Beschlussentwurf:
Die geänderte Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) für die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen hat im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen durch das Kommunalinvestitionsprogrammgesetz (KIPG) vom 25.11.2015 sowie der Förderrichtlinie des Hessischen Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) der Stadt Friedberg finanzielle Mittel gemäß der Anlage zur Verfügung gestellt.
Gemäß Mitteilung der WI-Bank ist es möglich, Mittel die noch nicht abgerufen sind für andere Maßnahmen umzuschichten. Auf Grund dringend benötigter Mittel für die Schaffung von Kita-Plätzen schlägt die Verwaltung vor, entsprechend der Anlage finanzielle Mittel innerhalb des KIP Programms umzuschichten.
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JA |
X |
NEIN |
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Ergebnishaushalt |
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Produkt |
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Kostenstelle |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB
Finanzen) |