Betreff
Kostenlose Entsorgung von zwei Ladungen Sperrmüll pro Jahr,
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.9.2018 (DS 16-21/0852), Änderungsantrag vom 4.2.2019
Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 21.2.2019 (DS 16-21/0852-1)
Vorlage
16-21/1260
Aktenzeichen
02/20/0 Gö/JB
Art
Mitteilungsvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des zukünftig neuen und vergrößerten Recyclinghofes in Dorheim die Einrichtung von zwei kostenlosen Sperrmüll-Entsorgungstagen für die Friedberger Bürger zu prüfen und die damit erforderliche Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedberg vorzunehmen.“

 

Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Friedberg (Hessen) haben zur Bearbeitung des Prüfauftrags mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises (AWB) mehrere Gespräche geführt. Die Ergebnisse werden nachfolgend zusammengefasst:

 

1.     Vertragliches:

 

Die Entsorgung der Sperrmüllabfälle in der Stadt Friedberg (Hessen) erfolgt aktuell auf Basis einer vom AWB durchgeführten gemeinsamen Ausschreibung von 18 Kommunen für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2022. An die Ergebnisse dieser Ausschreibung ist die Stadt Friedberg vertraglich gebunden. Der Vertrag mit der beauftragten Entsorgungsfirma hat zum Gegenstand, dass 392 t Sperrmüll pro Jahr entsorgt werden. Bei 20 % mehr oder weniger Tonnage erfolgt eine Anpassung der Entgelte. Diese würde alle 18 Kommunen betreffen. Wenn die Stadt Friedberg Verursacherin wäre, wären Regressansprüche gegenüber der Stadt Friedberg (Hessen) möglich. Falls in Zukunft eine „kostenlose“ Sperrmüllentsorgung gewünscht wird, ist eine Anpassung der Abfallsatzung erforderlich. Die Kosten für die Sperrmüllentsorgung werden dann über die nächste Gebührenkalkulation auf die Friedberger Bürger umgelegt.

 

2.     Logistik und Organisation:

 

Der Recyclinghof hat von Montagmittag (13.00 Uhr) bis Samstagmittag (14.00 Uhr) täglich geöffnet. Bei diesen Öffnungszeiten zwei zusätzliche Anlieferungstermine für die Friedberger Bürgerschaft zu finden, wäre nach Einschätzung des AWB sehr schwierig.

 

Beim neuen Standort in Dorheim sind ca. 25 Anlieferungen pro Stunde möglich. Die Stadt Friedberg hat rund 12.500 Haushalte. Wenn nur die Hälfte der Haushalte im Rahmen von zwei „kostenlosen“ Sperrmülltagen ihren Müll dort anliefern würde (= ca. 6.000 Haushalte), wäre dies logistisch am Standort Dorheim nicht leistbar.

 

Auf dem neuen Recyclinghof sind 2 Presscontainer mit einem Fassungsvermögen von maximal 4,0 t vorgesehen. Bei 8 t Gesamtvolumina würde der Recylinghof auch insoweit schnell an seine Grenzen kommen.

 

Darüber hinaus würde für die Durchführung kostenloser Entsorgungstage mehr Personal benötigt. Die Abwicklung könnte nur in Zusammenarbeit mit der Stadt Friedberg erfolgen. Mehr Personal bedeutet wiederum zusätzliche Kosten.

 

Wenn statt Sperrmüllabholung auf Anruf (= wenige monatliche Sammelfahrten) Hunderte von Fahrzeugen zum Recyclinghof nach Dorheim fahren würden, um das „kostenfreie“ Angebot zu nutzen, würde eine Mehrbelastung für die Umwelt entstehen.

 

Viele Bürger verfügen zudem nicht über ein entsprechendes Fahrzeug, um Sperrmüll nach Dorheim zu fahren. So würde eine Entlastung einiger Gebührenzahler auf Kosten aller Gebührenzahler entstehen.

 

3.     Sperrmüllvolumen:

 

Friedberg hat in den letzten 5 Jahren im Durchschnitt jährlich 70 t Sperrmüll entsorgt (gebührenpflichtig). In der Stadt Bad Nauheim, die nicht vertraglich an die gemeinsame Ausschreibung des AWB gebunden ist und Sperrmüll „kostenfrei“ entsorgt, sind es 550 t Sperrmüll jährlich. 

 

In Friedberg wird derzeit einmal im Monat Sperrmüll eingesammelt bei maximal 40 – 50 Antragstellern. Dies sind maximal 500 Antragsteller im Jahr.

 

Bei „kostenloser“ Sperrmüllanlieferung würden wahrscheinlich auch Bürger aus anderen Kommunen (Verwandte, Freunde, Bekannte) auf die Friedberger Bürger zukommen, um Sperrmüll für sie kostenlos zu entsorgen. Die Kosten würden dann alle Gebührenzahler in Friedberg tragen müssen.

 

4.     Illegale Müllentsorgung:

 

In den Jahren 2017 und 2018 wurden jeweils rund 15 t illegale Ablagerungen in Friedberg eingesammelt. Das sind etwa 52 kg pro Einwohner. Die meisten Müllablagerungen sind kein Sperrmüll, sondern häufig hausmüllähnliche Abfälle. Hiermit bewegt sich die Stadt Friedberg nach den Erhebungen des AWB unterhalb des Durchschnitts im Wetteraukreis. Auch die Erfahrungen z.B. in der Nachbarstadt zeigen, dass trotz „kostenloser“ Sperrmüllabfuhr immer noch weiter „wild“ entsorgt wird. Häufig sind die Verursacher zudem keine Einwohner der Stadt, sondern Auswärtige, die ihre Abfälle auf der Durchfahrt durch das Stadtgebiet illegal abladen.

 

5.     Kosten:

 

Derzeit tragen in Friedberg die Verursacher von Sperrmüll die Kosten. Bei Einführung einer „kostenlosen“ Sperrmüll-Entsorgung würden die (natürlich weiterhin entstehenden) städtischen Entsorgungskosten über die übrigen Abfallgebühren auf alle Gebührenzahler umgelegt werden müssen.

 

Wenn darüber hinaus die gleiche Menge Sperrmüll in Friedberg entsorgt würde wie in der o.g. Nachbarstadt („kostenlos“ bzw. über den Hausmüll mit abgerechnet), würde dies Mehrkosten der Stadt in Höhe von 129.120 € (480 t x 269 €) gegenüber dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises bedeuten. Diese Summe würde über die Gebührenkalkulation des Eigenbetriebs Entsorgung auf alle Bürger umgelegt werden müssen. Eine Gebührenerhöhung würde unumgänglich sein.

 

6.     Fazit:

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises und die Entsorgungsbetriebe der Stadt Friedberg halten es am Standort Dorheim logistisch nicht für umsetzbar und aus o.g. weiteren Gründen nicht für empfehlenswert, zwei „kostenlose“ Sperrmüll-Entsorgungstage für Friedberger Bürgerinnen und Bürger einzurichten.