Beschlussentwurf:
- Es wird beschlossen, statt eines Notstromaggregates auf Tandemanhänger die Summe von 29.000,00 € aus Invest.Nr. 5.0810.10 zu verwenden um stattdessen für die Feuerwehrhäuser in Bauernheim, Bruchenbrücken, Dorheim und Ossenheim jeweils ein tragbares 15 KW-Notstromaggregat mit Feuerwehrzulassung anzukaufen. Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung.
- Es wird beschlossen, die Summe von 49.000,00 € von Invest.Nr. 5.0700.02, zuzüglich überplanmäßig erforderlicher Mittel in Höhe von 4.407,40 € gemäß Kostendeckungsvorschlag für den Ankauf von 2 gleich starken stationären Aggregaten mit jeweils 67 kW für die Feuerwehrhäuser Friedberg und Ockstadt zu verwenden.
Sach- und Rechtslage:
Die Kommunen -und hier insbesondere die
Feuerwehren- haben sich auf einen, bis zu 5 Tage andauernden flächendeckenden
Stromausfall vorzubereiten.
Bei den Haushaltsresten stehen für die
Feuerwehren unter Investitionsnr. 5.0700.02 (Kostenstelle 5.130001) 49.000,00 €
für ein stationäres Notstromaggregat für das Feuerwehrhaus Kernstadt und unter
der Investitionssnr. 5.0810.10 (Kostenstelle 5.130000) 29.000,00 € für ein fahrbares
Notstromaggregat auf Tandemanhänger zur Verfügung.
Statt des Anhängers sollen nun für die
Feuerwehren in den Stadtteilen Bauernheim, Bruchenbrücken, Dorheim und
Ossenheim 4 tragbare Notstromaggregate mit Feuerwehrzulassung gekauft werden.
Bei der Anhängerlösung kann im Notfall nur
ein Feuerwehrhaus in einem Stadtteil versorgt werden. Außerdem können die
mobilen Aggregate mit der Feuerwehrzulassung somit auch durch die Wehren bei
Einsätzen eingesetzt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, statt eines
Notstromaggregates auf Anhänger die Summe von 29.000,00 € aus der Invest.-Nr.
5.0810.10 für 4 tragbare Notstromaggregate mit einer jeweiligen Leistung von 15
kW zu verwenden. Diese Leistung ist für den Notbetrieb in den vorgenannten
Feuerwehrhäusern ausreichend. Lt. dem günstigsten vorliegenden Gesamtangebot
betragen die Gesamtkosten hierfür 27.122,48 € (Brutto). Der Ansatz wird somit
nicht überschritten.
Die 49.000,00 € unter Invst.Nr.waren waren
für ein stationäres Notstromaggregat mit 110 kW-Leistung für das Feuerwehrhaus
Kernstadt vorgesehen und beinhalteten die Kosten für Aggregat, Herrichtung des
Standortes, Dieseltank und Einhausung.
Für diesen Betrag sollen jetzt 2 Aggregate
gekauft werden. Das 2. stationäre Aggregat ist für das Feuerwehrhaus im
Stadtteil Ockstadt vorgesehen. Im Hinblick auf den geplanten Neubau des
Feuerwehrhauses Ockstadt ist diese Lösung wirtschaftlicher, da das Aggregat
dann auch an dem neuen Feuerwehrhaus betrieben werden kann.
Die Kosten für 2 Aggregate mit jeweils 76 kW
Leistung belaufen sich incl. aller Sicherheitseinrichtungen und Transportkosten
auf 53407,40 € Brutto. Der Ansatz wird somit um 4407,40 € überschritten.
Vorschlag zur Kostendeckung
49.000,00 € von Invest.Nr. 5.0700.02
Kostenstelle 5.130001 (Haushaltsreste)
1.500,00 € von Invest.Nr. 5.0810.10 Kostenstelle 5.130000
(Haushaltsreste)
2.907,40 € von Invest.Nr. 5.0840.02 Kostenstelle 5.130000 (lfd. Haushalt
2019)
☑ |
JA |
☐ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
2019 Haushaltsreste |
☐ |
Ergebnishaushalt |
☑ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
126.00 |
Kostenstelle |
5.130001 |
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Investitionsnummer |
5.0700.02 |
Sachkonto |
0700110 |
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Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
53407,40 € |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☑ |
JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den 05.11.2019 |
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Haushaltsjahr |
2019 Haushaltsreste |
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Kostenstelle |
5.130000 |
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Sachkonto |
0810010 |
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Produkt |
126.00 |
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Investitionsnummer |
5.0810.10 |
( Unterschrift FB
Finanzen) |
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1.500,00 € |
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Haushaltsjahr |
2019 |
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Kostenstelle |
5.130000 |
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Sachkonto |
0840010 |
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Produkt |
126.00 |
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Investitionsnummer |
5.0840.02 |
|
|||
|
2907,40 € |
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