Betreff
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.05.2022;
hier: Gutachten zu Ausgleichsflächen
Vorlage
21-26/0420
Art
Anfrage

 

Anfrage:

 

Im November 2017 wurde die Stadtverwaltung durch die Stadtverordnetenversammlung beauftragt, eine gutachterliche Prüfung der Ausgleichsfläche am Burgfeld zu beauftragen. 2019 wurde das Gutachten in Auftrag gegeben und im Februar 2020 fertiggestellt.

 

Im April 2022 wurde das Gutachten, auf Nachfrage der GRÜNEN, den Stadtverordneten vorgelegt. In dem Gutachten ist in der Zusammenfassung auf Seite 18 unter anderem zu lesen:

 

„Die Wiesenfläche erfüllt in keinster Weise die Anforderungen der geplanten Ersatzfläche und muss zur Herstellung des artenreichen Zielbiotops umgebrochen und neu angelegt werden“

 

Das Gutachten beschreibt außerdem eine Maßnahmenübersicht mit empfohlenem Vorgehen zur Herstellung der Zielbiotope.

 

  1. Was hat die Stadt bisher in diesem Zusammenhang unternommen, um die Wiederherstellung der Zielbiotope zu erreichen?

 

  1. Was ist weiterhin geplant, um das Zielbiotop auf dem Burgfeld herzustellen?

 

 

  1. Ist von der Stadt geplant, auch andere Ausgleichsflächen gutachterlich beurteilen zu lassen?

 

  1. Werden über die Erschließungskosten von Wohnbaugebieten die Herstellung und ökologische Aufwertung von Ausgleichsflächen (mit-)finanziert?

 

 

  1. Wenn ja, besteht aus Sicht der Grundstückseigentümer, die über die Erschließungskosten die Ausgleichs- und Ersatzfläche mitfinanziert haben, ein rechtlicher Anspruch auf ordnungsgemäße Umsetzung eben dieser?