hier: KiTa Wintersteinstraße und KiTa Taunusstraße
Anfrage:
1. Sind mittlerweile Detailunterlagen zu diesem seitens der Kirchen(gemeinde) für möglich gehaltenen Bauvorhaben dem o. g. städtischen Amt als „Bauvoranfrage“ zur Prüfung vorgelegt worden? Falls ja, wie ist der konkrete Sachstand und die Position des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen dazu unter Berücksichtigung der Aussage des Bürgermeisters Antkowiaks (03.07.), dass ein viergruppiger Neubau neben dem Altbau „kein Außengelände“ zur Verfügung hätte?
2. Haben diesbezüglich Gespräche und/oder Schriftwechsel mit der Denkmalschutzbehörde (Untere DSchB?) stattgefunden? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
3. Kontaktaufnahme
vorausgesetzt, stellt sich zudem die Frage, ob auch die Möglichkeit erörtert
wurde, diesem „Gebäude mit konstruktiven Schwächen bereits aus der
Ausführungszeit 1971-75“ (so ein Zitat aus dem Gebäudegutachten, vorgetragen
von Stadtrat Fenske am 03.07.) die Einstufung als Einzelkulturdenkmal ggf.
wieder abzuerkennen?
4. Sofern
Kontakt, wurde auch abgeklärt, welche Voraussetzungen für die
Denkmalschutzbehörde gegeben sein müssen, um ggf. auch ein Denkmal zum Abriss
frei zu geben?
5. Nach
Bericht in der Wetterauer Zeitung vom 25. Januar 2019 spiegeln für den
Architekten „die wellenförmigen Wandelemente [der KiTa]….der Berg-Tal-Berg-Struktur
im Hintergrund wider: Die Form der Bodenwelle antwortet auf die Struktur des
Johannisbergs“. Aufgrund dieses Landschaftsbezugs wurde seitens des Landesamts
für Denkmalpflege die Eintragung des Baus als Kulturdenkmal vorgenommen. Durch
Bauten in der Nachbarschaft ist dies Sichtbeziehung nun jedoch zerstört – kann
das angesichts der Gebäudeschwächen die Einschätzung der Denkmalschutzbehörden
(KiTa = Kulturdenkmal) verändern?
6. Gibt
es tatsächlich noch diese Option „Wintersteinstraße oder Taununsstraße“? Falls
ja, wie ist der Sachstand der Gespräche mit der örtlichen Kirchenführung?
7. Von
welchem Zeitpunkt einer KiTa-Errichtung und Inbetriebnahme – da oder dort – ist
auszugehen?
8. Für
den Fall einer Inbetriebnahme nach dem 01. August 2020: Welche
Überbrückungsmöglichkeiten für Eltern und KiTa-Personal kann Stadt Friedberg
nach dem 31. Juli 2020 ggf. anbieten?
9. Gibt
es irgendeinen rechtlichen Vorbehalt, den Stadtverordneten das von Stadt und
Kirchengemeinde verabredete und eingeholte KiTa-Gebäudegutachten
Wintersteinstraße vorzuenthalten? Falls nicht, sollte es zur Verfügung gestellt
werden.