Betreff
Zweckverband "Schwimmbad Bad-Nauheim - Friedberg",
hier: Quartalsbericht 3. Quartal 2019
Vorlage
16-21/1303
Art
Mitteilungsvorlage

Gemäß § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 28 GemHVO hat die Betriebsleitung den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss vierteljährlich über den Haushaltsvollzug schriftlich zu unterrichten.

 

Das Berichtswesen ist auf Grundlage des Rechnungswesens gestaltet und zeigt die bis zum Berichtsende erfolgten Buchungen in kumulierter Form zusammen mit dem Planvergleich. Zusätzlich werden die Besucherstatistik und der Energieverbrauch im Jahresvergleich gezeigt.

 

Der Quartalsbericht zum Stichtag 30.09.2019 wird zur Kenntnis genommen.