hier:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2018
Beschlussentwurf:
A)
Behandlung
der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)
1.
Stellungnahme
des Amts für Bodenmanagement Büdingen vom 07.06.2019
Kein Beschluss erforderlich
2. Bürger
(12.06.2018)
Beschlussvorschlag
zu 2a
Die Anregung wird berücksichtigt. Die gemeinsame Stützmauer darf max. 1
m, also jeweils max. 0,5 m betragen. Bei der Höhe der Einfriedung ist die
jeweilige Stützmauer (0,5 m) mitanzurechnen. Somit ist ein ausreichender
Fallschutz nach § 41 HBO gegeben.
3. Bürger (04.07.2018)
Beschlussvorschlag
zu 3a
Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.
4. Bürger (05.07.18)
Beschlussvorschlag
zu 4a
Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.
5. Bürger (06.07.18)
Beschlussvorschlag
zu 5a
Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.
6. Bürger (06.07.18)
Beschlussvorschlag
zu 6a
Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.
Beschlussvorschlag
zu 6b
Die Anregung wird berücksichtigt. Die gemeinsame Stützmauer darf max. 1
m, also jeweils max. 0,5 m betragen. Bei der Höhe der Einfriedung ist die
jeweilige Stützmauer (0,5 m) mitanzurechnen.
B)
Satzungsbeschluss
1.
Der
vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81, "Am Steinern Kreuz"
in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der
vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 81, "Am
Steinern Kreuz" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Vorbemerkung:
Bei der Durchführung von Baumaßnahmen innerhalb des Plangebiets des
Bebauungsplans Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ haben sich mehrere Anfragen von
Eigentümern bezüglich der Klarheit der Aussagen zu Abgrabungen und
Aufschüttungen von Gelände zum Ausgleich des Höhennivellements ergeben, weswegen
die entsprechenden Festsetzungen geändert werden sollen.
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg am
03.05.2018 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 81, "Am Steinern
Kreuz" in Friedberg – Kernstadt ein zweites Mal zu andern (Bebauungsplan
Nr. 81, „Am Steinern Kreuz“ in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung) im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern und eine öffentliche Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB durchzuführen; gleichzeitig mit der Auslegung sollten die Stellungnahmen
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
eingeholt werden.
Öffentliche
Auslegung und Anhörung Träger öffentlicher Belange:
Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 04.06.2018 bis
einschließlich 06.07.2018. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Von folgender Behörde wurden Anregungen und Hinweise geäußert: Amt für
Bodenmanagement Büdingen (07.06.2019)
Von 6 Bürgern bzw. mehreren Bürgern gemeinsam wurden in
Einzelstellungnahmen Anregungen und Bedenken vorgetragen. Aus
Datenschutzgründen sind Namen und Adressen in den Stellungnahmen unkenntlich
gemacht. Die Einzelstellungnahmen wurden durchnummeriert (2. – 6).
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die
Grundzüge der Planung. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81, "Am
Steinern Kreuz" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung (Plan und textliche
Festsetzungen) mit den gem. § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in den
Bebauungsplan bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gem. § 10 (1)
BauGB als Satzung beschlossen werden. Der vorliegende Entwurf der Begründung
kann ebenfalls beschlossen werden.
☐ |
JA |
x |
NEIN |
||
Haushaltsjahr |
|
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
|
Kostenstelle |
|
||
Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
|
||
Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
|
|
|||
Kostenstelle |
|
||||
Sachkonto |
|
||||
Produkt |
|
||||
Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB
Finanzen) |