hier: Vereinbarung zur Entwicklung eines Windparks (Absichtserklärung)
Beschlussentwurf:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem
Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und
Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen
Windparks im Bereich des Wintersteins mit folgenden Eckpunkten zu:
·
Entwicklung eines aufeinander abgestimmten
Windparklayouts
·
Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den
absolut notwendigen Umfang zu beschränken
·
Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und
Erholungsfunktionen des Waldes
·
Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und
beteiligte Kommunen
·
Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die
Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 %
Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)
2.
Das Bauleitplanverfahren „Natur- und
Erholungsgebiet Winterstein“ wird ausgesetzt.
Sach- und Rechtslage:
Chronologie/Sachstand
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
(Hessen) hat am 10.05.2012 beschlossen, dem Regionalverband eine Vorrangfläche
für Windenergieanlagen (WEA) im Bereich Winterstein vorzuschlagen. Alle anderen
Flächen im Stadtgebiet sollten ausgeschlossen werden.
Ferner wurde beschlossen, dass die Windenergieanlagen
konzentriert in einem Windpark zusammengefasst werden sollen. Dies sollte in
Abstimmung mit den angrenzenden Nachbarkommunen und Waldeigentümern erfolgen.
Ziel war es, nach Möglichkeit einen gemeinsamen Windpark zu errichten.
Bereits im Vorfeld dieses Beschlusses fanden mehrere
Gespräche mit den Nachbarkommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und Ober-Mörlen
sowie dem Bundes- und Hessenforst bezüglich einer gemeinsamen Windparkplanung
statt.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
wurde eine tierökologische Untersuchung durchgeführt und ein Fachbüro mit der
Planung des Windparks beauftragt.
Um die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, der
Natur, der Tierwelt und der Erholungssuchenden auf ein verträgliches Maß zu
beschränken, wurde bei den Vorplanungen die Anzahl der WEA des gesamten
interkommunalen Windparks auf maximal neun Anlagen beschränkt.
Abgrenzung des geplanten Windparks, Stand: 2012
Es fanden informelle Gespräche mit Windparkbetreibern
und Banken statt.
Es wurde eine Stellungnahme der Denkmalpflege wegen
den Schutzzonen des Weltkulturerbes Limes eingeholt.
Der geplante Windpark befand sich zudem im 15‑km‑Radius
eines Funkfeuers (VOR Metro in Nidderau-Erbstadt). Funkfeuer übermitteln
Navigationsdaten an Flugzeuge und dienen damit der Flugsicherheit. Der
15-km-Radius ist ein Prüfradius. Es wird von der Flugsicherung geprüft, ob eine
Beeinträchtigung des Funkfeuers von den geplanten WEA ausgehen könnte.
Es wurde über das Regierungspräsidium Darmstadt (RP)
eine Stellungnahme der Flugsicherung zu der Planung eines Windparkbetreibers
für neun WEA eingeholt.
In zwei Schreiben vom Januar und August
2013 an das RP haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die
Deutsche Flugsicherung erklärt, dass im 15-km-Radius mit Ablehnung von WEA zu
rechnen ist. Acht der neun WEA befanden sich in diesem Radius. Die verbleibende
WEA wurde von der Denkmalpflege wegen der Nähe zum Limes abgelehnt.
Zu diesem Zeitpunkt stand noch ein Urteil in einem
Berufungsverfahren des Windenergieunternehmens ABO-Wind aus Wiesbaden gegen die
Ablehnung von vier WEA in Nieder-Erlenbach aus. Die WEA sollten in einer Entfernung
von 11 km von dem Funkfeuer errichtet werden.
Des Weiteren standen zwei Gutachten aus, die mehrere
Bundesländer, darunter auch Hessen, in Abstimmung mit der Flugsicherung in
Auftrag gegeben hatten. Die Gutachten sollten Aufschluss über die Wirkung von
WEA auf Flugsicherungsanlagen geben.
Im Juni 2013 fanden zwei Workshops zum Thema
„Windpark Winterstein“ für die Mitglieder der kommunalen Gremien der
beteiligten Kommunen statt. In diesem Workshop wurden alternative
Lösungskonzepte für den Windpark vorgestellt und die wesentlichen technischen,
juristischen, ökologischen und wirtschaftlichen Problemfelder behandelt.
