Betreff
Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 und vorläufige Festsetzungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs
Vorlage
16-21/1815
Art
Mitteilungsvorlage

Mit Schreiben vom 11.03.2021 hat der Landrat des Wetteraukreises die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 genehmigt. Aufgrund der allen rechtlichen Anforderungen entsprechenden Haushaltsplanung wurde die Genehmigung ohne aufsichtsbehördliche Auflagen und Bedingungen erteilt.

 

Die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am Samstag, dem 20.03.2021 in der Wetterauer Zeitung. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2021 erfolgt vom 22.03.2021 bis einschließlich 30.03.2021.

 

Das Hessische Finanzministerium hat zwischenzeitlich auch die vorläufigen Festsetzungen für das Ausgleichsjahr 2021 im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mitgeteilt. Danach kann der städtische Haushalt nach dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage mit einem positiven Ergebnis abschließen. Sollte sich der Haushaltsvollzug im Jahr 2021 im Rahmen der beschlossenen Planung halten und sollten sich keine ungeplanten Ertragsausfälle (Steuern, Gebühren, Beiträge, Entgelte) ergeben, könnte die zum Haushaltsausgleich notwendige Inanspruchnahme der Rücklage somit entfallen.