Beschlussentwurf:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung
in Friedberg Kernstadt wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und §
16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass
- Vorhaben im Sinne des
§ 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
dürfen;
- erhebliche oder
wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan der Satzung der Veränderungssperre
dargestellt (siehe Anlage 1 der
Vorlage).
Sach- und Rechtslage:
Parallel zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes Nr. 51 „Auf dem
Bock“, 3. Änderung in Friedberg Kernstadt soll gemäß § 14 BauGB eine
Veränderungssperre erlassen werden (s. Anlage 1 der Vorlage), um
Nutzungsänderungen innerhalb des Gebietes vorzubeugen, welche die Einhaltung
der künftigen Festsetzungen für den Geltungsbereich erschweren oder verhindern
könnten.
Der Geltungsbereich für die Veränderungssperre umfasst den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung in Friedberg Kernstadt, wie im Lageplan der Veränderungssperre dargestellt
(siehe Anlage 1 der Vorlage).
Wesentliche
Zielsetzungen des Bebauungsplanes:
zur Deckung des bestehenden Bedarfes an
Kitaplätzen sollen im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Auf dem
Bock“, 3. Änderung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt einer bislang gewerblich
betriebenen 4-gruppigen
Kindertagesstätte und die planungsrechtliche Voraussetzung zur Einrichtung
einer weiteren 8-gruppigen Kindertagesstätte geschaffen werden.
Die optimale verkehrliche Anbindung durch die
B3, einer Bushaltestelle direkt vor der Haustür und der Bahnanschluss Friedberg
Süd, sprechen für diesen Standort, der dadurch für anspruchsberechtigte Eltern
aus dem gesamten Stadtgebiet (Friedberg inkl. seiner Stadtteile) gut
erreichbar ist.
Die Inanspruchnahme dieses bestehenden
Standortes ermöglicht die Nutzung bereits versiegelter Flächen innerhalb der
vorhandenen Bebauung zur Erfüllung der städtischen Pflichtaufgabe
„Kinderbetreuung“.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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JA |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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( Unterschrift
FB Finanzen) |