Beschlussentwurf:
Für
die Außengastronomie in der Saison 2021 (vom 01.04. bis 15.10.2021) werden die
anfallenden
Gebühren erlassen.
Die
Antrags- und Genehmigungsverfahren bleiben hiervon unberührt.
Sach- und Rechtslage:
Auf
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2020 wurden in der Saison
2020 keine Sondernutzungsgebühren erhoben, um die Ertragssituation der
Gastronomiebetreiber zu verbessern.
Auch
wurde durch die Stadtverordnetenversammlung eine Weiterführung der
Außenbewirtschaftung im Zeitraum 16.10.2020 bis 31.03.2021 beschlossen.
Die
beschlossene Weiterführung der Außenbewirtschaftung konnte allerdings, aufgrund
der momentanen Corona-Pandemie-Situation von den Betreibern nicht genutzt
werden, so dass auch eine Verbesserung der Ertragssituation nicht erfolgt ist.
Die Situation hat sich eher erheblich verschlechtert.
Um
dies etwas auszugleichen, wird seitens der Dezernentin vorgeschlagen, auch in
der Saison 2021 (von 01.04.2021 bis 31.10.2021) auf eine Gebührenerhebung zu
verzichten und damit auch weiterhin einen Beitrag zur Verbesserung der Ertragssituation
der Gastronomiebetreiber zu leisten.
Die
Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in der Saison 2019 betrugen ca.
15.800 €.
Finanzielle Auswirkungen: |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Haushaltsjahr |
|
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
|
Kostenstelle |
|
||
Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
|
||
Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100
HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
|
|
|||
Kostenstelle |
|
||||
Sachkonto |
|
||||
Produkt |
|
||||
Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB Finanzen) |