hier: 2. Ergänzung
Beschlussentwurf:
1.
Der Einrichtung einer Natur- und Erlebniskindertagesstätte (eingruppig) auf
dem Gelände der Kinderfarm durch den Verein Jimbala e.V. wird vorbehaltlich der Bedingungen unter Nr. 2 – 4 zugestimmt. Ein entsprechender Vertrag mit den Regularien der Bezuschussung und anderen Details der Vertragsbeziehung wird mit Jimbala e.V. erarbeitet und dem Magistrat gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst
zwei Jahre. In den Vertrag ist zunächst eine einjährige Kündigungsfrist
aufzunehmen.
2.
Die erforderlichen
Zuschüsse für den laufenden Betrieb der
Einrichtung im Jahr 2019
betragen nach derzeitigem Stand 71.000 Euro und ab dem Jahr 2020 108.000 Euro jährlich und werden seitens der Stadt Friedberg gezahlt. Die Höhe der Bezuschussung unterliegt der normalen Tarifentwicklung.
3.
Ein
Investitionszuschuss für die Anschaffung eines Bauwagens nebst Einrichtung in
Höhe max. 25.000€ wird gewährt, sofern die Kosten des Bauwagens nicht durch das
Bundesinvestitionsprogramm gedeckt sind. Jimballa ist vertraglich zu
verpflichten, den Bauwagen gegen Vandalismus und andere Ausallszenarien
angemessen zu versichern.
4.
Die Zustimmung
erfolgt weiterhin unter der Voraussetzung, dass soweit das Grundstück mit der
vorliegenden Nutzung dem Anschlusszwang unterliegt, die zuständigen Behörden
einer Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang zustimmen oder eine
Sondergenehmigung hierfür erteilen. Anschluss- und Baukosten für die
Erschließung und Abwasserentsorgung des Geländes werden durch die Stadt
Friedberg (Hessen) nicht übernommen - Umsetzungsmodelle, in denen der Stadt
Friedberg durch die Einrichtung zusätzliche Kosten durch Abwassergebühren
entstehen, werden nicht unterstützt.
Sach- und Rechtslage:
Der Kinderfarm Jimbala e.V. wurde 2009 von der Stadt Friedberg ein
Gelände von rund 10.000 qm zur Verfügung gestellt.
Dieses Gelände wurde mit Hügellandschaften und Spielbereichen gestaltet
und ist seit 2013 regelmäßig an den Wochenende zum Spielen für Kinder geöffnet.
Auch Ferienspiele finden dort regelmäßig statt.
Der Verein ist vom Wetteraukreis im Jahr 2018 mit dem
Sozialpreis für seine Arbeit ausgezeichnet worden.
Der Verein ist nun mit dem Vorschlag an die Stadt Friedberg
herangetreten, ab dem 01.08.2019 auf diesem Gelände eine Kindergartengruppe in
Form einer Natur- und Erlebniskindertagesstätte (analog einer
Waldkindertagesstätte) zu installieren.
Es könnten dort 20 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung
betreut werden. Eine entsprechende Konzeption wurde der
Kindertagesstättenverwaltung vorgelegt (siehe Anlage).
Aufgrund gesetzlicher Regularien darf die Betreuungszeit bei einer
solchen Gruppe, die nicht in einem festen Gebäude betreut wird, sechs Stunden
nicht überschreiten.
Somit fallen für die Eltern keine Kostenbeiträge an. Auch findet keine
Mittagsversorgung statt, da dies erst ab einer Betreuungszeit von mehr als
sechs Stunden verpflichtend ist.
Eine vorläufige Kostenkalkulation seitens des Vereins liegt der
Verwaltung bereits vor.
Die Inbetriebnahme dieser Kindergruppe stellt sich bedeutend günstiger
dar als bei einer Kindergartengruppe, die in einem Gebäude installiert ist, da
einige Kostenpositionen gar nicht zum Tragen kommen.
Im investiven Bereich ist lediglich die Anschaffung eines zweiten
Bauwagens (einer ist bereits vorhanden) unabdingbar, da sich die Kinder an
regnerischen oder kalten Tagen in diese zurückziehen können. Die Kosten für die
Anschaffung werden auf 25.000 Euro beziffert. Ein
entsprechender Kostenvoranschlag liegt der Kindertagesstättenverwaltung bereits
vor.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat die
kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 14.12.2018 um Stellungnahme zum
Entwurf einer Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des
Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020 gebeten.
In diesem Entwurf ist erstmals die Bezuschussung eines
Bauwagens mit einem Betrag bis zu 25.000 Euro vorgesehen. Sollte diese
Richtlinie beschlossen werden, würde sie rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft
treten.
Dann müssen die Kosten von Jimbala e.V. geltend gemacht
werden, da nur sie als Träger der Einrichtung antragsberechtigt sind. Die
Versicherungsbeiträge für diesen Bauwagen belaufen sich auf 15,87 Euro mtl.
