Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2022;
hier: Prüfantrag: Ermittlung des Bedarfs an Kleingärten in Kernstadt und Stadtteilen und Neuausweisung von Flächen zur kleingärtnerischen Nutzung
Vorlage
21-26/0479
Art
Fraktionsantrag

 

Antragstext:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, bei den im Stadtgebiet bestehenden Kleingärten, die gemäß § 1 (1) Satz 1 und 2 des Bundeskleingartengesetzes

 

  1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dienen (kleingärtnerische Nutzung) und
  2. in einer Anlage liegen, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage),

 

den ggf. Laut Wartelisten bestehenden Bedarf an Pachtnutzungsflächen zu ermitteln.

 

Darüber hinaus ist festzustellen, wo im Stadtgebiet, gemäß Empfehlung der Hessischen Umweltministerin, geeignete neue Flächen zur kleingärtnerischen Nutzung ausgewiesen und in Bebauungsplänen abgesichert werden können.