hier: Abgeltung der Alteigentümeransprüche
Beschlussentwurf:
Im Baugebiet WA 5 wird zur Abgeltung der noch bestehenden Alteigentümeransprüche dem Verkauf der beiden Mehrfamilienhausgrundstücke
· Gemarkung Friedberg Flur 36 Nr. 851, 1402 m²
· Gemarkung Friedberg Flur 36 Nr. 852, 1.918 m².
durch die HLG an die Eheleute Mörler, An den Weilerwiesen,
61169 Friedberg, zugestimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Eheleute
Mörler auf ihren Rückübertragungsanspruch von zwei weiteren Grundstücken zur
Errichtung eines freistehenden Ein- und Zweifamilienhauses verzichten.
Der Kaufpreis beträgt 400,00 €/m² inklusive der Ablösungsbeträge für den Erschließungsbeitrag und des Abwasser-/Wasserbeitrages sowie der Kosten für die Verlegung der Abwasseranschlussleitungen. Hinzu kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die Option zum Bezug von Nahwärme der Stadtwerke, die sich nach derzeitigem Kalkulationsstand der Stadtwerke auf 35,37 €/m² beläuft.
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 27.06.2019
u.a. auch den Verkauf von Bauflächen im WA
5 an Alteigentümer (vgl. Nr. 2 WA 5 b) DS-Nr. 16-21/1094) zurückgestellt.
Zur Baugebietsentwicklung hatte die HLG 32.087 m² Ackerland Am steinernen
Kreuz von Frau Margarete Mörler, An den Weilerwiesen, 61169 Friedberg,
erworben. Diese ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen sind auf dem angefügten
Lageplan blau umrandet. Nachdem der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89
„Steinern Kreuzweg“ eine Gesamtfläche von rd. 6.86 ha aufweist, war Frau Mörler
ursprünglich Eigentümerin von rd. 47 % des Bruttobaulandes!
Im damaligen Kaufvertrag vom 11.12.2014 wurde den Eheleuten Mörler ein
Rückübertragungsanspruch eingeräumt, im Baugebiet „Steinern Kreuzweg“
Baugelände lagegleich zu dem von den städtischen Gremien festgesetzten
Kaufpreis zu erwerben:
·
2 Bauplätze mit je
einer ungefähren Größe von 1.400 m² bis 1.550 m² für die Bebauung mit je einem
Mehrfamilienhaus mit 6 – 8 Wohneinheiten;
· 2 Bauplätze mit je
einer ungefähren Größe von 400 m² für die Bebauung mit je einem freistehenden
Einzelhaus;
Ø
Gesamtfläche:
3.600 m² bis 3.900 m².
Mit Vertrag vom 17.03.2016 wurde seitens der
Stadt durch den Verkauf einer Gesamtbaufläche von 1.220 m² bereits ein Anspruch
auf ein Mehrfamilienhausgrundstück erfüllt. Im Gegenzug existiert gegenüber der
Stadt noch ein alter Anspruch auf ein Grundstück zur Errichtung eines
Mehrfamilienhauses aus dem Grunderwerb 2003 für die Sporthalle Ockstadt.
Im Ergebnis bleibt es bei 4 Bauplätzen (2
MFH, 2 EFH), womit alle Rückübertragungsansprüche gegenüber der Stadt
und der HLG im Rahmen des letzten Bauabschnitts erfüllt wären.
Diese vertraglich vereinbarten
Alteigentümeransprüche sind vorrangig abzugelten. Nach derzeitigem
Stand der Grundstücksverhandlungen verzichten die Eheleute Mörler zugunsten
der städtischen Bauplatzbewerber auf die beiden Einfamilienhausgrundstücke, so
dass der Gesamtrückübertragungsanspruch mit den beiden auf dem angefügten
Lageplan blau gekennzeichneten Mehrfamilienhausgrundstücken abgegolten wird:
· Gemarkung Friedberg Flur 36 Nr. 851, 1.402 m²;
· Gemarkung Friedberg Flur 36 Nr. 852, 1.918 m²;
Ø
Gesamtfläche:
3.320 m².
Als Kaufpreis wurde bei den Rückübertragungsansprüchen in den früheren Baugebieten immer der Kaufpreis für Grundstücke zur Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern zugrunde gelegt. Für diese Bauplätze im WA 1 bis WA 3 hatte die Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019 einen Kaufpreis von 400,00 €/m² inklusive der Ablösungsbeträge für den Erschließungsbeitrag und des Abwasser-/Wasserbeitrages sowie der Kosten für die Verlegung der Abwasseranschlussleitungen festgesetzt. Hinzu kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die Option zum Bezug von Nahwärme der Stadtwerke, die sich nach Rücksprache mit den Stadtwerken in der 40. KW 2019 nach wie vor auf 35,37 €/m² beläuft.
Die
Rückübertragung dieser lagegerechten Grundstücke an Alteigentümer steht im
Einklang mit der Zielsetzung, im Baugebiet WA
5 einen gesunden Mix aus Sozialwohnungen sowie frei finanziertem Wohnraum
zu erreichen und mindestens 20 öffentlich geförderte Wohnungen (1.
Förderweg) sicherzustellen. Dafür ist das auf dem angefügten Lageplan gelb
markierte Grundstück mit einer vsl. Gesamtfläche von 2.454 m² reserviert.
Nachdem die
Friedberger Wohnungsbaugesellschaft am 09.10.2019 mitgeteilt hat, in diesem
Baugebiet kein neues Bauvorhaben alleine oder gemeinsam mit dem
Bauverein „Eigner Herd ist Goldes wert“ anzugehen, kann nun die alleinige
Projektumsetzung durch den Bauverein verfolgt werden. Nach Klärung aller
offenen Punkte erfolgt hierzu eine gesonderte Beschlussvorlage, die auch
den städtischen Mitfinanzierungsanteil für die Neubauprojekte Fauerbacher
Straße 24 (Bauverein) und Vorstadt zum Garten 38 (Friedberger
Wohnungsbaugesellschaft mbH) berücksichtigen wird.
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JA |
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NEIN |
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Ergebnishaushalt |
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Kostenstelle |
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Einnahme oder Ertrag |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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( Unterschrift FB
Finanzen) |