(jährlich 190,44).
Die Betriebskosten belaufen sich laut Kalkulation des Vereins
für das Jahr 2019 auf ca. 9.420 Euro, während die Personalkosten (ab Juli 2019)
mit 61.500 Euro zu Buche schlagen. Dies entspricht monatlichen Betriebskosten
in Höhe von ca. 1.570 Euro und Personalkosten in Höhe von ca. 10.250 Euro.
Die jährlichen Gesamtkosten beziffern sich demnach auf ca. 70.920
Euro.
Eine Landesförderung nach § 32 HKJGB wird auch an Wald- und
Wiesenkindertagesstätten gezahlt und muss vom Träger der Einrichtung
dementsprechend beantragt werden. Da es sich um eine auf den Stichtag bezogene
Förderung (Stichtag 01.03. eines Jahres) handelt, können diese Ansprüche jedoch
erst ab dem Jahr 2020 geltend gemacht werden.
Freien Trägern steht pro Kind eine Grundpauschale in Höhe von
660 Euro pro Kind und Jahr zu. Hinzu kommt eine Klein-Kita-Pauschale (für
eingruppige Einrichtungen) in Höhe von 5.500 Euro und eine Qualitätspauschale
in Höhe von 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Regularien für die Qualitätspauschale
(Arbeiten nach Kriterien des Bildungs- und Erziehungsplanes) ändern sich ab dem
01.03.2020. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Träger nach bestimmten
Voraussetzungen 300 Euro pro Kind und Jahr. Analog der Vereinbarungen mit den
freien und konfessionellen Trägern, die von der Stadt Friedberg bezuschusst
werden, verbleiben diese Zuschüsse jedoch beim Träger, da dieser zusätzliche
Fortbildungen und eine fachliche Begleitung der Kindertagesstätte nachweisen
muss.
In Summe stehen der Einrichtung somit bei einer Vollbelegung
von 20 Kindern zum Stichtag 01.03.2020 Zuschüsse in Höhe von 24.700 Euro zu,
wovon 18.700 Euro unsererseits als Einnahme angerechnet werden und lediglich
der Zuschuss für die Qualitätspauschale in Höhe von 6.000 Euro beim Träger
verbleibt.
Für das Jahr 2020 belaufen sich die Betriebskosten auf
jährlich ca. 18.840 Euro (entspricht mtl. 1.570 Euro) und die Personalkosten
auf jährlich ca. 126.250 Euro (entspricht mtl. 10.520 Euro). Demgegenüber
stehen anrechenbare Einnahmen durch Landeszuschüsse in Höhe von 18.700 Euro.
Da der Verein über keine weiteren Einnahmen verfügt, beträgt
die Defizitfinanzierung für das Jahr 2019
70.920 Euro (ohne Anschaffung Bauwagen) und für das Jahr 2020
107.550 Euro.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wurde um
eine baurechtliche Stellungnahme gebeten.
Aus deren Sicht, ist die Anfahrtssituation der Kinder zum Gelände
kritisch zu betrachten. Hierzu müssen tatsächlich noch Lösungsmöglichkeiten
gefunden werden. Eine mögliche Lösung wäre, dass die Kinder vormittags in die
Kita Tintenklecks gebracht würden und dort einer Erzieherin von Jimbala
übergeben werden, die dann mit den Kindern gemeinsam zum eigenen Gelände läuft.
Weitere Lösungsansätze werden derzeit noch überprüft.
Jimbala kann auf dem eigenen Gelände bereits 3 vorhandene
Stellplätze ausweisen und wird noch drei weitere Stellplätze schaffen, so dass
insgesamt 6 Stellplätze auf dem Gelände zur Verfügung stehen (siehe Anlage) Eine Zufahrt zum Gelände ist
gegeben.
Gespräche seitens des Vereins mit dem Raiffeisenmarkt und
First Stop (beides Firmen in unmittelbarer Umgebung) haben bereits
stattgefunden. Beide Firmen haben Jimbala zugesagt, dass die Eltern zum Abholen
ihrer Kinder die vorhandenen Parkplätze der Firmen nutzen können.
Auch wird die Problematik der Abwasserentsorgung angemerkt.
Da das Grundstück nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, müsste
auch dort seitens des Trägers noch eine Lösungsmöglichkeit geschaffen werden.
Das Gesundheitsamt des Wetteraukreises hat im Rahmen des
Betriebserlaubnisverfahrens am 10.12.2018 schriftlich bestätigt, dass auch
hygienischer Sicht gegen die Nutzung der bestehenden Komposttoilette keine
Bedenken bestehen (Schreiben liegt als Anlage bei).
Der zukünftige Träger wurde seitens der
Kindertagesstättenverwaltung auf die Bedenken des Amtes für Stadtentwicklung,
Liegenschaften und Rechtswesen hingewiesen.