Aufgrund der vorstehenden Problematik sind die
Planungen für den Windpark am Winterstein dann ins Stocken geraten.
Mit Urteil vom 04.07.2016 hat das
Bundesverwaltungsgericht der entschieden, dass ein Bauverbot nach § 18 a
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) keine Gewissheit voraussetzt, dass eine
Flugsicherungseinrichtung gestört wird; vielmehr reicht die Möglichkeit einer
Störung aus.
Im August 2016 hat die Futura AG (Koblenz) einen
Antrag zur Errichtung von sechs WEA auf Waldflächen des Bundes in Friedberger
und Rosbacher Gemarkung beim RP Darmstadt gestellt, ohne dass vorher eine
Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und dem Hessenforst stattgefunden hat.
Die sechs beantragten WEA befanden sich im 15-km Radius des Funkfeuers.
Der „Winterstein“ ist ein beliebtes, vielfältig
genutztes und wertvolles Naherholungsgebiet. Dort wurden in den letzten Jahren
zahlreiche Maßnahmen zur Regenrückhaltung umgesetzt. Dies waren wichtige
Beiträge zum Hochwasserschutz für die umliegende Wohnbebauung, weitere
Maßnahmen sind geplant. Der Wald übt dadurch auch gleichzeitig eine wichtige
Funktion bei der Grundwasserneubildung in den Gemarkungen von Rosbach, Friedberg
und Ober-Mörlen aus. Hochwasserschutz und Grundwasseranreicherung sind
angesichts der spürbaren Folgen des Klimawandels äußerst wichtige
Maßnahmen.
Um sicherzustellen, dass durch eine nicht abgestimmte
Errichtung eines Windparks auf den Flächen des Bundes die wichtigen Funktionen
des Waldes nicht gefährdet und die weiteren Planungen eines interkommunalen
Windparks nicht massiv eingeschränkt werden, haben die beteiligten Kommunen die
Aufstellung eines Bebauungsplanes mitsamt einer Veränderungssperre in die Wege
geleitet.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
hat am 08.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Natur- und
Erholungsgebiet Winterstein“ Teilbereich Friedberg (Hessen) beschlossen.
Wesentliche Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes sind:
· Nutzungen im Wald
strukturieren
· Einrichtung
weiterer Biotope (Schaffung von Ökopunkten für den Ausgleichsbedarf in
Baugebieten, um wertvolle Ackerflächen zu schonen)
· Umsetzung weiterer
Maßnahmen zur Regenrückhaltung
· Optimierung des
Waldwegenetzes
· Überprüfung und
ggf. Verbesserung des Wegeleitsystems (Wildschutz, Forstbetrieb, Wanderer,
Jogger, Radfahrer und Reiter)
· Errichtung eines
Naturlehrpfades
· Errichtung eines
Flowtrails für Mountainbiker
· Einrichten von Freihaltezonen
zum Schutz des Weltkulturerbes Limes und der Kapersburg
· Festlegung von
geeigneten Standorten für Windenergieanlagen (WEA)
Die beteiligten Nachbarkommunen haben gleichlautende
Beschlüsse für ihre Gemarkungen gefasst, das Verfahren war abgestimmt.
In den Vegetationsperioden 2017 und 2018 wurden
umfangreiche Bestandsaufnahmen der Vegetation und der Tierwelt (u.a.
Großvogelarten und Fledermäuse) durchgeführt. Die Ergebnisse der
Bestandsaufnahme und die Erfassung sonstiger planungs- und abwägungsrelevanter
Themen wurden in den folgenden drei Karten zusammengefasst:
· Waldfunktionen und
potenzielle Quellrenaturierungsflächen
· Wertgebende
Waldbestände und planungsrelevante Vogelarten
· Touristische
Infrastruktur und Kulturgüter
Wegen des massiven Borkenkäferbefalls infolge der
trockenen Sommer 2018 und 2019 mussten großräumig Fichtenbestände gerodet
werden. Diese Rodungsmaßnahmen haben zu gravierenden, strukturellen
Veränderungen geführt, die Nachkartierungen erforderlich machten und sich auch unmittelbar
auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes auswirkten.
