Betreff
Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters 2023;
Festlegung des Wahltermins
Vorlage
21-26/0666
Aktenzeichen
32/0-Fr.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

  1. Für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird als Wahltermin der

24. September 2023 und für eine evtl. stattfindende Stichwahl der 08. Oktober 2023

festgelegt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Abweichung von den Bestimmungen des

§ 42 Abs. 3 HGO (die Bürgermeisterwahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor

Freiwerden der Stelle durchzuführen).

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Dirk Antkowiak endet am 07. Januar 2024.

Nach § 39 Absatz 1 a Satz 1 der HGO wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den

Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählt.

 

Die Wahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

 

Die Bürgermeisterwahl hat danach in der Zeit vom 07. Juli bis 07. Oktober 2023 stattzufinden.

Gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 der HGO kann bei der Bestimmung des Wahltages von dem einzuhaltenden Zeitrahmen um bis zu drei Monaten abgewichen werden, wenn dadurch die gemeinsame Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters mit einer anderen Wahl ermöglicht wird. Dies ist hier der Fall, denn der Wahltermin für die Landtagswahl wird am 08. Oktober erfolgen.


 

 

Eine Bündelung des 1. Wahltermins auf den 08. Oktober 2023 wird nicht für sinnvoll erachtet, denn die dann ggfs. stattfindende Stichwahl fiele auf den 22. Oktober 2023 (die Herbstferien beginnen bereits am 20. Oktober – nach Schulende).

 

Unter Berücksichtigung des vorgenannten Sachverhalts wird seitens des Amtes folgender Vorschlag unterbreitet:

 

 

1.Termin für die Direktwahl

      24. September 2023

 

2.Termin für eine evtl. stattfindende Stichwahl

                                                                     08. Oktober 2023