Da für das Gelände seit dem Jahr 2009 ein Bebauungsplan
besteht, der die Möglichkeit der Schaffung eines Vereinsheimes ausweist, stehen
die Bedenken in keinem direkten rechtlichen Zusammenhang mit der zu schaffenden
Einrichtung.
Bisher ist abschließend nicht rechtlich geklärt, ob bei der
Nutzung einer Komposttoilette überhaupt Abwasser im Sinne der
Entwässerungssatzung entsteht (vergleiche Anlagen „Angebot Anbieter“ / Auszug
aus der Broschüre des Hess. Ministeriums für Umwelt 2010).
Derzeit ist nicht abschätzbar, ob die Stadt als
Grundstückseigentümer den Entsorgungsbetrieben eine Anschlussgebühr zahlen
muss. Die Kosten belaufen sich nach Auskunft des zuständigen Abteilungsleiters
auf 100.000 Euro. Ob ein Abwasseranschluss hergestellt werden muss, ist derzeit
ebenso nicht absehbar. Die voraussichtlichen Kosten dafür belaufen sich auf
60.000 Euro. Diese Kosten stehen aber nicht in direktem Zusammenhang mit der
Schaffung einer Natur- und Erlebniskindertagesstätte.
Eine wesentliche Mehrbelastung des Grundstücks findet nach der
vorgelegten Konzeption nicht statt, zumal sich die Kinder, nach Aussage des
Vereinsvorstandes, nicht ausschließlich auf diesem Gelände aufhalten.
Gegebenenfalls können durch den Träger Ausnahme- oder
Sondergenehmigungen beim Regierungspräsidium oder Wetteraukreis beantragt
werden.
Laut
einer Email eines Vorstandmitgliedes von Jimbala vom 20.03.2019 sieht ein
namentlich genannter Mitarbeiter der untere Wasser- und Bodenschutzbehörde des
Wetteraukreises sieht keinen Anschlusszwang des Geländes an einen Kanal, wenn
das anfallende Abwasser in Behältern gesammelt und über einen Kanal entsorgt
wird.
Bei den kleinen anfallenden Mengen Abwasser infolge von
eventuellem Hände-, Geschirrwaschen, genügt ein entsprechend kleines,
transportables Behältnis, das in den städtischen Kanal entsorgt werden kann.
Der Mitarbeiter steht auch der Friedberger Verwaltung gerne telefonisch für
Sachauskünfte zur Verfügung.
Verschiedene telefonische Nachfragen durch die zuständige
städtische Abteilung beim Regierungspräsidium (RP) ergaben zuletzt am
20.03.2019, dass der RP auch einer wasserdichten Abwassersammelgrube mit
Füllstandsmessung zustimmen würde. Beim Händewaschen müsste eine Zeitschaltuhr
vorgesehen werden. Nach Auskunft des städtischen Mitarbeiters setzt voraus,
dass eine Toilette (-wagen) vor Ort eingerichtet wird.
Wie bekannt ist, muss die Stadt Friedberg Kindertagesstättenplätze
schaffen (vgl. Aufstellung lt.
Einwohnerbestandsstatistik), um den Rechtsanspruch gewährleisten zu können.
Um etwaige Schadensersatzanforderungen (seitens des Wetteraukreises als Träger
der öffentlichen Jugendhilfe) abweisen zu können, sind wir zudem in der Pflicht
nachzuweisen, dass wir alles getan haben, um neue Plätze zu schaffen.
Im Jahr 2019 wurde bisher lediglich das Vorhaben der Villa Kunterbunt
umgesetzt und somit 12 neue Plätze geschaffen.
Die Kindertagesstättenverwaltung empfiehlt aus den
vorgenannten Gründen, das Vorhaben von Jimbala e.V. zu unterstützen und die
erforderlichen Zuschüsse in Höhe von 70.920 Euro für das Jahr 2019 und 107.550
Euro für das Jahr 2020 und folgende Jahre zu zahlen.
Der
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 70.920 € (für das Jahr 2019) ist auf der
Kostenstelle 1.464900, Sachkonto 7128002 bereits vorhanden, da Zuschüsse an
andere freie Träger in der ursprünglich angenommenen Höhe nicht benötigt
werden.
Der
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25.000 Euro ist unter der
Investitionsnummer 1.0358.06 (Investitionskostenzuschuss Wintersteinstraße)
vorhanden und kann als Deckungsvorschlag genutzt werden.
x |
JA |
☐ |
NEIN |
||
Haushaltsjahr |
2019 |
x |
Ergebnishaushalt |
x |
Finanzhaushalt |
Produkt |
365.10 |
Kostenstelle |
1.464900 |
||
Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
7128002 |
||
Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
Betriebskostenzusch.:71.000€
Invest.kostenzusch.: 25.000€ |
||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
|
|
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Kostenstelle |
|
||||
Sachkonto |
|
||||
Produkt |
|
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Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB
Finanzen) |