Die beantragten sechs WEA auf den Waldflächen des
Bundes wurden zwischenzeitlich von der Flugsicherung abgelehnt.
ABO-Wind ist 2018 mit der Berufung gegen die
Ablehnung der vier WEA in Nieder-Erlenbach vor dem hess. Verwaltungsgerichtshof
gescheitert.
Die Gutachten, die von den Bundesländern in Auftrag
gegeben wurden, haben für das Funkfeuer, das den Winterstein tangiert (VOR
Metro in Nidderau-Erbstadt), keine neuen Erkenntnisse gebracht. Dadurch kann
das Thema „Flugsicherung“ nur auf Bundesebene gelöst werden.
Der Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen (TPEE)
ist am 30. März 2020 in Kraft getreten.
TPPE,
Regierungspräsidium Hessen, Stand: 2020
Die blau gekennzeichnete Fläche des Vorranggebietes
befindet sich innerhalb des 15-km-Radius des Funkfeuers.
Im Zeitraum vom 27.07.2020 bis 04.09.2020 wurde mit
einem Vorentwurf des Bebauungsplanes eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
und eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Der Vorentwurf beinhaltete drei Standorte für WEA außerhalb des
15-km-Radius des Funkfeuers. Ziel dieser ersten Beteiligungsrunde war es, für
die weiteren Planungen einen ersten Überblick über die Belange der
verschiedenen Fachbehörden und Verbände zu erhalten. Auszugsweise folgen einige
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die an dieser
Stelle hervorzuheben sind:
Landesamt für
Denkmalpflege/hessenARCHÄOLOGIE
Die Planung wird im derzeitigen Stadium abgelehnt, da
sich zwei der drei WEA in der Pufferzone des Limes befinden. Diese Standorte
würden u.U. den universellen Wert des Welterbes beeinträchtigen. Es wird dringend
dazu geraten, Standorte außerhalb dieser Zone zu wählen, ansonsten wäre die
Einschaltung der UNESCO durch das Landesamt für Denkmalpflege/hessenARCHÄOLOGIE
unumgänglich.
Anmerkung: Im TPEE wurde ein 200 m-Streifen zum Limes
freigehalten, dies wurde als ausreichend erachtet, um den Belangen der
Denkmalpflege Rechnung zu tragen. Die Pufferzone beträgt 1000 m. Hier gibt es
offensichtlich Interessenskonflikte.
RP Darmstadt
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes widerspricht den
Zielen der Raumordnung des TPEE.
Im Vorranggebiet Windenergie habe diese Nutzung
Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen.
Da nur 2 % der Landesfläche für die
Windenergienutzung zur Verfügung stehe, sei die bestmögliche Ausnutzung der
Vorranggebiete unumgänglich.
Der Bebauungsplan sei zwingend an die Ziele der
Raumordnung anzupassen, ansonsten sei er unwirksam.
Regionalverband
FrankfurtRheinMain
Der
Regionalverband, der zusammen mit dem RP für die Erstellung des TPEE zuständig
war, weist darauf hin, dass im Vorranggebiet die Windenergienutzung Vorrang vor
entgegenstehenden Nutzungen hat. Die Beschränkung auf lediglich drei Standorte
für WEA sei deshalb abwägungsfehlerhaft.
Energiebildungsverein
(EBV) e.V. Rockenberg
Der EBV beschäftige sich seit über einem Jahrzehnt im
Wetteraukreis mit aufklärenden Maßnahmen im Umwelt- und Energiebereich. Dort
gehe es primär um die relevanten Notwendigkeiten zu den Themen Klimawandel und
erneuerbare Energien. Der EBV vertrete dabei ausschließlich wissenschaftlich
belegte Fakten und vermittle diese in seiner Bildungsarbeit. Deshalb gebe er
eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange ab.
Der Verein lehnt den B-Plan ab. Vorranggebiete für
Windenergie müssten zu 100% genutzt werden, um das Ziel der Energiewende zu
erreichen. Auf der Vorrangfläche Winterstein könnten 23 WEA errichtet werden.
