Beschluss:
Die
anliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Friedberg
(Hessen) vom 15.12.2016 wird beschlossen.
Artikel 1 § 4 Abs. 2:
§ 4 Magistrat
(2) Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 10. Die
Stelle der/des Ersten Beigeordneten wird hauptamtlich verwaltet. Neun
Beigeordnete gehören dem Magistrat ehrenamtlich an.
Sach- und Rechtslage:
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 14.03.2021 besteht fraktionsübergreifender Konsens, die Anzahl der Beigeordneten im Magistrat anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen: |
X |
JA |
☐ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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X |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
111.00 |
Kostenstelle |
1.000000 |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
6131000 |
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Einnahme oder Ertrag |
Reduzierung der Sitzungsgelder |
Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
X |
JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB Finanzen) |