Beschlussentwurf:
Die Betriebskommission empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung gem. § 5 Pos. 5 des Eigenbetriebsgesetzes in der
Fassung vom 06. Juni 1989 die Satzung zur Änderung der Wasserbeitrags- und
gebührensatzung der Stadt Friedberg vom 18.12.1981 mit 1. Nachtrag vom
26.11.1982, dem 2. Nachtrag vom 15. November 1990, dem 3. Nachtrag vom 28. Juni
1991, dem 4. Nachtrag vom 01. August 1992, dem 5. Nachtrag vom 10. Dezember
1992, dem 6. Nachtrag vom 31. Januar 1994, dem 7. Nachtrag vom 23. November
1995, dem 8. Nachtrag vom 12. Dezember 1996, dem 9. Nachtrag vom 27. September
2001, dem 10. Nachtrag vom 08. November 2001, dem 11. Nachtrag vom 17. Juni
2003, dem 12. Nachtrag vom 31.03.2008, dem 13 Nachtrag vom 16.12.2011 mit einem
14. Nachtrag in der beigefügten Fassung zu genehmigen.
Sach- und Rechtslage:
Die Benutzungsgebühr je m3 Frischwasser wurde zuletzt mit dem 12. Nachtrag zur Satzung vom 31.03.2008 angehoben.
Im Rahmen der 216. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2019: Mittlere Städte“ im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes wurde der Gebührenhaushalt Wasser für die Jahre 2014 bis 2018 untersucht. Die durchgeführten Analysen deuteten darauf hin, dass der aktuelle Wasserpreis aus dem Jahr 2008 im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Friedberg nicht mehr ausreicht, um die in der Sparte Wasser anfallenden Kosten zu decken.
Eine entsprechende Information ging am 27.02.2020 an die Betriebskommission.
In der Sitzung vom 03.06.2020 wurde die Betriebskommission informiert, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner mit der Analyse der Wasserpreise beauftragt wurde.
Nach erfolgtem Jahresabschluss und Fertigstellung des Wirtschaftsplans für die Jahre 2021 – 2023 wurden beide Sachverhalte von Schüllermann und Partner in der Gebührenkalkulation verarbeitet.
Auf Basis der Kalkulation ergibt sich ein Erhöhungsbedarf von aktuell 1,77 EUR netto / m3 (1,89 EUR brutto / m3) auf 1,97 EUR netto / m3 (2,11 EUR brutto / m3) bei der Benutzungsgebühr je m3 Frischwasser.
Die durchschnittlichen Kosten in Hessen lagen 2019 bei 1,75 €/m3 netto und 2,09 €/m3 brutto.
Unterstellt man einen Jahresverbrauch von 184 m3, was in etwa einem 4-Personen Haushalt entspricht, so entstehen Mehrkosten von rund 10,8 ct am Tag, 3,32 € im Monat oder 39,78 € im Jahr.
Die Stadtwerke Friedberg liegen mit diesem Preis und Jahreskosten von 387,85 € im Jahr auf einem vergleichbaren Niveau mit den Städten im Umkreis von Friedberg.
Zum Vergleich: Bad Nauheim: 364,23 € (1,98 EUR brutto / m3), Butzbach: 391,79 € (2,13 EUR brutto / m3), Gießen 378,01 € (2,05 EUR brutto / m3).
Anlage: 14. Änderungssatzung
Diagramm Entwicklung der Wasserpreise 1990 - 2019
Präsentation Schüllermann & Partner
Finanzielle Auswirkungen: |
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JA |
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NEIN |
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Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
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NEIN |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB Finanzen) |