Bürgerinitiative
Winterstein
Die Bürgerinitiative (BI) ist gegen die Errichtung von
WEA auf dem Winterstein. Es werden im Wesentlichen die negativen Folgen für die
Gesundheit der Menschen, die Natur und die Landschaft hervorgehoben. Es wird
darauf hingewiesen, dass Deutschland mit nur 2 % an der weltweiten
CO2-Produktion beteiligt ist und somit der Bau von WEA hierzulande keinen
nennenswerten Beitrag zur Rettung des Weltklimas leisten kann.
Die BI werde von Bürgern und Bürgerinnen aus Wehrheim,
Friedberg, Ober-Mörlen, Rosbach v.d. Höhe und anderen Kommunen unterstützt.
Am 26.04.2021 fand eine Besprechung der beteiligten
Kommunen mit Hessen- und Bundesforst statt. Es wurde sich darauf verständigt,
unter Beteiligung ausgewählter Windparkentwickler und -betreiber ein
gemeinsames Windparkkonzept zu erstellen und hierüber zunächst eine Absichtserklärung
abzuschließen. Grundsätzlich soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus
energetischer Sicht optimiertes, eingriffsminimiertes Parklayout ermöglichen.
Es sollen möglichst geschädigte oder vorgeschwächte Waldflächen Eingang in die
Planung finden. Vorhandene Wege und Erschließungslinien sollen vorrangig
genutzt und neue Trassen möglichst vermieden werden. Die Schutz- und
Nutzfunktionen des Waldes sollen nicht unnötig beeinträchtigt werden. Es sollen
verschiedene Beteiligungsmodelle für Bürger und die beteiligten Kommunen
entwickelt werden.
Im September 2020 wurde ein „Bündnis Windpark Winterstein“ gegründet, dem nach eigenen Angaben 29 Organisationen
(Umweltverbände, Parteien, Energievereine u. - Genossenschaften, Vereine u.
Bürgergruppen) angehören. Das Bündnis fordert die möglichst zeitnahe
Realisierung des Windparks Winterstein unter optimalen energetischen
Gesichtspunkten. Das Bündnis hat sich Mitte 2021 mit der Bitte um Unterstützung
an die Hess. Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Frau Priska Hinz, gewandt. Es wird ein „Runder Tisch“ unter
Moderation der Hessischen Landesenergieagentur vorgeschlagen, bei dem mit dem
Bündnis der aktuelle Stand diskutiert und die anzustrebenden weiteren Inhalte
festgelegt werden sollen.
Auf ein Schreiben des o.g. Ministeriums haben die BürgermeisterInnen der involvierten Kommunen informiert, dass sie sich mit dem Bundes- und Hessenforst auf die Entwicklung eines gemeinsamen Windparkkonzeptes für den Winterstein verständigt haben. Sobald sich die Planungen verfestigt haben, werden die Bevölkerung der beteiligten Orte und das Bündnis Windpark Winterstein informiert.
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Juni 2021 angekündigt, der
deutschen Flugsicherung (DFS) Mittel für die Umrüstung der Funkfeuer zur
Verfügung zu stellen, um damit mehr Fläche für den Ausbau der
Windenergienutzung zu schaffen.
Nach
einer Pressemitteilung der DFS vom 11.06.2021 soll das Drehfunkfeuer VOR Metro
in Nidderau-Erbstadt 2024 auf die sogenannte Doppler-Technik umgerüstet werden.
Danach können mehr WEA in den Schutzbereichen zugelassen werden.
Weiteres Verfahren
Nach Abschluss der Absichtserklärung soll ein
Windparklayout entwickelt werden. Nach Vorlage eines belastbaren Parklayouts
und erster Gutachten erfolgt eine Gremienbeteiligung in den beteiligten
Kommunen. Danach soll eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.
Das Bauleitplanverfahren „Natur und Erholungsgebiet Winterstein“ soll vorerst ausgesetzt werden. Ob das Bauleitplanverfahren fortgeführt werden soll, kann nach Vorlage des Parklayouts entschieden werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
☐ |
JA |
⮽ |
NEIN |
|
Haushaltsjahr |
|
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
|
Kostenstelle |
|
||
Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
|
||
Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
|
|
|||
Kostenstelle |
|
||||
Sachkonto |
|
||||
Produkt |
|
||||
Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB Finanzen) |