Betreff
Verwertung des Baugebiets "Steinern Kreuzweg"
hier: Abgeltung der Alteigentümeransprüche
Vorlage
16-21/1094-3
Aktenzeichen
60/DrPf, 60/5 Eig
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Im Baugebiet WA 5 wird zur Abgeltung der noch bestehenden Alteigentümeransprüche dem Verkauf der beiden Mehrfamilienhausgrundstücke

 

·         Gemarkung Friedberg Flur 36 Nr. 851, 1402 m²

·         Gemarkung Friedberg Flur 36 Nr. 852, 1.918 m².

 

durch die HLG an die Eheleute Mörler, An den Weilerwiesen, 61169 Friedberg, zugestimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Eheleute Mörler auf ihren Rückübertragungsanspruch von zwei weiteren Grundstücken zur Errichtung eines freistehenden Ein- und Zweifamilienhauses verzichten.

 

Der Kaufpreis beträgt 400,00 €/m² inklusive der Ablösungsbeträge für den Erschließungsbeitrag und des Abwasser-/Wasserbeitrages sowie der Kosten für die Verlegung der Abwasseranschlussleitungen. Hinzu kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die Option zum Bezug von Nahwärme der Stadtwerke, die sich nach derzeitigem Kalkulationsstand der Stadtwerke auf 35,37 €/m² beläuft.

 


Sach- und Rechtslage:

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 27.06.2019 u.a. auch den Verkauf von Bauflächen im WA 5 an Alteigentümer (vgl. Nr. 2 WA 5 b) DS-Nr. 16-21/1094) zurückgestellt.

 

Zur Baugebietsentwicklung hatte die HLG 32.087 m² Ackerland Am steinernen Kreuz von Frau Margarete Mörler, An den Weilerwiesen, 61169 Friedberg, erworben. Diese ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen sind auf dem angefügten Lageplan blau umrandet. Nachdem der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ eine Gesamtfläche von rd. 6.86 ha aufweist, war Frau Mörler ursprünglich Eigentümerin von rd. 47 % des Bruttobaulandes!

 

Im damaligen Kaufvertrag vom 11.12.2014 wurde den Eheleuten Mörler ein Rückübertragungsanspruch eingeräumt, im Baugebiet „Steinern Kreuzweg“ Baugelände lagegleich zu dem von den städtischen Gremien festgesetzten Kaufpreis zu erwerben:

 

·       2 Bauplätze mit je einer ungefähren Größe von 1.400 m² bis 1.550 m² für die Bebauung mit je einem Mehrfamilienhaus mit 6 – 8 Wohneinheiten;

·       2 Bauplätze mit je einer ungefähren Größe von 400 m² für die Bebauung mit je einem freistehenden Einzelhaus;

Ø Gesamtfläche: 3.600 m² bis 3.900 m².

 

Mit Vertrag vom 17.03.2016 wurde seitens der Stadt durch den Verkauf einer Gesamtbaufläche von 1.220 m² bereits ein Anspruch auf ein Mehrfamilienhausgrundstück erfüllt. Im Gegenzug existiert gegenüber der Stadt noch ein alter Anspruch auf ein Grundstück zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses aus dem Grunderwerb 2003 für die Sporthalle Ockstadt.

 

Im Ergebnis bleibt es bei 4 Bauplätzen (2 MFH, 2 EFH), womit alle Rückübertragungsansprüche gegenüber der Stadt und der HLG im Rahmen des letzten Bauabschnitts erfüllt wären.

 

Diese vertraglich vereinbarten Alteigentümeransprüche sind vorrangig abzugelten. Nach derzeitigem Stand der Grundstücksverhandlungen verzichten die Eheleute Mörler zugunsten der städtischen Bauplatzbewerber auf die beiden Einfamilienhausgrundstücke, so dass der Gesamtrückübertragungsanspruch mit den beiden auf dem angefügten Lageplan blau gekennzeichneten Mehrfamilienhausgrundstücken abgegolten wird:

 

·       Gemarkung Friedberg Flur 36 Nr. 851, 1.402 m²;

·       Gemarkung Friedberg Flur 36 Nr. 852, 1.918 m²;

Ø Gesamtfläche: 3.320 m².

 

Als Kaufpreis wurde bei den Rückübertragungsansprüchen in den früheren Baugebieten immer der Kaufpreis für Grundstücke zur Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern zugrunde gelegt. Für diese Bauplätze im WA 1 bis WA 3 hatte die Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019 einen Kaufpreis von 400,00 €/m² inklusive der Ablösungsbeträge für den Erschließungsbeitrag und des Abwasser-/Wasserbeitrages sowie der Kosten für die Verlegung der Abwasseranschlussleitungen festgesetzt. Hinzu kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die Option zum Bezug von Nahwärme der Stadtwerke, die sich nach Rücksprache mit den Stadtwerken in der 40. KW 2019 nach wie vor auf 35,37 €/m² beläuft.

 

Die Rückübertragung dieser lagegerechten Grundstücke an Alteigentümer steht im Einklang mit der Zielsetzung, im Baugebiet WA 5 einen gesunden Mix aus Sozialwohnungen sowie frei finanziertem Wohnraum zu erreichen und mindestens 20 öffentlich geförderte Wohnungen (1. Förderweg) sicherzustellen. Dafür ist das auf dem angefügten Lageplan gelb markierte Grundstück mit einer vsl. Gesamtfläche von 2.454 m² reserviert.

 

Nachdem die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft am 09.10.2019 mitgeteilt hat, in diesem Baugebiet kein neues Bauvorhaben alleine oder gemeinsam mit dem Bauverein „Eigner Herd ist Goldes wert“ anzugehen, kann nun die alleinige Projektumsetzung durch den Bauverein verfolgt werden. Nach Klärung aller offenen Punkte erfolgt hierzu eine gesonderte Beschlussvorlage, die auch den städtischen Mitfinanzierungsanteil für die Neubauprojekte Fauerbacher Straße 24 (Bauverein) und Vorstadt zum Garten 38 (Friedberger Wohnungsbaugesellschaft mbH) berücksichtigen wird.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)