Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2022;
hier: Änderungsantrag zum Antrag Auftragsvergabe und Klimaschutz - Haushaltsbegleitbeschluss
Vorlage
21-26/0282-1
Art
Fraktionsantrag

 

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen der Stadt Friedberg und ihrer Eigenbetriebe sind neben dem Preis grundsätzlich weitere auch Aspekte, insbesondere der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa der Klimaschutz, zu berücksichtigen.

 

2. Bei ihren Ausschreibungen werden dazu mindestens die in Artikel 67 der europäischen Vergaberichtlinie 2014/24/EU genannten Kriterien betrachtet und gewichtet.

 

Für die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte sind hierbei auch die entsprechenden Möglichkeiten von § 43 bzw. § 45 der Unterschwellenvergabeordnung des Bundes zu nutzen.

 

Das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung vom 12.07.2021 hat ebenfalls den Kommunen die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen.

 

Bei Ausschreibungen der Stadt Friedberg werden umweltbezogene und soziale Kriterien werden dabei grundsätzlich jeweils mindestens mit 10% gewichtet. Eine hiervon abweichende Gewichtung ist der Stadtverordnetenversammlung vor Veröffentlichung der Ausschreibung zu begründen. zu dokumentieren und zu begründen.

 

Ab einem Ausschreibungsvolumen von 100.000,00 Euro ist die Abweichung vor Ausschreibung im zuständigen Fachausschuss zu begründen. Die konkrete Gewichtung für die umweltbezogenen Kriterien schlägt die mit dem wird in Absprache mit der für das Klimaschutzmanagement der Stadt beauftragte Person vor erarbeitet.

 

Diese Gewichtung und Absprache erfolgt bei kleineren Vergaben (z.B Büromaterial) grundsätzlich und ab einem Volumen von 20.000,00 Euro im Einzelfall. Diese Ab diesem Volumen wird das Klimaschutzmanagement der Stadt auch bei der Beurteilung der Angebote mit einbezogen.

 

3. Die tatsächlichen (ggf. geschätzten) bzw. erwarteten Kosten oder Einsparungen im Zusammenhang mit der Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen werden im Friedberger Jahresabschluss künftig in Form einer Nebenrechnung (z.B. "Davon-Vermerk" im Erläuterungstext) ausgewiesen. vom Klimaschutzmanager im Rahmen seiner Tätigkeit in einem entsprechenden Berichtswesen miterfasst.