eine evtl. stattfindende Stichwahl
08. Oktober 2023