hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.9.2018 (DS 16-21/0852), Änderungsantrag vom 4.2.2019
Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 21.2.2019 (DS 16-21/0852-1)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Friedberg (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 folgenden Beschluss
gefasst:
„Der Magistrat
wird beauftragt, im Rahmen des zukünftig neuen und vergrößerten Recyclinghofes
in Dorheim die Einrichtung von zwei kostenlosen Sperrmüll-Entsorgungstagen für
die Friedberger Bürger zu prüfen und die damit erforderliche Änderung der
Abfallsatzung der Stadt Friedberg vorzunehmen.“
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Friedberg
(Hessen) haben zur Bearbeitung des Prüfauftrags mit dem
Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises (AWB) mehrere Gespräche geführt.
Die Ergebnisse werden nachfolgend zusammengefasst:
1. Vertragliches:
Die Entsorgung der Sperrmüllabfälle in der
Stadt Friedberg (Hessen) erfolgt aktuell auf Basis einer vom AWB durchgeführten
gemeinsamen Ausschreibung von 18 Kommunen für den Zeitraum 01.01.2018 bis
31.12.2022. An die Ergebnisse dieser Ausschreibung ist die Stadt Friedberg
vertraglich gebunden. Der Vertrag mit der beauftragten Entsorgungsfirma hat zum
Gegenstand, dass 392 t Sperrmüll pro Jahr entsorgt werden. Bei 20 % mehr oder
weniger Tonnage erfolgt eine Anpassung der Entgelte.
Diese würde alle 18 Kommunen betreffen. Wenn die Stadt Friedberg Verursacherin
wäre, wären Regressansprüche gegenüber der Stadt Friedberg (Hessen) möglich.
Falls in Zukunft eine „kostenlose“ Sperrmüllentsorgung gewünscht wird, ist eine
Anpassung der Abfallsatzung erforderlich. Die Kosten für die
Sperrmüllentsorgung werden dann über die nächste Gebührenkalkulation auf die
Friedberger Bürger umgelegt.
2. Logistik und Organisation:
Der Recyclinghof hat von Montagmittag (13.00
Uhr) bis Samstagmittag (14.00 Uhr) täglich geöffnet. Bei diesen Öffnungszeiten
zwei zusätzliche Anlieferungstermine für die Friedberger Bürgerschaft zu
finden, wäre nach Einschätzung des AWB sehr schwierig.
Beim neuen Standort in Dorheim sind ca. 25
Anlieferungen pro Stunde möglich. Die Stadt Friedberg hat rund 12.500
Haushalte. Wenn nur die Hälfte der Haushalte im Rahmen von zwei „kostenlosen“
Sperrmülltagen ihren Müll dort anliefern würde (= ca. 6.000 Haushalte), wäre
dies logistisch am Standort Dorheim nicht leistbar.
Auf dem neuen Recyclinghof sind 2
Presscontainer mit einem Fassungsvermögen von maximal 4,0 t vorgesehen. Bei 8 t
Gesamtvolumina würde der Recylinghof auch insoweit schnell an seine Grenzen
kommen.
Darüber hinaus würde für die Durchführung
kostenloser Entsorgungstage mehr Personal benötigt. Die Abwicklung könnte nur
in Zusammenarbeit mit der Stadt Friedberg erfolgen. Mehr Personal bedeutet wiederum
zusätzliche Kosten.
Wenn statt Sperrmüllabholung auf Anruf (=
wenige monatliche Sammelfahrten) Hunderte von Fahrzeugen zum Recyclinghof nach
Dorheim fahren würden, um das „kostenfreie“ Angebot zu nutzen, würde eine
Mehrbelastung für die Umwelt entstehen.
Viele Bürger verfügen zudem nicht über ein
entsprechendes Fahrzeug, um Sperrmüll nach Dorheim zu fahren. So würde eine
Entlastung einiger Gebührenzahler auf Kosten aller Gebührenzahler entstehen.
3. Sperrmüllvolumen:
Friedberg hat in den letzten 5 Jahren im
Durchschnitt jährlich 70 t Sperrmüll entsorgt (gebührenpflichtig). In der Stadt
Bad Nauheim, die nicht vertraglich an die gemeinsame Ausschreibung des AWB
gebunden ist und Sperrmüll „kostenfrei“ entsorgt, sind es 550 t Sperrmüll jährlich.
In Friedberg wird derzeit einmal im Monat
Sperrmüll eingesammelt bei maximal 40 – 50 Antragstellern. Dies sind maximal
500 Antragsteller im Jahr.
Bei „kostenloser“ Sperrmüllanlieferung
würden wahrscheinlich auch Bürger aus anderen Kommunen (Verwandte, Freunde,
Bekannte) auf die Friedberger Bürger zukommen, um Sperrmüll für sie kostenlos
zu entsorgen. Die Kosten würden dann alle Gebührenzahler in Friedberg tragen müssen.
4. Illegale Müllentsorgung:
In den Jahren 2017 und 2018 wurden jeweils
rund 15 t illegale Ablagerungen in Friedberg eingesammelt. Das sind etwa 52 kg
pro Einwohner. Die meisten Müllablagerungen sind kein Sperrmüll, sondern häufig
hausmüllähnliche Abfälle. Hiermit bewegt sich die Stadt Friedberg nach den
Erhebungen des AWB unterhalb des Durchschnitts im Wetteraukreis. Auch die
Erfahrungen z.B. in der Nachbarstadt zeigen, dass trotz „kostenloser“
Sperrmüllabfuhr immer noch weiter „wild“ entsorgt wird. Häufig sind die
Verursacher zudem keine Einwohner der Stadt, sondern Auswärtige, die ihre
Abfälle auf der Durchfahrt durch das Stadtgebiet illegal abladen.
5. Kosten:
Derzeit tragen in Friedberg die Verursacher
von Sperrmüll die Kosten. Bei Einführung einer „kostenlosen“
Sperrmüll-Entsorgung würden die (natürlich weiterhin entstehenden) städtischen
Entsorgungskosten über die übrigen Abfallgebühren auf alle Gebührenzahler
umgelegt werden müssen.
Wenn darüber hinaus die gleiche Menge
Sperrmüll in Friedberg entsorgt würde wie in der o.g. Nachbarstadt („kostenlos“
bzw. über den Hausmüll mit abgerechnet), würde dies Mehrkosten der Stadt in
Höhe von 129.120 € (480 t x 269 €) gegenüber dem Abfallwirtschaftsbetrieb des
Wetteraukreises bedeuten. Diese Summe würde über die Gebührenkalkulation des
Eigenbetriebs Entsorgung auf alle Bürger umgelegt werden müssen. Eine
Gebührenerhöhung würde unumgänglich sein.
6. Fazit:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des
Wetteraukreises und die Entsorgungsbetriebe der Stadt Friedberg halten es am
Standort Dorheim logistisch nicht für umsetzbar und aus o.g. weiteren Gründen
nicht für empfehlenswert, zwei „kostenlose“ Sperrmüll-Entsorgungstage für
Friedberger Bürgerinnen und Bürger einzurichten.